Balearen: Unverheiratete Paare könnten bald ohne Erbschaftsteuer erben

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
Inhaltsverzeichnis
- Finanzministerium zeigt sich offen für eine Änderung
- Zivilrechtsreform gibt den politischen Anstoß
- Wann ein nicht registriertes Paar anerkannt werden soll
- „Definición“ soll auf Mallorca für Partner erweitert werden
- EU-Partnerschaften durch Urteil gestärkt
- Was für deutsche Residenten und Eigentümer gilt
- Einordnung: Anerkennung und Steuerrecht bleiben getrennt
- Fazit: Aussicht auf Entlastung, aber noch keine neue Rechtslage
Unverheiratete und nicht registrierte Paare könnten auf den Balearen künftig steuerlich besser behandelt werden. Das balearische Finanzministerium steht einer Ausweitung der Begünstigungen bei Erbschaften und Schenkungen offen gegenüber. Zunächst soll jedoch geprüft werden, ob und wie das Steuerrecht geändert werden kann. Einen Beschluss oder eine bereits geltende Steuerbefreiung gibt es für diese Paare bislang nicht.
Finanzministerium zeigt sich offen für eine Änderung
Auf den Balearen zeichnet sich eine mögliche Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen bei Erbschaften und Schenkungen ab. Das balearische Finanzministerium unter Leitung von Antoni Costa sieht es nach einem Bericht des „Diario de Mallorca“ „mit guten Augen“, dass künftig auch nicht offiziell registrierte Paare von der weitgehenden steuerlichen Entlastung profitieren könnten. Die Behörde ist demnach bereit, eine Änderung der einschlägigen Steuervorschriften zu prüfen.
Entscheidend ist jedoch der derzeitige Verfahrensstand: Es gibt noch keinen Beschluss und keine neue Steuerregelung. Die positive Haltung des Ministeriums ist eine politische und fachliche Bereitschaft zur Prüfung, aber weder eine Gesetzesänderung noch eine verbindliche Zusage. Nicht registrierte Paare können sich deshalb aktuell nicht darauf berufen, bei einer Erbschaft automatisch wie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner behandelt zu werden.
Die auf den Balearen geltenden Begünstigungen erfassen derzeit Ehepartner einschließlich registrierter Lebenspartner sowie Kinder, Eltern, Großeltern und Neffen. Ob der Kreis tatsächlich auf weitere unverheiratete Paare erweitert wird, hängt von einer gesonderten Anpassung des Steuerrechts ab. Weitere Entwicklungen aus der Inselregion finden Leser im Bereich Mallorca und unter den aktuellen Nachrichten aus Spanien.
Zivilrechtsreform gibt den politischen Anstoß
Anlass für die steuerpolitische Debatte ist die „Proposición de Ley del Régimen Patrimonial del Matrimonio“, ein Gesetzentwurf zum vermögensrechtlichen System von Ehe und Partnerschaft. Er wurde mit Unterstützung aller im balearischen Parlament vertretenen Fraktionen registriert. Ausgearbeitet wurde die Initiative im Consejo Asesor de Derecho Civil, dem Beirat für balearisches Zivilrecht.
Der Entwurf soll voraussichtlich im Oktober beraten werden. Nach den vorliegenden Berichten deutet vieles auf eine Behandlung im Verfahren der „lectura única“ hin, also in einer einzigen parlamentarischen Lesung. Die breite Unterstützung der Fraktionen spricht für gute parlamentarische Aussichten. Trotzdem gilt auch hier: Solange das Verfahren nicht abgeschlossen und die Norm nicht wirksam ist, handelt es sich um einen Entwurf.
Die Reform des Zivilrechts und eine mögliche Änderung des Steuerrechts sind zudem zwei getrennte Vorgänge. Eine zivilrechtliche Anerkennung als Paar überträgt sich nicht automatisch auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Genau deshalb muss das Finanzministerium nun untersuchen, ob die steuerrechtlichen Bestimmungen angepasst werden sollen.
Wann ein nicht registriertes Paar anerkannt werden soll
Der zivilrechtliche Vorschlag sieht eine eng begrenzte Anerkennung nicht eingetragener Paare vor. Voraussetzung wären zehn Jahre des Zusammenlebens, das im maßgeblichen Zeitpunkt weiterhin fortbesteht, sowie mindestens ein gemeinsames Kind. Beide Partner müssten also nachweisen können, dass sie noch als Paar zusammenleben und die weiteren Bedingungen erfüllen.
Die vorgesehene Rechtsfolge soll grundsätzlich gelten, sofern die Partner keine gegenteilige Vereinbarung getroffen haben. Damit würde nicht jede länger dauernde Beziehung ohne Weiteres einer registrierten Lebenspartnerschaft gleichgestellt. Maßgeblich wären die im Gesetz festgelegten Nachweise und Voraussetzungen.
Gerade die Abgrenzung ist für Betroffene wichtig. Der Entwurf schafft keine allgemeine automatische Gleichstellung in sämtlichen Rechtsbereichen. Insbesondere folgt daraus weder unmittelbar eine steuerliche Begünstigung noch eine Regelung zur Hinterbliebenenversorgung. Das balearische Parlament kann mit dem regionalen Zivilrecht außerdem keine staatlichen Vorschriften zur Sozialversicherung ersetzen.
