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Palma: Ab Januar 2027 gilt die zweite Phase der Umweltzone

Von Redaktion Spanienleben.de
Autoverkehr auf einer Palmenstraße in Palma mit der Kathedrale im Hintergrund

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

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Palma verschärft zum Jahreswechsel die Regeln seiner Umweltzone. Von Freitag, 1. Januar 2027, bis Ende 2029 dürfen grundsätzlich nur noch Fahrzeuge mit den spanischen Umweltplaketten C, ECO oder 0 in den Bereich innerhalb der Avenidas fahren. Nach Angaben der Stadt betrifft der nächste Schritt rund 167.191 in Palma zugelassene Fahrzeuge ohne Plakette oder mit B-Kennzeichnung. Residenten und Urlauber sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob ihr Auto beziehungsweise Mietwagen die Vorgaben erfüllt.

Palma startet im Januar die zweite Phase der Umweltzone

In Palma tritt am Freitag, 1. Januar 2027, die zweite Phase der Umweltzone in Kraft. Damit werden die Zufahrtsregeln für das Stadtzentrum deutlich strenger. Fahrzeuge mit der spanischen Umweltplakette B dürfen dann grundsätzlich nicht mehr in die Zona de Bajas Emisiones, kurz ZBE, einfahren.

Betroffen sind nach den veröffentlichten Angaben Benzinautos und leichte Benzintransporter, die zwischen Januar 2001 und August 2006 zugelassen wurden. Bei Dieselfahrzeugen betrifft die Regel Autos und leichte Transporter mit einer Zulassung zwischen 2006 und September 2015. Entscheidend ist jedoch die offizielle Einstufung des jeweiligen Fahrzeugs, nicht allein das Alter.

Die Umweltzone umfasst Palmas Stadtzentrum innerhalb der Avenidas. Wer dort wohnt, arbeitet, eine Immobilie besitzt oder regelmäßig mit dem Auto unterwegs ist, sollte deshalb rechtzeitig klären, ob eine Zufahrt weiterhin möglich ist.

Rund 167.191 in Palma zugelassene Fahrzeuge betroffen

Nach Angaben, die sich auf Daten der Verkehrsbehörde stützen, waren zuletzt 74.916 Autos mit B-Plakette in Palma registriert. Hinzu kamen 92.275 Fahrzeuge ohne Umweltplakette. Damit könnten ab dem 1. Januar 2027 insgesamt bis zu 167.191 in Palma zugelassene Fahrzeuge nicht mehr regulär in die Umweltzone einfahren.

Die Zahl beschreibt Fahrzeuge mit B-Kennzeichnung und Fahrzeuge ohne Plakette. Sie darf nicht mit weiteren, zeitlich oder räumlich überlappenden Angaben addiert werden. Außerdem sind darin Fahrzeuge aus anderen Gemeinden Mallorcas nicht enthalten, die ebenfalls von den Zufahrtsregeln betroffen sein können, sobald sie ins Zentrum von Palma fahren wollen.

Weitere aktuelle Entwicklungen aus der Inselhauptstadt findest du in unserer Rubrik Mallorca. Über politische und verkehrsbezogene Entscheidungen berichten wir außerdem fortlaufend unter Nachrichten.

Diese Plaketten sind von 2027 bis 2029 erlaubt

Vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 dürfen nach der zweiten Phase grundsätzlich nur Fahrzeuge mit den spanischen Umweltkennzeichnungen C, ECO und 0 in die ZBE einfahren. Autos mit B-Plakette fallen damit erstmals aus dem regulär zugelassenen Kreis heraus. Fahrzeuge ohne Kennzeichnung sind bereits von den allgemeinen Zufahrtsmöglichkeiten ausgeschlossen, sofern keine Ausnahme greift.

  • C: Fahrzeuge, die die für diese Kategorie geltenden Emissionsanforderungen erfüllen.
  • ECO: unter anderem bestimmte Hybridfahrzeuge und andere entsprechend eingestufte Antriebe.
  • 0: Fahrzeuge der emissionsärmsten spanischen Kategorie, insbesondere reine Elektrofahrzeuge und entsprechend klassifizierte Modelle.

Für Halter ist die tatsächliche Zuordnung durch die spanische Verkehrsbehörde maßgeblich. Wer nur anhand des Baujahrs urteilt, riskiert eine falsche Einschätzung. Residenten sollten deshalb die Umweltklasse ihres Fahrzeugs rechtzeitig über die offiziellen Stellen prüfen.

Ab 2030 folgt die nächste Verschärfung

Die zweite Phase ist nicht der letzte Schritt. Ab Dienstag, 1. Januar 2030, sollen regulär nur noch Fahrzeuge mit ECO- oder 0-Kennzeichnung in die Umweltzone fahren dürfen. Fahrzeuge der Kategorie C wären dann ebenfalls ausgeschlossen, sofern sie keine besondere Genehmigung besitzen.

