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Katalonien plant Wohnungskauf mit der Generalitat für Menschen ab 40

Von Redaktion Spanienleben.de
Wohnhäuser in einem Viertel von Barcelona bei Tageslicht

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

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Die katalanische Regierung will Menschen mit stabilem Einkommen, aber unzureichender Finanzierung den gemeinsamen Wohnungskauf mit der Generalitat ermöglichen. Das angekündigte Modell richtet sich an ältere Kaufinteressenten, die auf dem freien Markt keine ausreichende Finanzierung erhalten. Beantragbar ist die Maßnahme noch nicht.

Stand: Samstag, 3. Oktober 2026, 13:25 Uhr MESZ. Nach Angaben von Wohnungsrätin Sílvia Paneque soll die erste Ausschreibung für das katalanische Programm im Januar 2027 öffnen. Das berichtet Europa Press am 3. Oktober. Ein konkretes Antragsverfahren steht damit noch nicht zur Verfügung.

Wohnungskauf Katalonien ab 40: Was angekündigt ist

Präsident Salvador Illa stellte den Vorschlag Ende September in der Generaldebatte des katalanischen Parlaments vor. Nach der Mitteilung der Generalitat vom 30. September 2026 soll die Regionalregierung einen Teil des Wohnungspreises übernehmen. Den übrigen Anteil trägt die kaufende Person. Als Zielgruppe nennt die Regierung Personen über 40 mit regelmäßigen Einkünften, deren Finanzierung für einen Kauf am Markt nicht ausreicht.

Die Generalitat beschreibt für Katalonien zum Stand ihrer Ankündigung vom 30. September folgende Staffelung:

  • Altersgruppe von 40 bis 55 Jahren: Die kaufende Person übernimmt 50 Prozent des Preises und kann die Wohnung 50 Jahre nutzen.
  • Ab 56 Jahren: Die kaufende Person übernimmt 40 Prozent des Preises, die vorgesehene Nutzungsdauer beträgt 40 Jahre.

Es geht somit nicht um einen gewöhnlichen Wohnungskauf, bei dem die öffentliche Hand lediglich einen Zuschuss zum uneingeschränkten privaten Eigentum zahlt. Die angekündigte Konstruktion verbindet eine Beteiligung der Generalitat mit einer zeitlich begrenzten Nutzung und einem dauerhaften Schutzstatus der Wohnung. Die genaue rechtliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten.

Verkauf, Erbschaft und späterer vollständiger Erwerb

Die Generalitat erläutert in ihrer Mitteilung vom 30. September für das geplante katalanische Modell auch, was während der Nutzungszeit möglich sein soll. Die Wohnung soll verkauft oder vererbt werden können, jeweils für die verbleibende Dauer. Bei einem Verkauf soll die Generalitat bevorzugt zurückkaufen können, um die Wohnung im öffentlichen Bestand zu halten.

Außerdem soll die kaufende Person den Anteil der Generalitat später erwerben können. Nach Darstellung der Regionalregierung wäre die Wohnung dann vollständig in privatem Eigentum, bliebe aber dauerhaft geschützt. Auch Europa Press betont in seinem Bericht vom 3. Oktober, dass dieser Schutz beim späteren Erwerb des staatlichen Anteils nicht entfällt.

Wird der Anteil der Generalitat nicht erworben, soll die Wohnung nach Ablauf der vorgesehenen Nutzungsdauer wieder dem öffentlichen Wohnungsbestand zufallen. Anschließend könnte eine andere Familie Zugang erhalten. Welche konkreten Vertragsbestimmungen und Verfahren dafür gelten werden, lässt sich aus den bisher veröffentlichten Eckpunkten noch nicht abschließend ableiten.

Budget und Reichweite: Bisher handelt es sich um Schätzungen

Für Katalonien sieht die Ankündigung der Generalitat vom 30. September 2026 zunächst 100 Millionen Euro vor. Nach einem Bericht von El Periódico vom 3. Oktober rechnen Regierungsquellen damit, dass die erste Ausschreibung rund 2.000 Wohnungen erreichen könnte. Diese Größenordnung ist eine Schätzung, keine zugesagte Zahl bewilligter Käufe.

Die Berechnung orientiert sich an den Erfahrungen mit den katalanischen Emanzipationsdarlehen. Ob die veranschlagten Mittel tatsächlich für die geschätzte Zahl reichen, wird sich erst bei der Umsetzung zeigen. Für Kaufinteressenten lässt sich daraus weder eine individuelle Förderzusage noch ein Anspruch auf Teilnahme ableiten.

