Zurück zur Übersicht
Aktuelle Nachrichten11. September 2026

„Enkelgesetz“: Oberster Gerichtshof setzt Wahlrecht vorläufig aus

Von Redaktion Spanienleben.de
Menschen warten vor dem spanischen Generalkonsulat in Buenos Aires auf ihre Einbürgerungsverfahren.

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

Inhaltsverzeichnis
Artikel teilen:

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat das Wahlrecht für Nachkommen von Exilspaniern vorläufig ausgesetzt. Betroffen sind Menschen, die über das sogenannte Enkelgesetz eingebürgert wurden oder deren Antrag noch bearbeitet wird. Ihre Verfahren zur Staatsangehörigkeit laufen weiter. Über die eigentliche Klage ist noch nicht endgültig entschieden.

Gericht stoppt Eintragung ins Wählerregister

Der Oberste Gerichtshof hat eine vorsorgliche Maßnahme gegen das Wahlrecht bestimmter Nachkommen spanischer Exilierter verhängt. Gemeint sind Menschen, die ihre Staatsangehörigkeit auf Grundlage der 2022 verabschiedeten Ley de Memoria Democrática erhalten haben. Die entsprechende Regelung wird häufig als „ley de nietos“, also Enkelgesetz, bezeichnet.

Bereits eingebürgerte Betroffene können ihr Wahlrecht vorerst nicht ausüben. Wer noch auf die Entscheidung über seinen Antrag wartet, soll nach Abschluss des Verfahrens zunächst nicht in den Censo Electoral de Residentes Ausentes, kurz CERA, aufgenommen werden. Dieses Register erfasst spanische Wahlberechtigte mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland.

Staatsangehörigkeitsverfahren laufen weiter

Der gerichtliche Schritt hebt das Enkelgesetz nicht auf. Auch die Bearbeitung laufender Einbürgerungsanträge wird nicht gestoppt. Die vorläufige Maßnahme betrifft nach dem Bericht den Zugang zum Wahlregister und damit die Teilnahme an Wahlen.

Besonders groß ist die Zahl der Verfahren in Argentinien. Beim spanischen Generalkonsulat in Buenos Aires gingen seit Einführung der Regelung 645.000 Anträge ein. Rund 30.000 Antragsteller wurden bislang eingebürgert. Weniger als die Hälfte von ihnen beantragte dem Bericht zufolge die Aufnahme in das CERA.

Streit über den Nachweis des Exils

Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist eine Anweisung des spanischen Justizministeriums. Sie sah eine allgemeine Vermutung des Exils vor. Dadurch mussten Nachkommen von Menschen, die Spanien während des Bürgerkriegs oder in den ersten Jahren der Franco-Diktatur verließen, nicht in jedem Fall umfassende Einzelnachweise vorlegen. Der erfasste Zeitraum reicht vom 18. Juli 1936 bis zum 31. Dezember 1955.

Gegen die Regelung wandten sich Vox und die außerparlamentarische Partei Iustitia Europa. Das Verfahren richtet sich gegen die Zentrale Wahlkommission JEC und die ministerielle Anweisung. Im Streit steht unter anderem, ob Antragsteller konkret belegen müssen, dass das Exil politische, ideologische oder religiöse Gründe hatte oder mit sexueller Orientierung beziehungsweise Identität zusammenhing. Der Oberste Gerichtshof sah offenbar eine reale Gefahr möglicher Auswirkungen auf Wahlen und ordnete deshalb die vorläufige Aussetzung an.

Betroffene in Argentinien fühlen sich benachteiligt

Mehrere in Argentinien lebende Nachkommen kritisieren die Entscheidung. Sie sehen darin eine Einschränkung ihrer politischen Rechte und fürchten um den Gedanken der historischen Wiedergutmachung. Viele Familien verfügten nicht mehr über Dokumente, die Flucht und Exil ihrer Vorfahren detailliert belegen könnten.

Griselda Díaz Marchi, Enkelin von Asturiern und seit 2024 spanische Staatsbürgerin, verweist auf ihre Pläne für einen späteren Umzug nach Spanien. Andere Betroffene beschreiben die Entscheidung als Eingriff in ihre Identität. Der Streit berührt damit nicht nur das Abstimmungsverfahren, sondern auch die Frage, welche Rechte mit der nachträglich anerkannten Staatsangehörigkeit verbunden sind.

Was Nachkommen mit spanischen Wurzeln wissen sollten

Für Antragsteller ist entscheidend, zwischen Einbürgerung und Wahlrecht zu unterscheiden. Ein laufendes Verfahren zur spanischen Staatsangehörigkeit wird durch die vorsorgliche Gerichtsentscheidung nicht beendet. Nach einer positiven Entscheidung ist die Aufnahme ins Auslandswählerregister derzeit jedoch blockiert.

Wer über einen Umzug nach Spanien nachdenkt, sollte zudem beachten, dass der Bericht keine Einschränkungen des Aufenthalts- oder Arbeitsrechts nennt. Gegenstand der Maßnahme ist das Wahlrecht. Wie lange der Zustand anhält, hängt von der noch ausstehenden Entscheidung in der Hauptsache ab. Erst dieses Urteil wird klären, ob die beanstandete Regelung Bestand haben kann.

Ratgeber zum Thema

Hintergrund und Praxiswissen, das über die aktuelle Meldung hinausgeht.

Quelle

Redaktion Spanienleben.de

Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.

Veröffentlicht am 11. September 2026

Unsere Redaktionsleitlinien

Artikel teilen

Kennst du jemanden, für den dieser Beitrag interessant ist?

Kostenlos abonnieren

Die Spanien-Woche – jeden Sonntag kostenlos im Posteingang

Verpasse keine wichtige Nachricht mehr: Jeden Sonntag senden wir dir die wichtigsten Meldungen aus Spanien. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Ähnliche Artikel