Kanaren: Über 65-Jährige können die halbe Wohnung steuerfrei an den Partner übertragen

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
Inhaltsverzeichnis
Menschen über 65 können die Hälfte ihrer Hauptwohnung unter bestimmten Voraussetzungen an den Ehepartner verschenken, ohne den möglichen Veräußerungsgewinn in der Einkommensteuer IRPF zu versteuern. Das hat die spanische Generaldirektion für Steuern für einen konkreten Fall bestätigt. Die Regel gilt landesweit und damit auch auf Gran Canaria und den übrigen Kanaren. Andere Steuern können bei der Schenkung dennoch anfallen.
Was die Steuerbehörde bestätigt hat
Ausgangspunkt ist die Anfrage eines Steuerpflichtigen, der älter als 65 Jahre ist. Er wollte 50 Prozent seiner Hauptwohnung an seinen Ehepartner verschenken. Die spanische Generaldirektion für Steuern, kurz DGT, kam zu dem Ergebnis, dass der dabei entstehende Veräußerungsgewinn von der Einkommensteuer IRPF befreit sein kann.
Die Klarstellung betrifft nicht nur die vollständige Übertragung eines Hauses oder einer Wohnung. Auch die Schenkung eines Miteigentumsanteils kann unter die Befreiung fallen. Im geprüften Fall ging es ausdrücklich um die Hälfte der Immobilie.
Obwohl sich die Anfrage nicht speziell auf die Kanaren bezog, gilt die Auslegung im gesamten spanischen Staatsgebiet. Sie ist daher auch für Eigentümer auf Gran Canaria und den anderen Inseln von Bedeutung.
Warum eine Schenkung einen Veräußerungsgewinn auslösen kann
Bei einer Schenkung fließt kein Kaufpreis an den bisherigen Eigentümer. Steuerlich kann dennoch ein Veräußerungsgewinn entstehen. Dieser wird grundsätzlich anhand der Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem für die Übertragung maßgeblichen Wert der Immobilie ermittelt.
Ein solcher Gewinn müsste normalerweise in der Einkommensteuererklärung des Schenkers angegeben werden. Das spanische Einkommensteuerrecht sieht jedoch eine Befreiung vor, wenn eine Person über 65 Jahre ihre Hauptwohnung überträgt. Genau auf diese Ausnahme stützt sich die Entscheidung der DGT.
Die Befreiung bezieht sich dabei auf den Gewinn, der dem übertragenen Anteil zugeordnet wird. Wird die Hälfte der Hauptwohnung verschenkt, ist somit der entsprechende Teil der möglichen Wertsteigerung zu betrachten.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
Das Alter allein genügt nicht. Die übertragene Immobilie muss steuerlich als Hauptwohnung des Schenkers anerkannt sein. In der Regel setzt das voraus, dass die Person dort mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung gewohnt hat.
Von dieser Mindestdauer kann es Ausnahmen geben. Genannt werden Umstände, die einen früheren Auszug notwendig machen. Dazu zählen etwa eine Heirat, eine Trennung, ein beruflich bedingter Umzug oder andere ausreichend begründete Situationen.
Entscheidend sind daher der tatsächliche Wohnverlauf und die persönlichen Umstände. Auch Zeitpunkt, Eigentumsverhältnisse und Bewertung der übertragenen Hälfte müssen zum konkreten Fall passen. Die DGT-Antwort ist keine pauschale Freistellung für jede Immobilienschenkung durch ältere Menschen.
Was die Befreiung nicht abdeckt
Die bestätigte Steuerbefreiung betrifft ausschließlich den möglichen Veräußerungsgewinn des Schenkers in der IRPF. Damit ist nicht automatisch die gesamte Schenkung steuerfrei. Weitere Abgaben können aufseiten des Beschenkten oder im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen.
Besonders wichtig ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ihre konkrete Belastung hängt auch von den Regelungen der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft ab. Hinzu können weitere steuerliche oder formale Pflichten bei einer Immobilienübertragung kommen.
Auch die rechtliche Beziehung zwischen Schenker und Empfänger kann für andere Abgaben relevant sein. Die DGT behandelte einen Ehepartner. Daraus sollte nicht ohne weitere Prüfung geschlossen werden, dass jede Übertragung an einen unverheirateten Partner oder ein anderes Familienmitglied identisch behandelt wird.
Bedeutung für Residenten auf den Kanaren
Für viele ältere Residenten auf den Kanaren ist die eigene Wohnung oder das eigene Haus ein wesentlicher Teil des Vermögens. Die Klarstellung eröffnet ihnen eine Möglichkeit, die Eigentumsverhältnisse zu Lebzeiten neu zu ordnen. Dabei kann eine IRPF-Belastung auf die Wertsteigerung des übertragenen Anteils entfallen.
Vor einer Schenkung sollten Betroffene jedoch prüfen lassen, ob die Immobilie tatsächlich als Hauptwohnung gilt und welche Werte steuerlich anzusetzen sind. Ebenso wichtig ist eine Berechnung der Schenkungsteuer sowie möglicher weiterer Kosten. Das gilt besonders bei grenzüberschreitenden Lebensläufen oder Wohnsitzen.
Die Entscheidung kann eine sinnvolle Grundlage für die Vermögensplanung sein. Sie ersetzt aber weder eine individuelle Steuerberatung noch die notarielle und rechtliche Prüfung der Übertragung.
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Quelle
La Provincia / Diario de Las Palmas – „Confirmado por Hacienda: los mayores de 65 años en Canarias pueden donar la mitad de su vivienda habitual a su pareja sin tributar en el IRPF si cumplen estos requisitos“
https://www.laprovincia.es/economia/2026/09/14/confirmado-hacienda-mayores-65-anos-dv-134236574.html
Redaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 14. September 2026
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