Caló des Moro auf Mallorca: Eigentümer wollen Zugang zur Kult-Bucht sperren

Inhaltsverzeichnis
Die kleine Bucht Caló des Moro im Südosten Mallorcas gilt seit Jahren als einer der bekanntesten Orte der Insel. In sozialen Netzwerken wird sie häufig als sogenannte „Instagram-Bucht“ gezeigt. Genau diese Bekanntheit hat jedoch zu einem massiven Besucherandrang geführt, der für immer größere Probleme sorgt.
Enormer Besucherandrang in der Hochsaison
Nach übereinstimmenden Medienberichten besuchen in der Hochsaison täglich mehrere tausend Menschen die Bucht. Schätzungen sprechen von etwa vier- bis fünftausend Besuchern pro Tag. Viele warten stundenlang dicht gedrängt, um Fotos zu machen. Laut Berichten werden die Caló des Moro und die benachbarte Cala s’Almunia während der Saison von Hunderttausenden Menschen besucht. Die spanische Küstenbehörde geht sogar von nahezu einer Million Badegästen pro Saison aus.
Zugang führt über Privatgrundstück
Ein zentraler Point der aktuellen Debatte ist der Zugangsweg zur Bucht. Um den Strand zu erreichen, müssen Besucher einen etwa einen Kilometer langen Weg über das Privatgrundstück der Eigentümerfamilie Oehm zurücklegen. Die Familie lebt ganzjährig in der Gemeinde Santanyí und ist nach eigenen Angaben seit Jahren mit den Folgen des Massentourismus konfrontiert.
In den Berichten heißt es, dass die Eigentümer regelmäßig Müll beseitigen, beschädigte Vegetation neu bepflanzen und in der Vergangenheit sogar Brände löschen mussten. Gleichzeitig fühlten sie sich mit der Situation allein gelassen. Nach eigenen Aussagen baten sie die zuständigen Behörden über Jahre hinweg um Unterstützung, jedoch ohne eine dauerhafte Lösung.
Antrag auf rechtmäßige Schließung
Als Reaktion darauf hat die Familie bei den Behörden einen Antrag gestellt, den Zugang zur Bucht über ihr Grundstück zu sperren. Geplant ist ein Zaun, der ausschließlich das private Gelände betrifft. Öffentliche Wege sollen laut Berichten weiterhin offen bleiben. Um rechtlich abgesichert zu sein, wurde ein Projekt mit Architekten ausgearbeitet, das den geltenden Vorschriften zur Küstenlinie und zu Versorgungszonen entsprechen soll.
Zur Untermauerung ihres Antrags legte die Familie zudem ein Gutachten vor, das die Auswirkungen der Besucherzahlen auf Natur und Umwelt dokumentiert. Ziel sei eine rechtmäßige Schließung, die auch vor Gericht Bestand haben könne.
Entscheidung noch offen
Ob der Antrag genehmigt wird, ist derzeit offen. Medien verweisen auf vergleichbare Fälle auf Mallorca, bei denen Zugänge zu Küstenabschnitten zunächst eingeschränkt, später jedoch wieder geöffnet wurden. Auch in diesem Fall liegt die Entscheidung bei den zuständigen Behörden.
Fest steht: Caló des Moro ist längst zu einem Symbol für die Folgen des Massentourismus auf Mallorca geworden. Die Diskussion um eine mögliche Sperrung zeigt, wie stark die Belastung für Natur, Anwohner und Eigentümer inzwischen ist und wie schwierig der Umgang mit stark frequentierten Orten auf der Insel geworden ist.
Quellen
- BILD – Deutsche Familie will Zugang zur Influencer-Bucht Caló des Moro sperren
https://www.bild.de/news/ausland/mallorca-zu-viele-touristen-deutsche-familie-will-traumbucht-sperren-6980f81e78c88161f9da505f - t-online – Traumbucht auf Mallorca soll gesperrt werden
https://www.t-online.de/leben/aktuelles/id_101111314/mallorca-traumbucht-calo-des-moro-koennte-bald-gesperrt-werden.html - Focus Online – Deutsche Familie riegelt Mallorca-Bucht ab und will Tausende Touristen aussperren
https://www.focus.de/politik/ausland/deutsche-familie-riegelt-mallorca-bucht-ab-und-will-tausende-touristen-aussperren_id_259776719.html
Ratgeber zum Thema
Hintergrund und Praxiswissen, das über die aktuelle Meldung hinausgeht.
Behörden und Recht in Spanien
NIE, Meldebescheinigung, Aufenthalt und die wichtigsten Behördengänge.
Reise-Guide Spanien
Regionen, Orte und praktische Tipps für Urlaub und Ausflüge in Spanien.
Auswandern nach Spanien: Der komplette Leitfaden
NIE, Anmeldung, Kosten und Alltag – alle Schritte für den Neustart in Spanien.
Wohnen in Spanien: Miete, Kauf und Wohnungssuche
Wie Wohnungssuche, Mietvertrag und Immobilienkauf in Spanien wirklich ablaufen.
Redaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 03. Februar 2026 · Zuletzt aktualisiert am 04. August 2026
Unsere RedaktionsleitlinienArtikel teilen
Kennst du jemanden, für den dieser Beitrag interessant ist?
Die Spanien-Woche – jeden Sonntag kostenlos im Posteingang
Verpasse keine wichtige Nachricht mehr: Jeden Sonntag senden wir dir die wichtigsten Meldungen aus Spanien. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Ähnliche Artikel

Spanien prüft Gesetzesänderung für schwimmend ankommende Migranten
Die spanische Sozialistische Arbeiterpartei PSOE prüft eine Gesetzesreform zur sofortigen Zurückweisung von Migranten, die schwimmend die Grenze erreichen. Anlass ist eine vom Obersten Gerichtshof festgestellte rechtliche Lücke. Nach dem Stand vom 18. September 2026 handelt es sich ausschließlich um eine Prüfung; eine Gesetzesänderung ist weder beschlossen noch in Kraft.

Mehr Baugenehmigungen, weniger fertige Wohnungen: Spaniens Baustau
In Spanien wächst die Zahl genehmigter Wohnungsprojekte, doch auf vielen Baustellen geht es nur langsam oder gar nicht voran. In der ersten Jahreshälfte 2026 stieg die genehmigte Fläche für Neubau und umfassende Wohnsanierung deutlich. Fachkräftemangel und höhere Materialkosten verhindern jedoch, dass aus Genehmigungen zügig fertige Wohnungen werden. Für deutschsprachige Neubaukäufer bedeutet das längere Wartezeiten, während das knappe Angebot den Preisdruck im Bestand verstärkt.

Sonderumlage nach dem Vorvertrag: Wer zahlt beim Wohnungskauf?
Zwischen Arras-Vertrag und notarieller Beurkundung kann eine beschlossene Sonderumlage erhebliche Zusatzkosten verursachen. In einem aktuellen Praxisfall geht es um 13.000 Euro für Arbeiten am Hauseingang und am Aufzug. Nach spanischem Wohnungseigentumsrecht entscheidet nicht allein das Datum des Beschlusses, sondern grundsätzlich, wer bei Fälligkeit der jeweiligen Rate Eigentümer ist. Der Stand dieser Einordnung ist der 18. September 2026.
