Zurück zur Übersicht
Aktuelle Nachrichten11. September 2026

Spanien blockiert Firmen-SMS mit nicht registrierten Absendernamen

Von Redaktion Spanienleben.de
Smartphone mit eingehender Nachricht neben einem Laptop in einem Büro in Spanien

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

Inhaltsverzeichnis
Artikel teilen:

Spanien verschärft den Schutz vor Betrugsnachrichten. Ab dem 15. September müssen Telefonanbieter SMS, MMS und RCS mit nicht registrierten Alias-Absendern blockieren. Betroffen sind Nachrichten, bei denen statt einer Telefonnummer etwa der Name einer Bank, Marke oder Behörde erscheint. Verbraucher sollten dennoch jede unerwartete Nachricht kritisch prüfen.

Was sich ab dem 15. September ändert

Unternehmen und öffentliche Stellen in Spanien verwenden häufig einen Namen als Absender ihrer Nachrichten. Auf dem Smartphone steht dann zum Beispiel der Name einer Bank, eines Versanddienstes oder einer Behörde. Eine Telefonnummer ist für den Empfänger nicht sichtbar.

Solche alphanumerischen Absendernamen werden als Alias bezeichnet. Wer darüber SMS, MMS oder RCS verschickt, muss den Alias bei der Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia, kurz CNMC, registrieren. Ab dem 15. September sind Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Nachrichten mit nicht eingetragenen Alias-Absendern zu blockieren.

Die Frist war bereits im Juni vom 7. Juni auf den 15. September verschoben worden. Eine weitere allgemeine Verlängerung ist nach Angaben der CNMC nicht vorgesehen.

Warum Spanien das Alias-Register einführt

Die Maßnahme ist Teil des staatlichen Plans gegen Telekommunikationsbetrug. Sie soll insbesondere die missbräuchliche Verwendung bekannter Namen erschweren. Kriminelle geben sich in Nachrichten häufig als Bank, Handelsunternehmen, Versicherung oder Behörde aus.

Diese Form des Betrugs wird als Smishing bezeichnet. Die Täter versuchen meist, Empfänger auf gefälschte Internetseiten zu locken. Dort sollen sie Zugangsdaten, Kartendaten oder andere persönliche Informationen eingeben. Teilweise werden auch angeblich dringende Zahlungen verlangt.

Bei der Registrierung wird ein Alias mit dem tatsächlichen Absender verknüpft. Als Kennung können unter anderem ein Handelsname, eine Marke, die offizielle Firmenbezeichnung oder eine Internetdomain dienen. Die CNMC prüft, ob diese Bezeichnung wirklich zu dem Unternehmen oder der Institution gehört.

Mehr als 13.500 Unternehmen sind registriert

Bis zum 10. September hatten 13.565 Unternehmen einen Alias registriert. Dazu zählen große Firmen sowie viele Einrichtungen aus dem Finanz- und Gesundheitsbereich und öffentliche Stellen.

Gleichzeitig befanden sich nach Angaben der CNMC zwischen 5.000 und 6.000 Alias-Anträge noch im Verfahren. Viele Anträge konnten nicht abgeschlossen werden, weil die Zustimmung des Inhabers fehlte oder Unternehmen nicht auf Mitteilungen der Aufsicht reagiert hatten. Die CNMC fordert deshalb besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige auf, ihre elektronischen Benachrichtigungen zu öffnen und zu beantworten.

Unternehmen ohne eingetragenen Alias können weiterhin Nachrichten verschicken, wenn als Absender ausschließlich eine Telefonnummer erscheint. Der bekannte Marken- oder Firmenname darf dann jedoch nicht als Absenderkennung genutzt werden.

Übergangsregel für laufende Anträge

Für einen Teil der noch nicht abgeschlossenen Registrierungen ist eine Übergangslösung vorgesehen. Unternehmen, die ihren Antrag rechtzeitig gestellt haben und als vertrauenswürdige Anbieter gelten, sollen ihren Alias vorübergehend weiterverwenden dürfen. Das gilt, während die CNMC die Prüfung beendet.

Diese Regel ist keine neue Fristverlängerung. Sie soll lediglich verhindern, dass Nachrichten von Unternehmen blockiert werden, die ihren Antrag bereits eingereicht haben, aber noch auf die formelle Genehmigung warten. Die Blockierpflicht für nicht registrierte und nicht von der Übergangsregel erfasste Alias-Absender tritt trotzdem am 15. September in Kraft.

Was Verbraucher in Spanien beachten sollten

Für Verbraucher bedeutet die Änderung zunächst, dass mehr gefälschte Absendernamen bereits im Mobilfunknetz abgefangen werden sollen. Rechtmäßige Mitteilungen können beispielsweise Lieferhinweise, Terminerinnerungen, Sicherheitsmeldungen oder Informationen einer Verwaltung sein.

Die Registrierung ist aber kein Beweis dafür, dass der Inhalt jeder zugestellten Nachricht sicher ist. Empfänger sollten bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen oder Anfragen nach persönlichen Daten weiterhin vorsichtig sein. Links in verdächtigen Nachrichten sollten nicht geöffnet werden.

Im Zweifel empfiehlt es sich, die offizielle App oder Internetseite des angeblichen Absenders selbst aufzurufen. Auch ein Anruf über eine unabhängig recherchierte Telefonnummer kann Klarheit schaffen. Eine SMS, die nach der Umstellung nur mit einer Telefonnummer ankommt, muss nicht automatisch betrügerisch sein. Sie verdient aber besondere Aufmerksamkeit, wenn normalerweise ein bekannter Firmenname angezeigt wird.

Ratgeber zum Thema

Hintergrund und Praxiswissen, das über die aktuelle Meldung hinausgeht.

Quelle

Redaktion Spanienleben.de

Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.

Veröffentlicht am 11. September 2026

Unsere Redaktionsleitlinien

Artikel teilen

Kennst du jemanden, für den dieser Beitrag interessant ist?

Kostenlos abonnieren

Die Spanien-Woche – jeden Sonntag kostenlos im Posteingang

Verpasse keine wichtige Nachricht mehr: Jeden Sonntag senden wir dir die wichtigsten Meldungen aus Spanien. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Ähnliche Artikel