„Definición“ soll auf Mallorca für Partner erweitert werden
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die sogenannten Erbverträge und die „definición“ im mallorquinischen Zivilrecht. Dabei geht es um die Abfindung von Pflichtteilsansprüchen zu Lebzeiten. Diese Möglichkeit soll auf Mallorca künftig auch zwischen Ehepartnern sowie Lebenspartnern eröffnet werden.
Nach der Darstellung der Vorsitzenden des Consejo Asesor de Derecho Civil, Pilar Ferrer Vanrell, gab es auf Mallorca bereits Erbverträge zwischen Ehepartnern. Die Zahlung beziehungsweise Abfindung des Pflichtteils zu Lebzeiten war in dieser Form bislang jedoch nicht zwischen Partnern möglich. Die Reform soll diese Lücke schließen.
Die Erweiterung kann besonders bei Patchworkfamilien und bei zweiten oder späteren Ehen relevant werden, wenn Kinder aus verschiedenen Beziehungen vorhanden sind. Sie soll eine frühzeitige vermögensrechtliche Ordnung ermöglichen und Konflikten vorbeugen. Ob ein solcher Vertrag im konkreten Einzelfall geeignet ist, hängt allerdings von den familiären Verhältnissen, dem anwendbaren Erbrecht und den steuerlichen Folgen ab.
EU-Partnerschaften durch Urteil gestärkt
Zusätzliche Bedeutung erhält die Debatte durch das Urteil 579/2026 der Audiencia Nacional vom 3. Juli 2026. Der Fall betraf eine britische Civil Partnership, die in einem öffentlichen britischen Register eingetragen war, sowie einen Immobilienanteil in Pollença auf Mallorca. Der steuerliche Sachverhalt lag zeitlich vor dem Brexit.
Die balearischen Vorschriften knüpften die Gleichstellung mit Ehepartnern an die Eintragung in das balearische Register für stabile Partnerschaften. Die Audiencia Nacional kam jedoch zu dem Ergebnis, dass eine ausschließlich auf das regionale Register beschränkte Anforderung eine in einem anderen EU-Staat öffentlich registrierte, vergleichbare Partnerschaft nicht ausschließen darf. Das Gericht stützte seine Beurteilung auf die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit und das Gleichbehandlungsgebot.
Das Urteil betrifft damit eine andere Konstellation als die aktuell diskutierte Reform: Dort war die Partnerschaft offiziell im Ausland registriert. Bei der geplanten zivilrechtlichen Regelung geht es dagegen um Paare, die überhaupt nicht als Lebenspartner eingetragen sind, aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Urteil schafft deshalb keine pauschale Steuerbefreiung für alle unverheirateten Paare. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidung in der Kassation angefochten werden kann.
Was für deutsche Residenten und Eigentümer gilt
Für deutsche Residenten und Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca ist vor allem die Trennung zwischen geltendem und geplantem Recht entscheidend. Gegenwärtig sollten unverheiratete Paare nicht davon ausgehen, dass zehn Jahre Zusammenleben und ein gemeinsames Kind bereits dieselben steuerlichen Folgen wie eine Ehe oder registrierte Partnerschaft auslösen.
Wer als Paar dauerhaft auf den Balearen lebt oder dort bedeutendes Vermögen hält, sollte prüfen, ob eine Registrierung als Lebenspartnerschaft möglich und sinnvoll ist. Bei einer bereits in Deutschland oder einem anderen EU-Staat registrierten Partnerschaft sollte dokumentiert werden, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem öffentlichen Register sie besteht. Das Urteil der Audiencia Nacional kann für grenzüberschreitende Fälle wichtig sein, ersetzt aber keine Prüfung des Einzelfalls.
Ebenso zentral bleibt ein auf die persönliche Situation abgestimmtes Testament. Bei internationalen Nachlässen können Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Lage des Vermögens und die Wahl des anwendbaren Erbrechts zusammenspielen. Einen Überblick zu Immobilien, Testamenten und Steuern bietet der Hintergrundartikel Erbschaft und Immobilie in Spanien: Testament und Steuern.
Einordnung: Anerkennung und Steuerrecht bleiben getrennt
Die politische Ausgangslage ist ungewöhnlich breit: Der zivilrechtliche Entwurf wurde von sämtlichen Parlamentsfraktionen unterstützt, und das Finanzministerium signalisiert Offenheit für eine steuerliche Anschlussregelung. Daraus lässt sich jedoch noch nicht ableiten, wie eine mögliche Steueränderung konkret aussehen, welche Nachweise sie verlangen oder wann sie gelten würde.
Vor allem darf die angekündigte Prüfung nicht mit einer faktischen Abschaffung der Erbschaftsteuer für alle unverheirateten Paare verwechselt werden. Derzeit existiert weder ein verabschiedeter Text für diese Ausweitung noch eine bestätigte automatische Gleichstellung. Auch mögliche Übergangsregeln oder die Behandlung bereits eingetretener Erbfälle sind nicht festgelegt.