Nach Paneques Aussagen gegenüber El Periódico ist das Modell unter anderem für Mieter gedacht, deren Wohnungen von Fonds verkauft werden sollen. Die öffentliche Beteiligung könnte ihnen einen Erwerb ermöglichen, an dem sie ohne Unterstützung wegen einer Finanzierungslücke scheitern würden. Daraus folgt bislang jedoch kein veröffentlichtes Vorrangverfahren für diese Gruppe.

Keine Unterstützung im Parlament, Regierung hält am Vorhaben fest

Der Vorschlag erhielt bei einer Abstimmung im Rahmen der Generaldebatte keine Unterstützung des katalanischen Parlaments. Darüber berichten El Periódico und Europa Press am 3. Oktober. Die Regierung will das Vorhaben dennoch umsetzen.

Für die Einordnung ist entscheidend: Bei diesen Abstimmungen geht es um politische Resolutionen. Das fehlende parlamentarische Votum zugunsten des Vorschlags ist daher nicht mit der Aufhebung eines bereits geltenden Förderprogramms gleichzusetzen. Ebenso wenig macht die Ankündigung der Regierung das Modell schon zu einer geöffneten Förderung.

Als rechtliche Grundlage verweist El Plural in seinem Bericht über die gemeinsame Wohnungsfinanzierung auf Kataloniens eigenes Zivilrecht, das eine solche Konstruktion ermögliche. Details der konkreten Regelung, insbesondere ein entsprechendes Gesetz oder eine Verordnung, sind zum Berichtsstand noch nicht veröffentlicht. Die grundsätzliche rechtliche Möglichkeit ersetzt deshalb nicht die ausstehenden Umsetzungsregeln.

Was für Interessenten noch offen ist

Die bisher bekannten Angaben beschreiben Zielgruppe, Finanzierungsidee und Nutzungsdauer. Sie sind aber noch keine vollständigen Teilnahmebedingungen. Belastbare Aussagen zu konkreten Einkommensgrenzen, erforderlichen Unterlagen, Auswahlkriterien oder dem späteren Antragsweg sind auf dieser Grundlage nicht möglich.

Auch für deutschsprachige Einwohner Kataloniens lässt sich derzeit nicht pauschal feststellen, ob sie teilnehmen könnten. Dafür müssen die veröffentlichten Zugangsvoraussetzungen abgewartet werden. Eine besondere Berechtigung oder ein Ausschluss aufgrund der Staatsangehörigkeit geht aus den vorliegenden Eckpunkten nicht hervor.

Paneques Zeitplan für Katalonien sieht laut Europa Press und El Plural vom 3. Oktober die erste Ausschreibung im Januar 2027 vor. Das ist ein angekündigter Starttermin, keine laufende Antragsfrist. Bis zur Veröffentlichung der Ausschreibung bleibt insbesondere offen, ab welchem konkreten Tag und unter welchen Bedingungen Anträge möglich sein werden.

Weitere Bausteine der katalanischen Wohnungspolitik

Das geplante gemeinsame Kaufen ergänzt andere Instrumente der Generalitat. Nach Europa Press vom 3. Oktober 2026 hat die katalanische Regierung bislang rund 400 Millionen Euro über die Nutzung ihrer Vorkaufs- und Eintrittsrechte, bekannt als „tanteo y retracto“, in Wohnungskäufe investiert.

In ihrer Mitteilung vom 30. September kündigte die Generalitat für Katalonien außerdem einen Notfallfonds gegen Räumungen mit zunächst 25 Millionen Euro an. Dieser soll bei extremer Schutzbedürftigkeit greifen, wenn andere Möglichkeiten wie Vermittlung oder Sozialmiete ausgeschöpft sind. Vorgesehen ist, dass die Generalitat betroffene Wohnungen kaufen und anschließend deren Vermietung verwalten kann.

Daneben kündigte sie eine Ausweitung der Emanzipationsdarlehen für junge Käufer an. Diese sollen künftig auch für geschützte Wohnungen und notwendige Sanierungen zur Erlangung der Bewohnbarkeitsbescheinigung eingesetzt werden können. Das ist ein separates Instrument und nicht mit dem angekündigten gemeinsamen Erwerb für ältere Kaufinteressenten gleichzusetzen.

Regionale Entwicklungen bündelt Spanienleben.de unter Nachrichten aus Barcelona und Costa Brava. Zur nationalen Ebene gibt es einen gesonderten Bericht: Spanienweite Wohnungsdekrete aufgehoben. Beim hier beschriebenen Kaufmodell handelt es sich um eine eigene katalanische Initiative.

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Quelle

Redaktion Spanienleben.de

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Veröffentlicht am 03. Oktober 2026

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