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Kanaren: Begrenzung von Wohnungskäufen durch Ausländer kommt vorerst nicht

Von Redaktion Spanienleben.de
Weiße Wohnhäuser an einem Hang auf Lanzarote (KI-generierte Illustration)

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

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Die geplante Begrenzung von Immobilienkäufen durch nicht auf den Kanaren ansässige Ausländer kommt vorerst nicht. Minister Ángel Víctor Torres erklärte am Montag, 19. Oktober 2026, die mit Coalición Canaria vereinbarte Initiative sei durch Gegenstimmen von PP, Vox und Junts hinfällig geworden. Eine gesetzliche Beschränkung ist somit nicht in Kraft. Für Käufer ergeben sich derzeit keine neuen Einschränkungen.

Initiative zur Begrenzung von Immobilienkäufen scheitert vorerst

Die geplante Begrenzung des Wohnungskaufs durch nicht auf den Kanaren ansässige Ausländer kommt vorerst nicht. Ángel Víctor Torres, Spaniens Minister für Territorialpolitik und demokratisches Gedenken, erklärte am Montag, 19. Oktober 2026, in einem Interview mit Cadena SER, die Initiative sei im parlamentarischen Verfahren hinfällig geworden.

Nach seiner Darstellung hatten die spanische Regierung und Coalición Canaria eine Verständigung erzielt. Nach der Bestätigung eines königlichen Gesetzesdekrets zum Wohnungswesen im Kongress sollte die Begrenzung demnach als Gesetzentwurf weiterbehandelt werden. PP, Vox und Junts hätten jedoch dagegen gestimmt und den Vorstoß damit zu Fall gebracht, sagte Torres.

Cadena SER ordnet die Entwicklung in die bevorstehende Ausrufung von Neuwahlen ein. Mehrere Vorhaben, die sich noch im parlamentarischen Verfahren oder in Verhandlungen befänden, würden deshalb nicht mehr abgeschlossen. Ob allein die Abstimmung oder zusätzlich der bevorstehende Wahltermin ausschlaggebend für das endgültige Ende des konkreten Verfahrens ist, geht aus dem Bericht nicht eindeutig hervor.

Was die geplante Regelung vorsah

Die diskutierte Initiative zielte auf Käufer, die nicht dauerhaft auf den Inseln leben. Nach einem weiteren Bericht von Cadena SER sollte für den Immobilienerwerb ein ununterbrochener Wohnsitz von zehn Jahren verlangt werden. Zudem war eine Obergrenze von zwei Immobilien pro Person vorgesehen.

Diese Eckpunkte waren Teil eines politischen Vorschlags. Sie sind kein geltendes Recht und werden nach dem Scheitern der Initiative vorerst auch nicht eingeführt. Wer gegenwärtig eine Wohnung oder ein Haus auf den Kanaren kaufen möchte, muss daher keine neuen Anforderungen aus diesem Vorstoß erfüllen.

Als Begründung für die Initiative wird die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt genannt. Nach Angaben von Cadena SER entfällt derzeit etwa ein Drittel der Immobilienkäufe auf den Kanaren auf ausländische Käufer. Aus dieser Zahl allein lässt sich allerdings nicht ableiten, in welchen Preissegmenten gekauft wird oder wie groß die direkte Konkurrenz um Wohnungen für ansässige Haushalte ist.

Für Käufer gelten derzeit keine neuen Einschränkungen

Für ausländische Interessenten ist die unmittelbare Konsequenz eindeutig: Es besteht derzeit keine neue Beschränkung des Immobilienkaufs aufgrund dieser Initiative. Weder die genannte Mindestwohndauer von zehn Jahren noch die geplante Obergrenze von zwei Objekten ist in Kraft getreten.

Die politische Diskussion kann nach einer Wahl oder in einem neuen parlamentarischen Verfahren wieder aufgenommen werden. Aus den vorliegenden Berichten ergibt sich jedoch weder ein neuer Zeitplan noch ein bereits vereinbartes Ersatzmodell. Forderungen nach einer Begrenzung dürfen deshalb nicht mit einer beschlossenen oder unmittelbar bevorstehenden Rechtsänderung verwechselt werden.

Aktuelle Meldungen zur politischen und wirtschaftlichen Entwicklung finden Leser im Bereich Nachrichten aus Spanien und von den Kanaren. Für regionale Themen bietet Spanienleben.de außerdem einen eigenen Überblick zu Gran Canaria.

Verband auf Lanzarote widerspricht der Begründung

Die Lanzarote Business and Residents Association, kurz LBRA, lehnt die geplante Begrenzung ab. Ihr Präsident Daniel Trigg sagte gegenüber SER Lanzarote, aus seiner Sicht würden zwei unterschiedliche Immobilienmärkte miteinander vermischt. Viele ausländische Käufer interessierten sich für Objekte, die für den Großteil der einheimischen Bevölkerung ohnehin finanziell nicht erreichbar seien.

Trigg nannte als typische Größenordnungen für solche Käufe 500.000 Euro, eine Million Euro oder noch höhere Beträge. Diese Summen lägen nach seiner Einschätzung außerhalb der Reichweite der meisten Einwohner. Als weiteres Beispiel rechnete er vor, dass für den Kauf einer Immobilie im Wert von 400.000 Euro nach seiner Kalkulation ein monatliches Einkommen von ungefähr 6.600 Euro notwendig wäre.

