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Aktuelle Nachrichten2. Oktober 2026Aktualisiert am 8. Oktober 2026

Neuwahl in Spanien am 29. November: Fristen für Briefwahl und Auslandsstimme

Von Redaktion Spanienleben.de
Transparente Wahlurne mit Umschlag vor spanischer und europäischer Flagge

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

Inhaltsverzeichnis
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Spanien wählt am Sonntag, 29. November 2026, Kongress und Senat neu. Wer seinen Wohnsitz in Spanien hat und per Post abstimmen will, kann den Antrag seit Dienstag, 6. Oktober, online oder in einer Correos-Filiale stellen. Für dauerhaft oder vorübergehend im Ausland lebende Spanier gelten eigene Verfahren. Deutsche und andere EU-Bürger ohne spanische Staatsangehörigkeit dürfen an der Parlamentswahl nicht teilnehmen.

Aktualisiert am Donnerstag, 8. Oktober 2026, am Vormittag.

Spanien wählt am Sonntag, 29. November 2026, Kongress und Senat neu. Ministerpräsident Pedro Sánchez kündigte die vorgezogene Neuwahl am Montag, 5. Oktober, an. Der Ministerrat beschloss am selben Tag die Auflösung beider Kammern, das Wahldekret wurde am Dienstag, 6. Oktober, im Staatsanzeiger BOE veröffentlicht. Seit diesem Dienstag kann auch die Briefwahl beantragt werden.

Die maßgeblichen Fristen ergeben sich aus dem Wahlkalender der Junta Electoral Central für die Elecciones Generales 2026. Weitere politische Entwicklungen findest du unter Nachrichten aus Spanien und auf der Übersichtsseite Spanien.

Briefwahl bis Donnerstag, 19. November, beantragen

Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Spanien können die Briefwahl seit Dienstag, 6. Oktober, und bis einschließlich Donnerstag, 19. November, beantragen. Dafür muss eine Bescheinigung über den Eintrag im zuständigen Wählerverzeichnis angefordert werden. Ohne diese Bescheinigung ist die Stimmabgabe per Post nicht möglich.

Der Antrag kann online über correos.es oder persönlich in jeder Postfiliale Spaniens gestellt werden. Für den Onlineantrag ist eine elektronische Signatur erforderlich. Correos akzeptiert anerkannte Zertifikate für natürliche Personen sowie den elektronischen Personalausweis DNIe.

Wer den Antrag in einer Filiale stellt, muss sich mit dem Original des DNI, Reisepasses oder Führerscheins ausweisen. Eine Kopie reicht nicht. Correos bietet über seine App, seine Website und das virtuelle Postamt eine optionale Terminvereinbarung an.

Grundsätzlich muss jeder Wahlberechtigte den Antrag selbst stellen. Nur wenn Krankheit oder Behinderung den persönlichen Antrag verhindern, darf eine andere Person handeln. Dafür sind ein offizielles ärztliches Attest und eine notarielle oder konsularische Vollmacht erforderlich.

Versand und Abgabe der Briefwahlunterlagen

Die zuständige Provinzdelegation des Wahlamts verschickt die Unterlagen nach dem veröffentlichten Kalender grundsätzlich zwischen Montag, 9. November, und Sonntag, 22. November. Die Zustellung erfolgt an die im Antrag angegebene Adresse. Diese muss nicht mit dem gewöhnlichen Wohnsitz übereinstimmen.

Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am Mittwoch, 25. November, bei Correos abgegeben werden. Nach erfolgreichem Antrag auf Briefwahl ist eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal nicht mehr möglich. Wahlberechtigte sollten die Unterlagen deshalb nach Erhalt zügig ausfüllen und nicht bis zum letzten Tag warten.

Wählerverzeichnis kann kontrolliert werden

Vor der Wahl liegt das Wählerverzeichnis zur Einsicht und für Reklamationen aus. Kommunen wie die Stadt Alicante informieren ihre Einwohner über die örtlichen Möglichkeiten zur Prüfung. Wer wahlberechtigt ist, sollte insbesondere nach einem Umzug oder bei Unklarheiten kontrollieren, ob die persönlichen Daten und das zugewiesene Wahllokal stimmen.

Die Prüfung des Wählerverzeichnisses ist von der Beantragung der Briefwahl zu unterscheiden. Ein korrekter Eintrag ist die Grundlage für die Teilnahme, während der Briefwahlantrag festlegt, dass die Stimme auf dem Postweg abgegeben wird.

Auslandsstimme für dauerhaft registrierte Spanier

Spanische Staatsangehörige mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland sind im Auslandswählerverzeichnis CERA erfasst. Sie erhalten ihre Wahlunterlagen grundsätzlich automatisch und müssen sie nicht gesondert beantragen.

  • Von Montag, 12. Oktober, bis Montag, 19. Oktober, kann der Registereintrag geprüft und gegebenenfalls beanstandet werden. Maßgeblich ist das Verzeichnis mit Stand vom 1. August 2026.
  • Die ersten Unterlagen sollen vom 24. bis 30. Oktober verschickt werden.
  • Die Stimmzettel folgen nach den konsularischen Hinweisen in einem zweiten Versand vom 4. bis 8. November.
  • Nach Bekanntgabe der Kandidaturen können die Stimmzettel bis Donnerstag, 26. November, auch heruntergeladen werden.
  • Bei postalischer Stimmabgabe muss der Wahlbrief spätestens am Dienstag, 24. November, beim Konsulat eingehen. Alternativ kann in den letzten Tagen vor der Wahl dort abgestimmt werden.

