„Enkelgesetz“: Oberster Gerichtshof setzt Wahlrecht vorläufig aus

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
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Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat das Wahlrecht für Nachkommen von Exilspaniern vorläufig ausgesetzt. Betroffen sind Menschen, die über das sogenannte Enkelgesetz eingebürgert wurden oder deren Antrag noch bearbeitet wird. Ihre Verfahren zur Staatsangehörigkeit laufen weiter. Über die eigentliche Klage ist noch nicht endgültig entschieden.
Gericht stoppt Eintragung ins Wählerregister
Der Oberste Gerichtshof hat eine vorsorgliche Maßnahme gegen das Wahlrecht bestimmter Nachkommen spanischer Exilierter verhängt. Gemeint sind Menschen, die ihre Staatsangehörigkeit auf Grundlage der 2022 verabschiedeten Ley de Memoria Democrática erhalten haben. Die entsprechende Regelung wird häufig als „ley de nietos“, also Enkelgesetz, bezeichnet.
Bereits eingebürgerte Betroffene können ihr Wahlrecht vorerst nicht ausüben. Wer noch auf die Entscheidung über seinen Antrag wartet, soll nach Abschluss des Verfahrens zunächst nicht in den Censo Electoral de Residentes Ausentes, kurz CERA, aufgenommen werden. Dieses Register erfasst spanische Wahlberechtigte mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland.
Staatsangehörigkeitsverfahren laufen weiter
Der gerichtliche Schritt hebt das Enkelgesetz nicht auf. Auch die Bearbeitung laufender Einbürgerungsanträge wird nicht gestoppt. Die vorläufige Maßnahme betrifft nach dem Bericht den Zugang zum Wahlregister und damit die Teilnahme an Wahlen.
Besonders groß ist die Zahl der Verfahren in Argentinien. Beim spanischen Generalkonsulat in Buenos Aires gingen seit Einführung der Regelung 645.000 Anträge ein. Rund 30.000 Antragsteller wurden bislang eingebürgert. Weniger als die Hälfte von ihnen beantragte dem Bericht zufolge die Aufnahme in das CERA.
Streit über den Nachweis des Exils
Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist eine Anweisung des spanischen Justizministeriums. Sie sah eine allgemeine Vermutung des Exils vor. Dadurch mussten Nachkommen von Menschen, die Spanien während des Bürgerkriegs oder in den ersten Jahren der Franco-Diktatur verließen, nicht in jedem Fall umfassende Einzelnachweise vorlegen. Der erfasste Zeitraum reicht vom 18. Juli 1936 bis zum 31. Dezember 1955.
Gegen die Regelung wandten sich Vox und die außerparlamentarische Partei Iustitia Europa. Das Verfahren richtet sich gegen die Zentrale Wahlkommission JEC und die ministerielle Anweisung. Im Streit steht unter anderem, ob Antragsteller konkret belegen müssen, dass das Exil politische, ideologische oder religiöse Gründe hatte oder mit sexueller Orientierung beziehungsweise Identität zusammenhing. Der Oberste Gerichtshof sah offenbar eine reale Gefahr möglicher Auswirkungen auf Wahlen und ordnete deshalb die vorläufige Aussetzung an.
Betroffene in Argentinien fühlen sich benachteiligt
Mehrere in Argentinien lebende Nachkommen kritisieren die Entscheidung. Sie sehen darin eine Einschränkung ihrer politischen Rechte und fürchten um den Gedanken der historischen Wiedergutmachung. Viele Familien verfügten nicht mehr über Dokumente, die Flucht und Exil ihrer Vorfahren detailliert belegen könnten.
Griselda Díaz Marchi, Enkelin von Asturiern und seit 2024 spanische Staatsbürgerin, verweist auf ihre Pläne für einen späteren Umzug nach Spanien. Andere Betroffene beschreiben die Entscheidung als Eingriff in ihre Identität. Der Streit berührt damit nicht nur das Abstimmungsverfahren, sondern auch die Frage, welche Rechte mit der nachträglich anerkannten Staatsangehörigkeit verbunden sind.
Was Nachkommen mit spanischen Wurzeln wissen sollten
Für Antragsteller ist entscheidend, zwischen Einbürgerung und Wahlrecht zu unterscheiden. Ein laufendes Verfahren zur spanischen Staatsangehörigkeit wird durch die vorsorgliche Gerichtsentscheidung nicht beendet. Nach einer positiven Entscheidung ist die Aufnahme ins Auslandswählerregister derzeit jedoch blockiert.
Wer über einen Umzug nach Spanien nachdenkt, sollte zudem beachten, dass der Bericht keine Einschränkungen des Aufenthalts- oder Arbeitsrechts nennt. Gegenstand der Maßnahme ist das Wahlrecht. Wie lange der Zustand anhält, hängt von der noch ausstehenden Entscheidung in der Hauptsache ab. Erst dieses Urteil wird klären, ob die beanstandete Regelung Bestand haben kann.
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Quelle
Cadena SER – „El magistrado Miquel Pascuau, sobre la 'ley de nietos': "El auto del Supremo es un ejemplo de forzar el derecho para conseguir un propósito político"“
https://lh3.googleusercontent.com/-DR60l-K8vnyi99NZovm9HlXyZwQ85GMDxiwJWzoasZYCUrPuUM_P_4Rb7ei03j-0nRs0c4F=w16elDiario.es – „Beneficiados por la ley de nietos ven la suspensión del derecho a voto en España como "un golpe a la identidad y la memoria"“
https://www.eldiario.es/internacional/argentina-espana-ley-de-nietos-exilio_1_13500901.html
Redaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 11. September 2026
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