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Aktuelle NachrichtenMallorca12. Oktober 2026Aktualisiert am 12. Oktober 2026

Balearen: Ferienwohnungen sollen ab Dezember 10 Prozent Mehrwertsteuer zahlen

Von Redaktion Spanienleben.de
Terrasse einer weiß getünchten Ferienwohnung mit Blick aufs Meer, Schlüssel auf dem Tisch, KI-Illustration

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

Inhaltsverzeichnis
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Wer auf Mallorca, Menorca, Ibiza oder Formentera eine Ferienwohnung vermietet, soll ab dem 1. Dezember 2026 Mehrwertsteuer zahlen. Der Steuersatz liegt bei 10 Prozent. So steht es im neuen Wohnungsdekret der Regierung. Wie viel Geld das bringt, ist noch nicht amtlich berechnet. Die Inselsozialisten (PSIB) schätzen rund 100 Millionen Euro im Jahr. Gleichzeitig zeigen Steuerdaten, wie verbreitet Mieteinnahmen auf den Balearen sind.

Was im Dekret steht

Die Regel steht in Artikel 7 des Real Decreto-ley 29/2026 vom 6. Oktober. Der Artikel ändert das Mehrwertsteuergesetz mit Wirkung zum 1. Dezember 2026. Bisher ist die Vermietung möblierter Wohnungen von der Mehrwertsteuer befreit, solange der Vermieter keine hotelähnlichen Leistungen anbietet. Künftig entfällt diese Befreiung in zwei Fällen:

  • wenn der Vermieter Leistungen wie in einem Hotel anbietet, etwa Reinigung während des Aufenthalts, Wäsche oder Verpflegung,
  • oder wenn der Aufenthalt desselben Gastes höchstens 30 Nächte dauert.

Für diese Vermietungen gilt dann der ermäßigte Satz von 10 Prozent, wie bei Hotels. Ausgenommen bleibt laut Gesetzestext die Vermietung in einer Wohnung, in der der Vermieter selbst seinen Hauptwohnsitz hat.

Gilt das Dekret schon?

Das Dekret steht seit dem 7. Oktober im Staatsanzeiger BOE und ist in Kraft. Es muss aber noch von der Diputación Permanente des Kongresses bestätigt werden, die das Parlament bis zur Wahl am 29. November vertritt. Einen Termin für diese Abstimmung gibt es laut Ultima Hora noch nicht. Die baskische PNV hat ihre Zustimmung angekündigt. Fällt das Dekret bei der Abstimmung durch, wäre auch die neue Mehrwertsteuer hinfällig. Das war schon einmal so: Die Dekrete 26/2026 und 27/2026 mit einer ähnlichen Regel hatte der Kongress am 2. Oktober abgelehnt, sie gelten nicht.

Nach Angaben von Ultima Hora sahen frühe Entwürfe noch 21 Prozent vor. Der Satz sei auf Druck der PNV auf 10 Prozent gesenkt worden. Das ist eine Darstellung der Zeitung.

Zusätzlich möglich: ein kommunaler IBI-Zuschlag

Unabhängig von der Mehrwertsteuer eröffnet Artikel 8 des RDL 29/2026 Gemeinden in erklärten Zonen mit angespanntem Wohnungsmarkt eine weitere Möglichkeit: Sie können durch eine kommunale Steuersatzung einen Zuschlag auf die IBI-Quote von Wohnimmobilien festlegen, die als touristische Unterkünfte genutzt werden. Die Obergrenze liegt grundsätzlich bei 50 Prozent. Gehören einem Eigentümer mindestens zwei solcher touristisch genutzten Wohnimmobilien, sind bis zu 100 Prozent möglich, bei mindestens vier bis zu 150 Prozent.

Das ist kein automatisch in ganz Spanien oder auf allen Balearen erhobener Zuschlag. Voraussetzung sind die einschlägige Einstufung als angespannter Wohnungsmarkt und eine entsprechende kommunale Steuersatzung. Die Prozentsätze beziehen sich auf die IBI-Steuerquote, nicht auf den Immobilienwert oder die Mieteinnahmen. Ob deine Gemeinde den Zuschlag einführt, muss vor Ort geprüft werden. Den allgemeinen rechtlichen Hintergrund erklärt unser Artikel zu den Wohnungsdekreten für Mieter und Käufer.

Wen es auf den Balearen trifft

Auf den Inseln sind laut Ultima Hora 26.143 Ferienwohnungen mit zusammen 158.769 Betten amtlich registriert. Nicht alle davon werden tatsächlich vermietet. Die Steuer gilt grundsätzlich für alle Kurzzeitvermietungen nach den genannten Regeln, nicht nur für registrierte Wohnungen.

