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Aktuelle Nachrichten 31. August 2026

Wohnungskauf auf den Kanaren: Vorteile für kinderreiche Familien

Von Redaktion Spanienleben.de

Ein reduzierter Steuersatz kann beim Kauf einer gebrauchten Immobilie mehrere Tausend Euro sparen. Junge Käufer können zusätzlich eine Förderung beantragen.

Mehrköpfige Familie vor einem Wohngebäude auf den Kanarischen Inseln

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

Mehrköpfige Familie vor einem Wohngebäude auf den Kanarischen Inseln

Inhaltsverzeichnis
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Kinderreiche Familien können beim Kauf ihres Hauptwohnsitzes auf den Kanaren deutlich sparen. Die wichtigste Entlastung ist ein reduzierter Satz bei der Grunderwerbsteuer für gebrauchte Immobilien.

Sind die Käufer höchstens 35 Jahre alt, kommt unter bestimmten Bedingungen ein Zuschuss von bis zu 11.000 Euro hinzu. Beide Vorteile haben eigene Voraussetzungen und werden nicht allein aufgrund des Status als kinderreiche Familie gewährt.

Vor der Unterschrift sollten Käufer deshalb Alter, Einkommen, Kaufpreis und Finanzierung prüfen. Entscheidend ist auch, dass die Immobilie als gewöhnlicher Wohnsitz genutzt wird.

Weniger Steuer beim Kauf einer gebrauchten Wohnung

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt auf den Kanaren grundsätzlich die spanische Grunderwerbsteuer ITP an. Der allgemeine Satz beträgt 6,5 Prozent. Für offiziell anerkannte kinderreiche Familien kann er beim Erwerb des Hauptwohnsitzes auf 4 Prozent sinken.

Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro ergibt sich ein deutlicher Unterschied. Mit dem regulären Satz wären 13.000 Euro fällig. Beim reduzierten Satz sind es 8.000 Euro und damit 5.000 Euro weniger.

Die Einkommensgrenze richtet sich nicht nach der einfachen Summe der Gehälter. Maßgeblich sind die Bemessungsgrundlagen der Einkommensteuer IRPF aus dem letzten bereits abgeschlossenen Veranlagungszeitraum.

Die Summe dieser Bemessungsgrundlagen darf grundsätzlich 30.000 Euro nicht überschreiten. Für jedes Kind, das über die für den Status einer kinderreichen Familie erforderliche Mindestzahl hinausgeht, erhöht sich die Grenze um 12.000 Euro.

Bedingungen für den ermäßigten Steuersatz

Der Status als Mitglied einer kinderreichen Familie muss amtlich anerkannt sein. Die erworbene Immobilie muss außerdem zum gewöhnlichen Wohnsitz der Familie werden.

Besitzt die Familie bereits einen Hauptwohnsitz, gelten zusätzliche Vorgaben. Dieser muss vor dem neuen Kauf per öffentlicher Urkunde verkauft werden oder innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der neuen Immobilie.

Bei bestimmten notariell beurkundeten Vorgängen kann zudem ein ermäßigter Satz von 0,40 Prozent bei der Steuer auf beurkundete Rechtsakte, kurz AJD, gelten. ITP und AJD sind jedoch unterschiedliche Abgaben. Welche Steuer anfällt, hängt von der jeweiligen Transaktion ab.

Bis zu 11.000 Euro für junge Käufer

Zusätzliche Unterstützung ist möglich, wenn die Käufer höchstens 35 Jahre alt sind. Für entsprechende Förderungen dürfen die Einkünfte bei kinderreichen Familien der allgemeinen Kategorie bis zum Vierfachen des IPREM reichen. Bei Familien der besonderen Kategorie gilt das Fünffache des IPREM.

Auch die zulässige Kaufpreisgrenze fällt höher aus. Allgemein darf die Immobilie höchstens 170.000 Euro kosten. Für kinderreiche Familien steigt der Höchstbetrag auf 200.000 Euro.

Die Förderung kann bis zu 11.000 Euro je Immobilie betragen. Sie darf jedoch nicht mehr als 20 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Steuern und weitere Nebenkosten zählen bei dieser Berechnung nicht zum Kaufpreis.

Eine weitere Voraussetzung ist die Finanzierung. Die Käufer müssen ein Hypothekendarlehen abgeschlossen haben, das mindestens 50 Prozent der Immobilienkosten abdeckt. Zudem muss das Objekt nach Bewilligung der Förderung mindestens fünf Jahre lang als gewöhnlicher Wohnsitz dienen.

Weitere Angebote und Altersgrenzen

Wer älter als 35 Jahre ist, fällt nicht automatisch unter die Förderung für junge Käufer. Der reduzierte ITP-Satz von 4 Prozent ist dagegen nicht an diese Altersgrenze gebunden. Die übrigen Bedingungen müssen weiterhin erfüllt sein.

Daneben gibt es die Hipoteca Joven Canaria. Sie richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 40 Jahren und soll beim Kauf der ersten eigenen Wohnung eine Finanzierung von bis zu 95 Prozent des Erwerbswerts ermöglichen.

Auch Gemeinden können eigene Programme oder Vergünstigungen anbieten. Eine einheitliche kommunale Förderung für alle kinderreichen Familien auf den Kanaren gibt es nicht. Die Angebote unterscheiden sich etwa zwischen Las Palmas de Gran Canaria, Telde, Arucas oder San Bartolomé de Tirajana.

Bedeutung für Käufer auf Gran Canaria

Familien sollten mögliche Vergünstigungen prüfen, bevor sie einen Kaufvertrag unterzeichnen. Notariat, Gestoría oder die kanarische Steuerbehörde können klären, welche Steuer im konkreten Fall anfällt und welche Ermäßigung möglich ist.

Benötigt werden in der Regel der gültige Nachweis als kinderreiche Familie, Einkommensunterlagen und Belege zum Hauptwohnsitz. Für den Zuschuss können zusätzlich Kauf- und Hypothekenurkunde sowie eine Meldebescheinigung verlangt werden.

Die Voraussetzungen einer aktuellen Ausschreibung sind entscheidend. Ein Zuschuss wird nicht automatisch gewährt. Auch angekündigte Änderungen bei Einkommensgrenzen für 2026 sollten nicht mit dem besonderen ITP-Satz für kinderreiche Familien verwechselt werden.

Redaktion Spanienleben.de

Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.

Veröffentlicht am 31. August 2026

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