Andalusien: Verlängerung für 263.000 Mietverträge entfällt nach Aus der Dekrete

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
Inhaltsverzeichnis
- Andalusien: Verlängerung für 263.000 Mietverträge entfällt nach Aus der Dekrete
- Kongress lehnt beide Dekrete ab
- Mietverträge Andalusien: Welche Regeln wieder gelten
- 263.222 Verträge waren eine damalige Schätzung
- Málaga und Sevilla: Provinzwerte bleiben historische Angaben
- Bereits vereinbarte Verlängerungen bleiben ein Prüfpunkt
Korrigiert am 3. Oktober 2026: Die im ursprünglichen Beitrag beschriebene Verlängerungsmöglichkeit gilt nicht mehr. Beide Dekrete wurden am 2. Oktober vom Kongress aufgehoben.
Andalusien: Verlängerung für 263.000 Mietverträge entfällt nach Aus der Dekrete
Stand: Samstag, 3. Oktober 2026, 13:25 Uhr MESZ.
Die zusätzlichen Verlängerungsregeln für Mietverträge in Andalusien sind entfallen. Der spanische Kongress lehnte am Freitag die Bestätigung der beiden Wohnungsdekrete RDL 26/2026 und RDL 27/2026 ab. Damit ist die ursprüngliche Aussage dieses Beitrags, rund 263.000 Mietverträge könnten auf dieser Grundlage verlängert werden, überholt. Gesetzliche Verlängerungsmöglichkeiten nach dem vorherigen Mietrecht sind davon zu unterscheiden.
Die Zahl bleibt als historische Größenordnung relevant: Nach den am 1. Oktober veröffentlichten Regierungsangaben hätten in Andalusien 263.222 registrierte Verträge unter die damals beschriebenen Verlängerungsregeln fallen können. Sie bezeichnet weder bereits vereinbarte Verlängerungen noch einen heute fortbestehenden Anspruch aus den aufgehobenen Dekreten.
Kongress lehnt beide Dekrete ab
Das RDL 26/2026 erhielt bei der Abstimmung im spanischen Kongress am 2. Oktober 172 Ja-Stimmen und 178 Nein-Stimmen. Beim RDL 27/2026 standen 166 Ja-Stimmen 184 Nein-Stimmen gegenüber. Beide Regelungen scheiterten damit an der parlamentarischen Bestätigung. Über die anschließende Veröffentlichung der Aufhebung im Staatsanzeiger BOE berichtet Deia unter Berufung auf EFE.
Die BOE-Resolution vom 2. Oktober zur Aufhebung des RDL 26/2026 dokumentiert das Ende des ersten Dekrets. Auch das RDL 27/2026 ist in der BOE-Dokumentation als aufgehoben gekennzeichnet. Die Entscheidung steht somit nicht mehr aus, sondern ist erfolgt und veröffentlicht.
Die Unterscheidung ist wichtig: Es handelte sich nicht nur um angekündigte Vorhaben. Beide Dekrete waren beschlossen, veröffentlicht und kurzzeitig in Kraft. Das erste galt ab dem 1. Oktober, das zweite ab dem 2. Oktober. Mit der Ablehnung entfiel ihre weitere Anwendung. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede während ihrer Geltung getroffene Vereinbarung unwirksam wäre.
Mietverträge Andalusien: Welche Regeln wieder gelten
Für Verträge, Verlängerungen und Mietobergrenzen gilt nach dem Bericht von El Confidencial vom 2. Oktober wieder der vorherige Rechtsrahmen. Die außerordentliche zweijährige Verlängerung aus dem ersten Dekret kann nicht mehr als neuer Anspruch aus dieser Regelung geltend gemacht werden. Ebenso entfällt das mit dem zweiten Dekret eingeführte Modell längerer automatischer Verlängerungen.
Der allgemeine Rahmen des spanischen Mietrechtsgesetzes LAU sieht eine gesetzliche Mindestlaufzeit von fünf Jahren vor. Ist der Vermieter eine juristische Person, beträgt sie sieben Jahre. Danach kann sich das Mietverhältnis stillschweigend jährlich um insgesamt bis zu drei weitere Jahre verlängern, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und keine fristgerechte Mitteilung zur Beendigung erfolgt.
Dieser vorherige Rechtsrahmen wird auch in der Präambel des inzwischen aufgehobenen RDL 27/2026 im BOE beschrieben. Welche Vorschriften für einen konkreten Vertrag maßgeblich sind, hängt unter anderem vom Abschlussdatum und den einschlägigen Übergangsregeln ab. Das Ende der Dekrete bedeutet deshalb nicht, dass alle betroffenen Mietverhältnisse sofort auslaufen oder keine Verlängerung mehr möglich wäre.