Wie viel Geld im Spiel ist

Die 100 Millionen Euro sind eine Schätzung des PSIB-Abgeordneten Marc Pons auf Basis der Übernachtungen des vergangenen Jahres. Da die Balearen die Hälfte der Mehrwertsteuer erhalten, kämen rund 50 Millionen Euro bei der Regionalregierung an. Die Regierung selbst hat laut Ultima Hora keine eigene Berechnung vorgelegt. Vizepräsident Antoni Costa äußerte sich nicht zur Steuer. Er verweist darauf, dass die Balearen neue Ferienwohnungen verboten haben und ihre Zahl in drei Jahren um 20 Prozent gesunken sei.

Die Regionalregierung prüft laut einem Bericht von Ultima Hora vom 7. Oktober eine Klage vor dem Verfassungsgericht, weil sie ihre Zuständigkeiten verletzt sieht. Eine eingereichte Klage ist bisher nicht bekannt.

Jeder sechste Steuerzahler hat Mieteinnahmen

Eine zweite Auswertung von Ultima Hora vom 12. Oktober zeigt, wie wichtig Mieteinnahmen auf den Inseln sind. Sie beruht auf der Einkommensteuerstatistik für 2024, dem letzten verfügbaren Jahr:

  • 100.919 von 658.522 Steuerpflichtigen auf den Balearen gaben Einnahmen aus Vermietung an. Das sind 15,3 Prozent, landesweit 13,25 Prozent. Nur Madrid liegt minimal höher.
  • Zusammen sind es rund 1.685 Millionen Euro im Jahr.
  • Pro Vermieter sind das im Schnitt 16.741 Euro. Kein anderes Gebiet in Spanien liegt so hoch. Madrid kommt auf 11.854 Euro, die Kanaren auf 11.699 Euro.

Die Statistik sagt nicht, wie viele Wohnungen jemand vermietet, wer davon lebt und welcher Teil aus Ferienvermietung stammt. Laut Katasterdaten, die die Zeitung zitiert, gehören 38.357 Wohnungen Eigentümern mit mehr als fünf Wohnungen. Das sind 6,1 Prozent aller Wohnungen der Inseln.

Weniger Mietinserate in der Dekretwoche

Ultima Hora zitiert außerdem eine Auswertung der Hochschule ESADE: Zwischen dem 29. September und dem 5. Oktober sank die Zahl der Inserate für Langzeitmieten in Palma um 6 Prozent. Die Forscher halten das für vereinbar mit einem vorsorglichen Rückzug von Angeboten. Das ist eine Deutung, kein Nachweis über die Gründe einzelner Eigentümer.

Was das für dich bedeutet

Vermietest du eine Ferienwohnung auf den Balearen, solltest du mit einer Steuerberatung klären, ob deine Vermietung ab Dezember unter die neue Regel fällt und wie sich das auf deine Preise auswirkt. Entscheidend ist die Abstimmung im Kongress, deren Termin offen ist. Als Gast könnten Ferienwohnungen ab Dezember teurer werden, falls Vermieter die Steuer weitergeben. Belegt ist das bisher nicht. Mehr zur Lage findest du in unseren Beiträgen zur Neuwahl und den Wohnungsdekreten, zum Mietmarkt nach den Dekreten und zu illegalen Ferienwohnungen.

Quellen dieses Artikels:

BOE – „Real Decreto-ley 29/2026, de 6 de octubre (art. 7, Ley del IVA)“
https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2026-20823

Ultima Hora – „Los dueños de pisos turísticos pagarán 100 millones en impuestos con el IVA“
https://www.ultimahora.es/noticias/local/2026/10/12/2727107/duenos-pisos-turisticos-pagaran-100-millones-impuestos-iva.html

Ultima Hora – „Los decretos reviven el IVA a los pisos turísticos y congelan los alquileres“
https://www.ultimahora.es/noticias/local/2026/10/07/2723921/decretos-reviven-iva-pisos-turisticos-congelan-alquileres.html

Ultima Hora – „Los 100.000 caseros de Baleares ingresan 1.700 millones al año gracias al alquiler“
https://www.ultimahora.es/noticias/local/2026/10/12/2727111/100000-caseros-baleares-ingresan-1700-millones-ano-gracias-alquiler.html

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Quelle

Redaktion Spanienleben.de

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Veröffentlicht am 12. Oktober 2026

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