Zurück zur Übersicht
Ratgeber11. Oktober 2026

Probezeit in Spanien: Was erlaubt ist und wo Gerichte Grenzen ziehen

Schreibtisch mit Arbeitsvertrag, Kugelschreiber, Kaffeetasse und Laptop vor einem Fenster mit Blick auf eine Stadt am Meer, KI-Illustration

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

Inhaltsverzeichnis
Artikel teilen:

In der Probezeit kann ein Arbeitsvertrag in Spanien ohne Begründung und ohne Abfindung beendet werden. Daraus folgt aber nicht, dass in dieser Zeit alles erlaubt ist. Ein aktuelles Urteil aus Katalonien, über das El País am 11. Oktober 2026 berichtet, zeigt die Grenzen. Dieser Ratgeber erklärt die Grundregeln, das Urteil und was sich durch eine neue Verordnung zur Transparenz ändert.

Wie lang darf die Probezeit sein?

Die Grundregel steht in Artikel 14 des Arbeitnehmerstatuts. Die Probezeit muss schriftlich vereinbart werden. Ihre Dauer richtet sich in erster Linie nach dem Tarifvertrag (convenio colectivo). Fehlt dort eine Regel, gilt: höchstens sechs Monate für qualifizierte technische Beschäftigte der gesetzlichen Kategorie técnicos titulados und höchstens zwei Monate für alle anderen Beschäftigten. In Unternehmen mit weniger als 25 Beschäftigten sind es für Beschäftigte außerhalb dieser Kategorie höchstens drei Monate.

Sechs Monate sind also keine allgemeine Probezeit für alle. Sie sind die gesetzliche Obergrenze für eine bestimmte Gruppe, sofern der Tarifvertrag nichts anderes bestimmt. Bei befristeten Verträgen bis sechs Monate darf die Probezeit nach Artikel 14 höchstens einen Monat betragen, wenn der Tarifvertrag nichts anderes regelt. Für deinen Vertrag ist deshalb immer der Blick in den geltenden Tarifvertrag entscheidend.

Kündigung ohne Grund, aber nicht aus jedem Grund

Während der Probezeit können beide Seiten den Vertrag ohne Begründung und ohne Abfindung beenden. Unzulässig ist eine Beendigung aber, wenn sie aus diskriminierenden Gründen erfolgt. Artikel 14 erklärt die Beendigung bei Schwangerschaft und Mutterschaft ausdrücklich für nichtig, wenn sie nicht auf davon unabhängigen Gründen beruht. Das Gleichbehandlungsgesetz Ley 15/2022 hat den Schutz vor Diskriminierung zusätzlich gestärkt.

Entscheidend ist die Beweislast. Gibt es Indizien für eine Diskriminierung, muss das Unternehmen nachweisen, dass die Kündigung andere Gründe hatte. So erklärt es der Arbeitsrechtler Alfredo Aspra gegenüber El País.

Das Urteil aus Katalonien

Laut El País bestätigte das Oberste Gericht Kataloniens (TSJ) in einem Urteil vom 21. September die Nichtigkeit einer Kündigung in der Probezeit. Ein Laborleiter war im September 2023 unbefristet mit sechs Monaten Probezeit eingestellt worden. Das Unternehmen wusste, dass er Ende März oder Anfang April 2024 Vater werden würde. Im März 2024 erhielt er während einer Krankschreibung die Mitteilung, er habe die Probezeit nicht bestanden.

Das erstinstanzliche Gericht in Girona erklärte die Kündigung für nichtig, ordnete die Wiedereinstellung an und sprach ihm laut El País 10.000 Euro Entschädigung für immaterielle Schäden zu. Das Unternehmen berief sich auf Vertrauensverlust und Leistungsprobleme, konnte diese aber nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend belegen. Den Urteilstext selbst konnten wir in der Datenbank der Justiz noch nicht einsehen. Die Angaben stammen aus dem Bericht von El País.

Was die neue Verordnung RD 723/2026 ändert

Am 5. Oktober 2026 trat das Real Decreto 723/2026 zur Transparenz der Arbeitsbedingungen in Kraft. Datum und Informationspflichten sind im Staatsanzeiger BOE nachzulesen. Es verpflichtet Arbeitgeber, vorab schriftlich über Dauer und Bedingungen der Probezeit zu informieren. Dazu gehört auch, welche Aufgaben in der Probezeit erprobt werden sollen.

Ob daraus eine Pflicht folgt, das Nichtbestehen der Probezeit zu begründen, ist unter Fachleuten umstritten. Arbeitsministerin Yolanda Díaz stellte die Norm als Mittel gegen Missbrauch dar. Aspra sagt dagegen, die Verordnung verlange keine Begründung, sondern nur die vorherige Information. Der Anwalt Juan Alonso Berberena meint, sie führe indirekt zu einer Begründungspflicht. Eine gerichtliche Klärung gibt es noch nicht.

Praktische Hinweise

  • Prüfe in deinem Vertrag, ob die Probezeit schriftlich vereinbart ist und wie lang sie ist.
  • Vergleiche die Dauer mit deinem Tarifvertrag. Er kann abweichende Fristen vorsehen; auch solche Vereinbarungen müssen die geltenden rechtlichen Grenzen beachten.
  • Bewahre Mitteilungen über Schwangerschaft, Elternzeit oder Krankschreibung schriftlich auf.
  • Wenn du eine Kündigung für diskriminierend hältst, lass dich zügig beraten. Für Klagen gegen Kündigungen gelten in Spanien kurze Fristen.

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Weitere Themen rund um Arbeit und Alltag findest du in unseren Ratgebern, etwa zu Löhnen und Wohnkosten in Spanien.

Quellen dieses Artikels:

El País – „El periodo de prueba de seis meses no es la ley de la selva para los despidos: estos son los límites de los jueces“
https://elpais.com/economia/negocios/2026-10-11/el-periodo-de-prueba-de-seis-meses-no-es-la-ley-de-la-selva-estos-son-los-limites-de-los-jueces-a-las-practicas-de-algunos-empresarios.html

BOE – „Real Decreto Legislativo 2/2015, Estatuto de los Trabajadores (art. 14)“
https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-11430

BOE – „Ley 15/2022, de 12 de julio, integral para la igualdad de trato y la no discriminación“
https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2022-11589

El País – „El fin del contrato a ciegas: preguntas y respuestas sobre la nueva normativa de transparencia laboral“
https://elpais.com/economia/mis-derechos/2026-09-17/el-fin-del-contrato-a-ciegas-preguntas-y-respuestas-sobre-la-nueva-normativa-de-transparencia-laboral.html

BOE – Real Decreto 723/2026, de 9 de septiembre
https://www.boe.es/eli/es/rd/2026/09/09/723/con

Ratgeber zum Thema

Hintergrund und Praxiswissen, das über die aktuelle Meldung hinausgeht.

Quelle

Redaktion Spanienleben.de

Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.

Veröffentlicht am 11. Oktober 2026

Unsere Redaktionsleitlinien

Artikel teilen

Kennst du jemanden, für den dieser Beitrag interessant ist?

Kostenlos abonnieren

Die Spanien-Woche – jeden Sonntag kostenlos im Posteingang

Verpasse keine wichtige Nachricht mehr: Jeden Sonntag senden wir dir die wichtigsten Meldungen aus Spanien. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Ähnliche Artikel