Auch bei Mieterhöhungen bedeutet die Rückkehr zum vorherigen Recht keine allgemeine Freigabe beliebiger Erhöhungen. Entfallen sind die zusätzlichen Vorgaben der aufgehobenen Dekrete. Welche Grenzen im Einzelfall gelten, muss anhand des zuvor bestehenden Rechtsrahmens geprüft werden. Weitere Einordnung bietet der Überblick Was nach der Aufhebung der Dekrete gilt.
263.222 Verträge waren eine damalige Schätzung
Die im ursprünglichen Artikel verwendeten Zahlen stammen aus Regierungsangaben, über die El Correo de Andalucía am 1. Oktober 2026 berichtete. Danach wären in Andalusien 263.222 registrierte Verträge erfasst gewesen. Spanienweit wurden damals 1.895.676 Verträge genannt. Andalusiens Anteil an dieser damaligen Gesamtzahl lag damit bei etwa 14 Prozent.
Der seinerzeit genannte zeitliche Rahmen bezog sich auf Verträge, die vor dem 31. Dezember 2028 auslaufen sollten. Sie hätten nach der damaligen Darstellung unter den jeweiligen Voraussetzungen verlängert werden können. Nach der Aufhebung lässt sich aus dieser Erhebung kein aktueller zusätzlicher Verlängerungsanspruch ableiten.
Gezählt wurden Verträge, nicht einzelne Mieter oder sämtliche Bewohner der Wohnungen. Die Angaben belegten auch nicht, wie viele Haushalte eine Verlängerung beantragt oder bereits vereinbart hatten. Eine neue Zahl für Andalusien nach der Aufhebung liegt diesem Beitrag nicht zugrunde.
Málaga und Sevilla: Provinzwerte bleiben historische Angaben
Innerhalb Andalusiens entfielen nach den am 1. Oktober berichteten Regierungsdaten 74.050 der damals erfassten Verträge auf die Provinz Málaga und 54.866 auf die Provinz Sevilla. Beide wiesen damit die höchsten Provinzwerte auf. Diese Zahlen beschrieben Verträge, die hätten verlängert werden können, nicht heute gesicherte Verlängerungen. Sie bezogen sich außerdem auf die Provinzen, nicht allein auf deren Hauptstädte.
elDiario.es berichtete am 1. Oktober zudem, dass 48,9 Prozent der damals als verlängerbar bezeichneten Verträge in Andalusien in touristisch besonders angespannten Städten lagen. Diese räumliche Zuordnung darf nicht mit den Provinzwerten für Málaga und Sevilla gleichgesetzt werden. Aktuelle regionale Entwicklungen bündeln die Nachrichten von der Costa del Sol.
Diario de Sevilla rechnete am 1. Oktober die andalusische Vertragszahl auf rund 658.000 möglicherweise betroffene Menschen hoch. Grundlage war ein INE-Durchschnitt von 2,5 Personen je Haushalt. Das war eine rechnerische Schätzung und keine gesonderte Erhebung der Bewohner dieser Mietwohnungen.
Die damalige Berichterstattung enthielt außerdem eine abweichende Größenordnung: Eine Regionalübersicht von elDiario.es auf Grundlage eines Panels der Steuerbehörde nannte am 1. Oktober für Andalusien rund 200.000 Verträge. Warum dieser Wert von der Regierungsangabe abwich, ließ sich anhand der vorliegenden Informationen nicht abschließend erklären. Beide historischen Angaben sind deshalb nicht miteinander zu einer neuen Zahl zu verrechnen.
Bereits vereinbarte Verlängerungen bleiben ein Prüfpunkt
Besondere Unsicherheit besteht für Verlängerungen, die während der kurzen Geltungsdauer der Dekrete vereinbart wurden. El Confidencial weist darauf hin, dass die Aufhebung nicht automatisch sämtliche Vorgänge aus dieser Zeit beseitigt. Eine pauschale Aussage, solche Vereinbarungen seien entweder durchgehend gültig oder ausnahmslos hinfällig, wäre daher nicht belastbar.
Für diese Fälle empfiehlt sich eine rechtliche Einzelfallberatung. Relevant sind insbesondere der bestehende Vertrag, das Datum einer Verlängerungsvereinbarung, deren genauer Wortlaut und bereits erfolgte Mitteilungen zwischen den Vertragsparteien. Entsprechende Unterlagen sollten vollständig aufbewahrt werden.
