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Aktuelle Nachrichten7. Januar 2026

Kanaren wollen Immobilienkauf für Nicht-Residenten verbieten

Weiße Häuser an einer Steilküste auf den Kanarischen Inseln
Inhaltsverzeichnis

In sozialen Netzwerken und Auswanderer-Gruppen taucht immer häufiger die Aussage auf, dass die Kanarischen Inseln zukünftig keine Immobilienkäufe mehr von Personen ohne spanischen Wohnsitz dulden wollen und entsprechende Gesetze bereits in Vorbereitung seien.

Diese Behauptung ist in dieser Pauschalität nicht korrekt, basiert jedoch auf realen politischen Diskussionen und Initiativen.

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Dieser Artikel ordnet sachlich und vollständig ein, was aktuell geplant ist, was rechtlich möglich ist und was bislang reine politische Debatte bleibt.

Die aktuelle Lage auf dem kanarischen Wohnungsmarkt

Die Kanarischen Inseln gehören politisch zu Spanien und damit zur Europäischen Union.

Gleichzeitig sind sie aufgrund ihrer geografischen Lage, des milden Klimas und der vergleichsweise stabilen Preise ein äußerst beliebtes Ziel für:

Ein erheblicher Anteil der Immobilienkäufe entfällt auf Nicht-Residenten, also Personen ohne dauerhaften Wohnsitz in Spanien. In einigen Regionen liegt dieser Anteil deutlich über dem spanischen Durchschnitt.

Gleichzeitig klagen viele Einheimische über:

Dieser soziale Druck hat dazu geführt, dass Politik und Verwaltung auf den Kanaren nach Lösungen suchen, um den lokalen Wohnungsmarkt zu entlasten.

Gibt es ein gesetzliches Kaufverbot für Ausländer?

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es kein Gesetz, das es Personen ohne spanischen Wohnsitz generell verbietet, Immobilien auf den Kanarischen Inseln zu kaufen.

Auch frühere politische Vorstöße, die ein pauschales Verbot für ausländische Käufer oder Nicht-Residenten gefordert haben, wurden nicht verabschiedet.

Entsprechende Initiativen wurden auf nationaler Ebene abgelehnt oder nicht weiterverfolgt.

Nicht-Residenten dürfen weiterhin Immobilien erwerben – unabhängig davon, ob sie EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige sind, sofern die üblichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Rechtliche Einschränkungen durch EU-Recht

Spanien ist Mitglied der Europäischen Union. Damit unterliegt das Land der Kapitalverkehrsfreiheit, einem der Grundpfeiler des EU-Rechts.

Diese schützt grundsätzlich auch den Immobilienerwerb durch EU-Bürger in anderen Mitgliedsstaaten.

Ein pauschales Verbot für Käufer ohne Wohnsitz würde:

Quellen

Redaktion Spanienleben.de

Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.

Veröffentlicht am 07. Januar 2026 · Zuletzt aktualisiert am 04. August 2026

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