Zurück zur Übersicht
Aktuelle Nachrichten7. Januar 2026Aktualisiert am 4. August 2026

Kanaren wollen Immobilienkauf für Nicht-Residenten verbieten

Weiße Häuser an einer Steilküste auf den Kanarischen Inseln
Inhaltsverzeichnis
Artikel teilen:

In sozialen Netzwerken und Auswanderer-Gruppen taucht immer häufiger die Aussage auf, dass die Kanarischen Inseln zukünftig keine Immobilienkäufe mehr von Personen ohne spanischen Wohnsitz dulden wollen und entsprechende Gesetze bereits in Vorbereitung seien.

Diese Behauptung ist in dieser Pauschalität nicht korrekt, basiert jedoch auf realen politischen Diskussionen und Initiativen.

Dieser Artikel ordnet sachlich und vollständig ein, was aktuell geplant ist, was rechtlich möglich ist und was bislang reine politische Debatte bleibt.

Die aktuelle Lage auf dem kanarischen Wohnungsmarkt

Die Kanarischen Inseln gehören politisch zu Spanien und damit zur Europäischen Union.

Gleichzeitig sind sie aufgrund ihrer geografischen Lage, des milden Klimas und der vergleichsweise stabilen Preise ein äußerst beliebtes Ziel für:

Ein erheblicher Anteil der Immobilienkäufe entfällt auf Nicht-Residenten, also Personen ohne dauerhaften Wohnsitz in Spanien. In einigen Regionen liegt dieser Anteil deutlich über dem spanischen Durchschnitt.

Gleichzeitig klagen viele Einheimische über:

Dieser soziale Druck hat dazu geführt, dass Politik und Verwaltung auf den Kanaren nach Lösungen suchen, um den lokalen Wohnungsmarkt zu entlasten.

Gibt es ein gesetzliches Kaufverbot für Ausländer?

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es kein Gesetz, das es Personen ohne spanischen Wohnsitz generell verbietet, Immobilien auf den Kanarischen Inseln zu kaufen.

Auch frühere politische Vorstöße, die ein pauschales Verbot für ausländische Käufer oder Nicht-Residenten gefordert haben, wurden nicht verabschiedet.

Entsprechende Initiativen wurden auf nationaler Ebene abgelehnt oder nicht weiterverfolgt.

Nicht-Residenten dürfen weiterhin Immobilien erwerben – unabhängig davon, ob sie EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige sind, sofern die üblichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Rechtliche Einschränkungen durch EU-Recht

Spanien ist Mitglied der Europäischen Union. Damit unterliegt das Land der Kapitalverkehrsfreiheit, einem der Grundpfeiler des EU-Rechts.

Diese schützt grundsätzlich auch den Immobilienerwerb durch EU-Bürger in anderen Mitgliedsstaaten.

Ein pauschales Verbot für Käufer ohne Wohnsitz würde:

Ratgeber zum Thema

Hintergrund und Praxiswissen, das über die aktuelle Meldung hinausgeht.

Quelle

Redaktion Spanienleben.de

Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.

Veröffentlicht am 07. Januar 2026 · Zuletzt aktualisiert am 04. August 2026

Unsere Redaktionsleitlinien

Artikel teilen

Kennst du jemanden, für den dieser Beitrag interessant ist?

Kostenlos abonnieren

Die Spanien-Woche – jeden Sonntag kostenlos im Posteingang

Verpasse keine wichtige Nachricht mehr: Jeden Sonntag senden wir dir die wichtigsten Meldungen aus Spanien. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Ähnliche Artikel

Stillstehende Wohnungsbaustelle in Spanien mit Kränen, Rohbauten und ungenutztem Baumaterial
Aktuelle Nachrichten18. September 2026

Mehr Baugenehmigungen, weniger fertige Wohnungen: Spaniens Baustau

In Spanien wächst die Zahl genehmigter Wohnungsprojekte, doch auf vielen Baustellen geht es nur langsam oder gar nicht voran. In der ersten Jahreshälfte 2026 stieg die genehmigte Fläche für Neubau und umfassende Wohnsanierung deutlich. Fachkräftemangel und höhere Materialkosten verhindern jedoch, dass aus Genehmigungen zügig fertige Wohnungen werden. Für deutschsprachige Neubaukäufer bedeutet das längere Wartezeiten, während das knappe Angebot den Preisdruck im Bestand verstärkt.

Mehrfamilienhaus mit Hauseingang und Aufzug als Symbol für eine Sonderumlage beim Wohnungskauf in Spanien
Aktuelle Nachrichten18. September 2026

Sonderumlage nach dem Vorvertrag: Wer zahlt beim Wohnungskauf?

Zwischen Arras-Vertrag und notarieller Beurkundung kann eine beschlossene Sonderumlage erhebliche Zusatzkosten verursachen. In einem aktuellen Praxisfall geht es um 13.000 Euro für Arbeiten am Hauseingang und am Aufzug. Nach spanischem Wohnungseigentumsrecht entscheidet nicht allein das Datum des Beschlusses, sondern grundsätzlich, wer bei Fälligkeit der jeweiligen Rate Eigentümer ist. Der Stand dieser Einordnung ist der 18. September 2026.