Für Mieter und Vermieter in Andalusien ist damit die zentrale Änderung klar: Die zusätzlichen Verlängerungsmodelle der beiden Dekrete gelten nicht mehr. Bestehende Rechte nach der LAU bleiben davon zu unterscheiden. Die früher genannten rund 263.000 Verträge beschreiben ausschließlich den damals geschätzten Anwendungsbereich, nicht die Zahl aktueller Ansprüche nach der Aufhebung.
Ratgeber zum Thema
Hintergrund und Praxiswissen, das über die aktuelle Meldung hinausgeht.
Wohnen in Spanien: Miete, Kauf und Wohnungssuche
Wie Wohnungssuche, Mietvertrag und Immobilienkauf in Spanien wirklich ablaufen.
Finanzen und Steuern in Spanien
Bankkonto, Steuerpflicht, Abgaben und laufende Kosten im Überblick.
Behörden und Recht in Spanien
NIE, Meldebescheinigung, Aufenthalt und die wichtigsten Behördengänge.
Reise-Guide Spanien
Regionen, Orte und praktische Tipps für Urlaub und Ausflüge in Spanien.
Quelle
BOE – „Resolución de 2 de octubre de 2026 … derogación del Real Decreto-ley 26/2026“
https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2026-20526BOE – „Real Decreto-ley 27/2026 (Disposición derogada)“
https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2026-20385El Confidencial – „Qué pasa con tu contrato de alquiler tras el 'no' del Congreso a los decretos de vivienda“
https://www.elconfidencial.com/espana/2026-10-02/que-pasa-contrato-alquiler-tras-no-congreso-decretos-vivienda-1qrt_4437157/Deia (EFE) – „El BOE publica la derogación de los reales decretos-ley de vivienda“
https://www.deia.eus/politica/2026/10/02/boe-publica-derogacion-reales-decretos-11611804.htmlEl Correo de Andalucía – „El Gobierno cifra en 263.000 los inquilinos afectados en Andalucía por la prórroga extraordinaria de contratos de alquiler del decreto de vivienda“
https://www.elcorreoweb.es/andalucia/2026/10/01/gobierno-cifra-inquilinos-andaluces-prorroga-contratos-alquiler-134857157.htmlDiario de Sevilla – „Más de 263.000 alquileres se verán afectados por el decreto de la prórroga“
https://www.diariodesevilla.es/andalucia/263-000-alquileres-veran-afectados_0_2008119356.htmlelDiario.es – „El segundo decreto de vivienda permite prorrogar 263.000 contratos de alquiler en Andalucía, la mitad en Málaga y Sevilla“
https://www.eldiario.es/andalucia/segundo-decreto-vivienda-permite-prorrogar-263-000-contratos-alquiler-andalucia-mitad-malaga-sevilla_1_13551584.htmlEl País – „La prórroga extraordinaria de dos años de los alquileres dejará de aplicarse si sale adelante la renovación automática del segundo decreto de vivienda“
https://elpais.com/economia/vivienda/2026-10-01/la-prorroga-extraordinaria-de-dos-anos-de-los-alquileres-dejara-de-aplicarse-si-sale-adelante-la-renovacion-automatica-del-segundo-decreto-de-vivienda.html
Redaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 01. Oktober 2026
Unsere RedaktionsleitlinienArtikel teilen
Kennst du jemanden, für den dieser Beitrag interessant ist?
Die Spanien-Woche – jeden Sonntag kostenlos im Posteingang
Verpasse keine wichtige Nachricht mehr: Jeden Sonntag senden wir dir die wichtigsten Meldungen aus Spanien. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Ähnliche Artikel

Löhne in Spanien seit 2012: Mehr Kaufkraft, aber Wohnen fast doppelt so teuer
Seit dem letzten Generalstreik 2012 sind die Löhne in Spanien um 37 bis 40 Prozent gestiegen, die Preise um gut 29 Prozent. Kaufpreise und Mieten legten deutlich stärker zu.

Alicante: 86,3 Prozent Hotelauslastung im September, Ryanair fliegt ab Sommer 2027 nach Neapel und Tanger
Die Hotels der Provinz Alicante waren im September zu 86,3 Prozent belegt, leicht weniger als 2025. Ryanair kündigt für den Sommer 2027 neue Strecken nach Neapel und Tanger an.

Spanien im Sommer oder im Winter: Welche Jahreszeit bietet mehr?
Sommer oder Winter? Historische Klimawerte und praktische Fragen zu Wohnung, Aktivitäten und Kosten helfen, den passenden Spanienaufenthalt zu planen.