Für Betroffene ist daher eine vorsorgende Gestaltung sinnvoller als das Warten auf eine mögliche Reform. Dazu gehören die Dokumentation des Partnerschaftsstatus, die Überprüfung bestehender Testamente und eine fachkundige Beratung zum spanischen und gegebenenfalls deutschen Erb- und Steuerrecht.
Fazit: Aussicht auf Entlastung, aber noch keine neue Rechtslage
Die Balearen könnten einen weiteren Schritt zur Gleichstellung unterschiedlicher Partnerschaftsformen machen. Zunächst soll das Zivilrecht bestimmte nicht registrierte Paare nach zehn Jahren Zusammenleben und bei einem gemeinsamen Kind anerkennen; das Finanzministerium will parallel eine steuerliche Anpassung prüfen. Bis ein entsprechender Steuerbeschluss tatsächlich gefasst und wirksam ist, bleibt die bisherige Rechtslage maßgeblich. Unverheiratete Paare sollten ihre Nachlassplanung deshalb nicht auf eine angekündigte Möglichkeit stützen, sondern Registrierung, Testament und individuelle Beratung rechtzeitig klären.
Ratgeber zum Thema
Hintergrund und Praxiswissen, das über die aktuelle Meldung hinausgeht.
Auswandern nach Spanien: Der komplette Leitfaden
NIE, Anmeldung, Kosten und Alltag – alle Schritte für den Neustart in Spanien.
Wohnen in Spanien: Miete, Kauf und Wohnungssuche
Wie Wohnungssuche, Mietvertrag und Immobilienkauf in Spanien wirklich ablaufen.
Finanzen und Steuern in Spanien
Bankkonto, Steuerpflicht, Abgaben und laufende Kosten im Überblick.
Behörden und Recht in Spanien
NIE, Meldebescheinigung, Aufenthalt und die wichtigsten Behördengänge.
Quelle
Diario de Mallorca – „El Govern ve "con buenos ojos" que las parejas no oficiales dejen de pagar el impuesto de Sucesiones en Baleares“
https://www.diariodemallorca.es/mallorca/2026/09/24/impuestos-baleares-govern-ve-buenos-ojos-parejas-134590545.htmlDiario de Mallorca – „Todos los partidos de Baleares se unen para facilitar las herencias en vida entre cónyuges“
https://www.diariodemallorca.es/mallorca/2026/09/23/derecho-civil-balear-partidos-baleares-unen-facilitar-herencias-134551627.htmlUltima Hora – „Una reforma legal permitirá el pago de la legítima en vida entre cónyuges y parejas de hecho en Mallorca“
https://www.ultimahora.es/noticias/local/2026/09/23/2714417/reforma-legal-permitira-pago-legitima-vida-entre-conyuges-parejas-hecho-mallorca.htmlBaker Tilly – „Herencias transfronterizas y parejas de hecho: claves fiscales del ISD“
https://www.bakertilly.es/publicaciones/herencias-transfronterizas-y-parejas-de-hecho-claves-fiscales-del-isd
Redaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 24. September 2026
Unsere RedaktionsleitlinienArtikel teilen
Kennst du jemanden, für den dieser Beitrag interessant ist?
Die Spanien-Woche – jeden Sonntag kostenlos im Posteingang
Verpasse keine wichtige Nachricht mehr: Jeden Sonntag senden wir dir die wichtigsten Meldungen aus Spanien. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Ähnliche Artikel

Neues Urteil begrenzt Ferienwohnungen in Salamanca
Ein neues Urteil stärkt die Position der Stadt Salamanca im Streit um Ferienwohnungen. Entscheidend ist nicht nur die touristische Zulassung durch die Regionalregierung, sondern auch das kommunale Baurecht. Für Eigentümer kann deshalb bereits die Etage einer Wohnung darüber entscheiden, ob eine touristische Vermietung zulässig ist.

Spanien: Zimmer statt Wohnung – die Vermietung einzelner Räume wächst rasant
Die Vermietung einzelner Zimmer gewinnt in Spanien deutlich an Bedeutung. Nach einer Recherche von El Mundo wächst das Angebot, während Preise steigen und wichtige Qualitätsmerkmale seltener werden. Besonders stark konzentriert sich der Markt auf Madrid, Barcelona und Valencia. Für viele Wohnungssuchende ist das geteilte Zuhause inzwischen keine Übergangslösung mehr, sondern die einzig erreichbare Alternative.

Spanien: Gesetz für abschlagsfreie Frührente nach 40 Beitragsjahren startet im Kongress
Spaniens Abgeordnetenhaus hat die parlamentarische Beratung eines Gesetzentwurfs zur abschlagsfreien Frühverrentung nach mindestens 40 Beitragsjahren eröffnet. Für die Aufnahme des Verfahrens stimmten 178 Abgeordnete, Vox votierte mit 33 Stimmen dagegen, während sich die 136 Abgeordneten des PP enthielten. Damit ist die Reform weder verabschiedet noch in Kraft. Im Änderungsverfahren kann der Text noch verändert werden.