Damit steht bereits fest, dass ein Fahrzeug, das 2027 noch regulär zugelassen ist, ab 2030 nicht zwingend weiter ins Zentrum fahren darf. Für Menschen, die in den kommenden Jahren ein Auto kaufen oder langfristig leasen wollen, kann diese zeitliche Staffelung eine wichtige Rolle spielen.

Unabhängig von Palmas Umweltzone plant Mallorca zudem Beschränkungen für die Zahl der Fahrzeuge auf der Insel. Was bislang zu den geplanten Fahrzeuglimits ab 2027 bekannt ist, haben wir in einem eigenen Hintergrundartikel zusammengefasst.

Ausnahmen für Anwohner und bestimmte Eigentümer

Die Zufahrtsbeschränkung gilt nicht ausnahmslos. Auch ein Fahrzeug ohne regulär zugelassene Umweltplakette kann innerhalb der ZBE fahren, wenn der eingetragene Halter in der Zone wohnt. Ausnahmen bestehen den veröffentlichten Angaben zufolge außerdem für Personen, die innerhalb des Bereichs einen Stellplatz, eine Wohnung oder Geschäftsräume besitzen oder gemietet haben.

Auch Betreiber eines Geschäfts, Unternehmens oder Büros innerhalb der Umweltzone können unter die vorgesehenen Ausnahmen fallen. Zugelassen bleiben zudem Fahrzeuge, die zur Beförderung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität genutzt werden.

Ob eine Ausnahme automatisch erkannt wird oder vorab registriert beziehungsweise genehmigt werden muss, sollte im Einzelfall direkt bei der Stadt Palma geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben lassen sich dazu nicht für jede Fallgruppe verlässliche Verfahrensdetails ableiten.

Was für ausländische Fahrzeuge gilt

Für Autos mit ausländischem Kennzeichen ist besondere Aufmerksamkeit nötig. Laut der Zeitung Majorca Daily Bulletin ist ihre Registrierung und Fahrt innerhalb der Umweltzone seit März 2026 möglich, sofern sie die festgelegten Umweltanforderungen erfüllen. Dafür müssen Halter das Fahrzeug zunächst in das kommunale Register eintragen lassen.

Die Quelle nennt weder die genauen Bedingungen des Registrierungsverfahrens noch konkrete Bußgeldhöhen. Deshalb sollten Fahrer eines Autos mit deutschem oder anderem ausländischem Kennzeichen die aktuellen Anforderungen unmittelbar bei der Stadt Palma prüfen. Eine ausländische Zulassung bedeutet nicht automatisch, dass das Fahrzeug von den Umweltregeln ausgenommen ist.

Auch eine deutsche Umweltplakette ersetzt nicht ohne Weiteres die spanische Einstufung oder die kommunale Registrierung. Vor der Einfahrt sollte geklärt sein, welche Nachweise Palma verlangt und ob das betreffende Modell die Umweltkriterien erfüllt.

Residenten und Urlauber sollten frühzeitig prüfen

Für Residenten ist vor allem die Umweltklasse des eigenen Fahrzeugs entscheidend. Wer eine B-Plakette besitzt und nicht unter eine Ausnahme fällt, muss ab Januar 2027 außerhalb der Umweltzone parken oder auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Bewohner der Zone und dortige Eigentümer sollten kontrollieren, ob ihre Daten korrekt hinterlegt sind und welche Nachweise die Stadt verlangt.

Urlauber sollten bereits bei der Buchung eines Mietwagens nach der spanischen Umweltkategorie fragen. Ein Mietwagen ist nicht allein deshalb zur Einfahrt berechtigt, weil er von einem Vermieter auf Mallorca stammt. Maßgeblich bleiben die Fahrzeugklasse und mögliche Sonderregelungen. Wer nur einen Tagesausflug nach Palma plant, kann zudem Parkmöglichkeiten außerhalb der ZBE und die Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erwägen.

Besonders wichtig ist die Prüfung bei einem privaten Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen. Hier kommt zur technischen Einstufung die Registrierung im kommunalen Register hinzu. Da die vorliegende Quelle keine Details zu Fristen, Nachweisen oder Gebühren nennt, bleibt die Stadt Palma die maßgebliche Anlaufstelle.

Fazit: Vor der Fahrt ins Zentrum zählt die offizielle Einstufung

Mit dem Beginn der zweiten Phase am 1. Januar 2027 wird Palmas Umweltzone für viele ältere Fahrzeuge nicht mehr regulär zugänglich sein. Bis Ende 2029 sind grundsätzlich nur C, ECO und 0 erlaubt, bevor ab 2030 die Kategorien ECO und 0 übrig bleiben. Ausnahmen können unter anderem für Anwohner, bestimmte Eigentümer und Menschen mit eingeschränkter Mobilität gelten. Wer ins Zentrum fahren möchte, sollte deshalb nicht nur auf das Baujahr schauen, sondern Plakette, Ausnahmestatus und bei ausländischen Kennzeichen die erforderliche Registrierung prüfen.

Ratgeber zum Thema

Hintergrund und Praxiswissen, das über die aktuelle Meldung hinausgeht.

Quelle

Redaktion Spanienleben.de

Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.

Veröffentlicht am 07. Oktober 2026

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