Mindestlohn 2027: Warum die Steuerfreiheit in Spanien eine eigene Gesetzesänderung braucht

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
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Spaniens Regierung will den gesetzlichen Mindestlohn für 2027 noch vor der Wahl am 29. November anheben. Die neue Höhe steht jedoch nicht fest – und eine Anhebung allein würde die geltende Einkommensteuerregelung nicht automatisch verändern. Dafür wäre eine eigene Gesetzesänderung nötig. Ohne Anpassung könnte der derzeitige Steuerabzug bei Einkommen oberhalb von 17.094 Euro sinken; ob tatsächlich IRPF anfällt, hängt vom Einzelfall ab.
Der Mindestlohn 2027 ist noch offen
Die spanische Regierung will den Salario Mínimo Interprofesional, kurz SMI, nach Angaben von El Mundo noch vor der Parlamentswahl am 29. November anheben. Über die konkrete Höhe für 2027 ist bislang nicht entschieden.
Zunächst soll ein technisches Expertenkomitee dem Arbeitsministerium bis zum 1. November eine Empfehlung vorlegen. Anschließend ist der Sozialdialog mit den repräsentativen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vorgesehen. Diese Konsultation ist Teil des Verfahrens, ihr Ergebnis bindet die Regierung jedoch nicht.
Rechtsgrundlage für die Festsetzung ist Artikel 27.1 des spanischen Arbeitnehmerstatuts. Danach kann die Regierung den Mindestlohn nach Konsultation der Sozialpartner per Real Decreto bestimmen. Eine Zustimmung des Parlaments ist für diesen Schritt nicht erforderlich. Weitere Entwicklungen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik finden Leser unter Nachrichten aus Spanien.
Was 2026 tatsächlich gilt
Für 2026 setzte das Real Decreto 126/2026 den SMI auf 1.221 Euro im Monat oder 40,70 Euro am Tag fest. Bei der in Spanien üblichen Berechnung mit 14 Zahlungen entspricht das 17.094 Euro brutto im Jahr. Die Regelung wurde am 19. Februar 2026 im Staatsanzeiger BOE veröffentlicht und gilt rückwirkend seit dem 1. Januar.
Die steuerliche Absicherung erfolgte separat. Artikel 28 des Real Decreto-ley 5/2026 änderte mit Wirkung zum Jahresbeginn die 61. Zusatzbestimmung des Einkommensteuergesetzes 35/2006. Eingeführt beziehungsweise angepasst wurde damit der Abzug für Arbeitseinkünfte, die deducción por obtención de rendimientos del trabajo.
Nach den Angaben der spanischen Steuerbehörde AEAT kann dieser Abzug bei Bruttoarbeitseinkünften aus einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis unter 20.048,45 Euro jährlich beansprucht werden. Voraussetzung ist außerdem, dass andere, nicht steuerfreie Einkünfte 6.500 Euro nicht überschreiten.
- Bis einschließlich 17.094 Euro beträgt der Abzug 590,89 Euro.
- Zwischen 17.094 Euro und 20.048,45 Euro gilt: 590,89 Euro minus 0,2 multipliziert mit dem Teil des Einkommens, der 17.094 Euro übersteigt.
- Der Abzug ist auf den anteiligen Steuerbetrag begrenzt, der auf die betreffenden Arbeitseinkünfte entfällt.
Das Finanzministerium erklärte am 17. Februar 2026, diese Konstruktion gewährleiste, dass SMI-Bezieher für das Steuerjahr 2026 in ihrer Jahreserklärung keine IRPF zahlen. Als Beispiel nannte Hacienda ein Jahresgehalt von 17.000 Euro: Dafür sollten 2026 null Euro statt der für 2025 genannten 356 Euro anfallen. Gemeint ist die Einkommensteuererklärung für 2026, die im Jahr 2027 abgegeben wird.
Warum die SMI-Erhöhung nicht genügt
Der entscheidende rechtliche Punkt ist die Trennung zwischen Arbeitsrecht und Steuerrecht. Mit einem Real Decreto kann die Regierung zwar den gesetzlichen Mindestlohn neu festsetzen. Dadurch ändert sich aber nicht automatisch die im IRPF-Gesetz verankerte Schwelle von 17.094 Euro.