Spanier, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, nutzen nicht dasselbe Verfahren. Sie müssen sich beim Konsulat als Nichtansässige registrieren und ihre Unterlagen gesondert anfordern.

Streit um das Wahlrecht nach dem Enkelgesetz

Noch offen ist, ob Menschen an der Wahl teilnehmen können, die über das sogenannte Enkelgesetz der Ley de Memoria Democrática die spanische Staatsangehörigkeit erhalten haben. Der Oberste Gerichtshof hatte im September vorläufig gestoppt, dass sie neu in das Auslandswählerverzeichnis aufgenommen werden. Die Hintergründe erläutert unser Beitrag zum vorläufig ausgesetzten Wahlrecht nach dem Enkelgesetz.

Nach der Wahlausschreibung setzte das Gericht den Beteiligten laut Diario Sur eine Frist von 48 Stunden. Diese endet am Donnerstag, 8. Oktober, um 15 Uhr. Danach soll über den Einspruch der Regierung entschieden werden. Vox und der Verein Iustitia Europa verlangen laut El Mundo, dass der Aufnahmestopp ausdrücklich für die Wahl am 29. November gilt. Der Ausgang des Verfahrens ist am Donnerstagvormittag offen.

Wer wählen darf und wann der Wahlkampf läuft

An der spanischen Parlamentswahl dürfen ausschließlich spanische Staatsangehörige teilnehmen. Deutsche und andere EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien haben ohne spanische Staatsangehörigkeit kein Wahlrecht für Kongress und Senat. Ihr Wahlrecht in Spanien beschränkt sich unter den jeweiligen Voraussetzungen auf Kommunalwahlen und die Europawahl.

Das Real Decreto 806/2026 vom Montag, 5. Oktober, löst den 2023 gewählten Kongress und den Senat auf. Der 15-tägige Wahlkampf beginnt am Freitag, 13. November, um 0 Uhr und endet am Freitag, 27. November, um 24 Uhr. Am Samstag, 28. November, gilt die Reflexionsphase. Die neu gewählten Kammern sollen am Mittwoch, 23. Dezember, um 10 Uhr zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammentreten.

Bei der Verteilung der Kongressmandate gibt es zwei Änderungen gegenüber 2023. Madrid steigt von 37 auf 38 Sitze, Cádiz fällt von neun auf acht. Alicante wählt zwölf Abgeordnete, Málaga elf und die Balearen acht.

Wohnungspolitik prägt die Vorgeschichte der Neuwahl

Als politische Vorgeschichte der Neuwahl gelten die Räumung der 87-jährigen Maricarmen Abascal in Madrid und das Scheitern zweier Wohnungsdekrete. Der Kongress lehnte die Dekrete 26/2026 und 27/2026 am Freitag, 2. Oktober, ab. Das erste scheiterte mit 172 zu 178 Stimmen, das zweite mit 166 zu 184. Junts stimmte gemeinsam mit PP und Vox dagegen. Beide Dekrete wurden nicht bestätigt und gelten nicht.

Am Samstag, 3. Oktober, fanden in Madrid und weiteren Städten Kundgebungen statt. Die Demonstration in Barcelona wurde wegen Starkregens verschoben. Für Mittwoch, 11. November, ist zudem ein Generalstreik für Wohnraum vereinbart. Mehr zu den Aktionen und ihren Forderungen steht in unserem Hintergrund zu den Wohnungsprotesten in Spanien.

Der Ministerrat beschloss am Dienstag, 6. Oktober, zwei neue Wohnungsdekrete. Das erste wurde als BOE-A-2026-20823 am Mittwoch, 7. Oktober, im BOE veröffentlicht und gilt grundsätzlich seit Donnerstag, 8. Oktober. Seine Bestätigung durch die Diputación Permanente ist noch offen. Es enthält nach Darstellung der Regierung unter anderem Schutzmaßnahmen für besonders verletzliche Personen ohne Wohnalternative, eine außerordentliche Verlängerung bestimmter Mietverträge und Finanzierungsinstrumente für Wohnungsbau und Ersterwerb.

Das zweite neue Dekret betrifft vor allem eine weitergehende automatische Verlängerung von Mietverträgen. Es gilt derzeit nicht und hängt ebenfalls von einer parlamentarischen Bestätigung ab. Den aktuellen Stand erläutert unser Beitrag zum Wohnungsdekret und den Folgen für Mieter und Vermieter.

Fazit: Kalender prüfen und Verfahren unterscheiden

Für Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Spanien ist Donnerstag, 19. November, der letzte Tag für den Briefwahlantrag. Der Wahlbrief muss spätestens am Mittwoch, 25. November, bei Correos abgegeben werden. Auslandsspanier müssen je nach dauerhaftem oder vorübergehendem Aufenthalt das CERA-Verfahren oder die Registrierung als Nichtansässige beachten.

Ebenso wichtig ist die Kontrolle des Wählerverzeichnisses. Deutsche und andere EU-Bürger ohne spanische Staatsangehörigkeit können bei dieser Parlamentswahl nicht abstimmen, auch wenn das Ergebnis für sie wegen der künftigen Wohnungs-, Miet- und Steuerpolitik erhebliche praktische Bedeutung haben kann.

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Hintergrund und Praxiswissen, das über die aktuelle Meldung hinausgeht.

Quelle

Redaktion Spanienleben.de

Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.

Veröffentlicht am 02. Oktober 2026 · Zuletzt aktualisiert am 08. Oktober 2026

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