Renta 2025: Zweite Rate von 40 Prozent ist bis 5. November fällig

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
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Für viele Steuerpflichtige in Spanien läuft am Donnerstag, 5. November 2026, eine Frist ab: Wer bei der Einkommensteuererklärung 2025 (Renta, IRPF) die Zahlung aufgeteilt hat, muss bis zu diesem Tag die zweite Rate zahlen. Das steht im amtlichen Steuerkalender der Agencia Tributaria (AEAT).
Wen die Frist betrifft
Bei der Renta kann eine Nachzahlung in zwei Teile aufgeteilt werden: 60 Prozent bei der Abgabe im Frühsommer, die restlichen 40 Prozent im Herbst. Betroffen sind nur Steuerpflichtige, die diese Aufteilung gewählt haben. Wer den gesamten Betrag schon bezahlt hat oder eine Erstattung bekommt, muss nichts tun. Das gilt auch für in Spanien steuerpflichtige Ausländer und Rentner.
Abbuchung oder selbst zahlen
- Mit Abbuchung (domiciliación): Wer bei der Abgabe eine Abbuchung für die zweite Rate angegeben hat, dem wird der Betrag vom angegebenen Konto eingezogen. Das Konto sollte gedeckt sein.
- Ohne Abbuchung: Die zweite Rate muss selbst eingezahlt werden. Der AEAT-Kalender nennt dafür das Formular 102. Zahlen kann man über die Bank oder über die elektronische Sede der Agencia Tributaria.
Was bei verspäteter Zahlung droht
Wird die Frist versäumt, können Säumniszuschläge und gegebenenfalls Zinsen anfallen. Wer unsicher ist, ob die Abbuchung vereinbart wurde, kann das in der Steuererklärung 2025 in der elektronischen Sede nachsehen oder einen Steuerberater (gestor, asesor fiscal) fragen.
Mehr zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber Steuererklärung in Spanien für Auswanderer und zur Vermietung im Beitrag Absetzbare Ausgaben bei vermieteten Wohnungen.
Quelle
Agencia Tributaria – „Calendario del contribuyente 2026: Hasta el 5 de noviembre“
https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/ayuda/calendario-contribuyente/calendario-contribuyente-2026/calendario-anual/noviembre/hasta-5-noviembre.html
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Veröffentlicht am 05. November 2026
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