Nach Angaben von El Mundo unter Berufung auf Europa Press erklärte das Finanzministerium, die steuerliche Anpassung müsse nach der SMI-Erhöhung kommen. Einen konkreten Zeitplan nannten die zitierten Hacienda-Kreise nicht. Als mögliche Wege werden eine Behandlung über die Diputación Permanente oder eine Verabschiedung 2027 im neu gewählten Parlament genannt.
Bis eine solche Reform in Kraft tritt, bleibt die aktuelle gesetzliche Regelung bestehen. Das bedeutet: Sollte der SMI 2027 über 17.094 Euro steigen, würde der Abzug für den oberhalb dieser Grenze liegenden Teil nach der geltenden Formel schrittweise kleiner. Daraus darf jedoch keine pauschale Steuerpflicht für alle Mindestlohnbezieher im Jahr 2027 abgeleitet werden.
Ob am Ende tatsächlich IRPF zu zahlen wäre, hängt unter anderem von der endgültigen Höhe des Mindestlohns, persönlichen und familiären Umständen, weiteren Einkünften, anwendbaren Abzügen sowie regionalen Steuerregeln ab. Der SMI 2027 ist zudem noch nicht beschlossen.
Einbehalt und endgültige Steuer sind nicht dasselbe
Für die Einordnung ist außerdem zwischen dem laufenden Lohnsteuer-Einbehalt und der endgültigen Jahressteuerschuld zu unterscheiden. Die sogenannten retenciones sind monatliche Vorauszahlungen, die Arbeitgeber vom Lohn einbehalten. Ihre Einzelheiten können über das IRPF-Reglement angepasst werden.
Die endgültige Steuerschuld ergibt sich dagegen aus dem IRPF-Gesetz und wird in der jährlichen Einkommensteuererklärung festgestellt. Eine Änderung des Einbehalts allein garantiert deshalb nicht, dass in der Jahresabrechnung keine Steuer anfällt. Genau aus diesem Grund ist für die Anpassung des derzeitigen Abzugs an einen möglicherweise höheren SMI 2027 eine gesetzliche Regelung notwendig.
Wie sich die Regelung entwickelt hat
Der Abstand zwischen Mindestlohn und steuerlichen Grenzen ist erst mit den deutlichen SMI-Erhöhungen der vergangenen Jahre zu einem wiederkehrenden politischen Thema geworden. In den Staatshaushalten von 2018 lag der genannte Mindestbetrag ohne Besteuerung bei 14.000 Euro.
Für 2024 kombinierte die Regierung nach Darstellung von El Mundo eine Anpassung per Real Decreto an den damaligen Jahres-SMI von 15.876 Euro mit einem steuerlichen Abzug. 2025 folgte ein Abzug von bis zu 340 Euro für Gehälter bis 18.276 Euro. Für 2026 wurde schließlich der Abzug von bis zu 590,89 Euro gesetzlich geregelt.
Diese Entwicklung zeigt, weshalb jede neue SMI-Runde auch eine gesonderte steuerrechtliche Prüfung erfordert. Für in Spanien steuerlich ansässige deutsche Arbeitnehmer gelten dabei grundsätzlich dieselben spanischen IRPF-Regeln. Wegen der individuellen Berechnung kann bei konkreten Fällen eine Beratung durch einen asesor fiscal sinnvoll sein.
Quelle
El Mundo – „Sin una nueva deducción los perceptores del SMI se podrán ver perjudicados en la declaración de la renta“
https://www.elmundo.es/economia/2026/10/25/6addcd56fc6c832d1f8b456d.htmlBOE – „Real Decreto-ley 5/2026, de 17 de febrero (BOE-A-2026-3810)“
https://www.boe.es/eli/es/rdl/2026/02/17/5Agencia Tributaria – „Deducción por obtención de rendimientos del trabajo desde 2026 (INFORMA 148565)“
https://www2.agenciatributaria.gob.es/ES13/S/IAFRIAFRC12F?CODIGO=0148565&TIPO=RMinisterio de Hacienda – „El Gobierno aprueba por cuarto año consecutivo una rebaja del IRPF que garantiza que los perceptores del SMI estarán exentos“
https://www.hacienda.gob.es/es-ES/Prensa/Noticias/Paginas/2026/20260217-NP-CM-SMI-DEDUCCION-2026.aspx
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Veröffentlicht am 25. Oktober 2026
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