Diese Angaben und Bewertungen stammen von Trigg und sind die Position des Verbandes. Sie belegen nicht, dass sämtliche ausländischen Käufer ausschließlich im hochpreisigen Segment aktiv sind. Trigg folgert daraus jedoch, eine Begrenzung für Nichtansässige werde das grundlegende Problem beim Zugang zu bezahlbarem Wohnraum nicht lösen.

LBRA fordert mehr erschwingliche Wohnungen

Statt den freien Immobilienmarkt einzuschränken, sollten die Verwaltungen nach Ansicht des LBRA-Präsidenten mehr Wohnungen zu Preisen schaffen, die für die ansässige Bevölkerung erreichbar sind. Er plädiert dafür, den Bau von Wohnraum für Einwohner auszuweiten und zugleich den übrigen Markt weiter funktionieren zu lassen.

Trigg bezeichnete die Debatte als „cortina de humo“, also als Ablenkungsmanöver. Seiner Einschätzung nach werde die Nachfrage aus dem Ausland bestehen bleiben oder weiter wachsen. Wohlhabende Interessenten könnten sich zudem mithilfe rechtlicher Beratung, Visa, Unternehmensgründungen oder eines steuerlichen Wohnsitzes an strengere Vorgaben anpassen. Das könnte nach seiner Auffassung dazu führen, dass am Ende besonders finanzstarke Käufer übrig blieben.

Auch seine Aussage, Einschränkungen führten nicht zu sinkenden, sondern zu steigenden Preisen, ist eine Einschätzung des Verbandsvertreters. Dasselbe gilt für seine Prognose, Bevölkerungswachstum, Wohnraumnachfrage und Flugverbindungen würden den Preisdruck weiter erhöhen.

Wohnungspreise bleiben der Kern des Konflikts

Unabhängig von der gescheiterten Initiative bleibt die Wohnungsfrage auf dem Archipel politisch brisant. Daten zur jüngsten Preisentwicklung zeigen, warum Kaufkraft und Verfügbarkeit zunehmend diskutiert werden. Nach Notarangaben stiegen die Wohnungspreise auf den Kanaren im Juli 2026 deutlich. Hintergründe dazu finden sich im Beitrag über das Plus von 18 Prozent bei den kanarischen Wohnungspreisen.

Parallel spielen Mietpreise, Neubau und die Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte eine Rolle. In Las Palmas de Gran Canaria und Gáldar wurde das Thema zuletzt auch im politischen Vorwahlkampf aufgegriffen. Eine Einordnung bietet der Artikel zu Wohnungsfragen und angespannten Zonen auf Gran Canaria.

Bei möglichen Kaufbeschränkungen wird regelmäßig auch die Vereinbarkeit mit europäischen Grundfreiheiten diskutiert. SER Lanzarote verweist in diesem Zusammenhang auf die Position Triggs, wonach die Zugehörigkeit zur Europäischen Union und die Freizügigkeit einer solchen Regelung entgegenstehen könnten. Eine abschließende rechtliche Bewertung oder Gerichtsentscheidung ist damit nicht verbunden.

Was nun politisch offenbleibt

Torres bedauerte das Scheitern ausdrücklich und hob hervor, dass bereits eine Einigung mit Coalición Canaria bestanden habe. Konkrete Angaben zu einem erneuten Anlauf nach der Wahl machte er laut dem Bericht nicht. Damit bleibt offen, ob die Initiative später in gleicher Form, verändert oder gar nicht wieder eingebracht wird.

Nach Angaben des Ministers sollen bis zum Beginn des Wahlkampfs noch mehrere bilaterale Treffen mit dem kanarischen Regierungspräsidenten Fernando Clavijo stattfinden. Dabei gehe es um andere Verhandlungen zwischen dem Staat und den Kanaren, die laut Torres bereits weit fortgeschritten seien. Einen direkten Ersatz für die gescheiterte Kaufbegrenzung kündigte er dabei nicht an.

Fazit: Politische Debatte ohne neue Kaufregeln

Die Begrenzung von Wohnungskäufen durch nicht ansässige Ausländer auf den Kanaren ist vorerst gescheitert. Die vorgesehenen Bedingungen – zehn Jahre ununterbrochener Wohnsitz und maximal zwei Immobilien pro Person – gelten nicht. Für Käufer verändert sich durch den politischen Vorstoß aktuell nichts.

Die Auseinandersetzung um ausländische Nachfrage, hohe Preise und fehlenden erschwinglichen Wohnraum dürfte dennoch weitergehen. Während Befürworter einer Begrenzung den Anteil ausländischer Käufer als Belastung betrachten, fordert die LBRA eine stärkere Trennung zwischen hochpreisigem Markt und dem Wohnungsbedarf der lokalen Bevölkerung. Neue Rechtsfolgen entstehen aus dieser Debatte derzeit nicht.

Quelle

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Redaktion Spanienleben.de

Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.

Veröffentlicht am 20. Oktober 2026

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