Tourismusgesetz: Eigentümer auf Gran Canaria sichern Wohnnutzung ab
In San Bartolomé de Tirajana wächst der Streit um Apartments und Bungalows in Ferienanlagen. Dutzende Eigentümer haben Widerspruch beim Grundbuchamt eingelegt.

Betroffene Immobilieneigentümer vor dem Grundbuchamt in San Bartolomé de Tirajana auf Gran Canaria
Inhaltsverzeichnis
Dutzende Eigentümer von Apartments und Bungalows haben beim Grundbuchamt in San Bartolomé de Tirajana Widerspruch eingelegt. Sie wollen verhindern, dass ihre Immobilien verbindlich einer touristischen Nutzung zugeordnet werden.
Betroffen sind Objekte in Ferienanlagen im Süden Gran Canarias, die seit Jahren oder Jahrzehnten als Wohnung genutzt werden. Der Streit dreht sich um die Folgen der kanarischen Tourismusgesetzgebung für das Grundbuch und die Rechte der Eigentümer.
Die Plattform der Betroffenen des Tourismusgesetzes PALT spricht von einem großen Andrang. Sie verlangt, dass die bisherige Wohnnutzung und die Angaben in den Kaufurkunden respektiert werden.
Eigentümer berufen sich auf ihre Kaufunterlagen
Nach Darstellung der PALT kauften viele Betroffene ihre Apartments oder Bungalows vor Jahrzehnten. Grundlage waren die damals verfügbaren Grundbuchinformationen und die notariellen Kaufurkunden.
Darin sei bei vielen Objekten keine verpflichtende touristische Nutzung vermerkt gewesen. Auch eine Bindung an eine gemeinsame touristische Betreibereinheit habe demnach nicht zu den erkennbaren Bedingungen des Kaufs gehört.
Die Eigentümer fragen deshalb, warum eine solche Beschränkung nicht schon damals aus den Unterlagen hervorging. Sie wenden sich dagegen, dass eine touristische Bindung nachträglich in die Grundbuchhistorie aufgenommen werden könnte.
PALT-Sprecherin Maribe Doreste betont, die Wohnnutzung stehe bereits in ihren Urkunden. Es sei „unerhört“, wenn ein Gesetz gemeldeten Bewohnern nun sinngemäß sage, sie müssten ihre Häuser verlassen.
Widerspruch gegen touristische Zuordnung
Die eingereichten Schreiben richten sich gegen Grundbucheinträge, die einzelne Immobilien und die jeweiligen Gesamtanlagen mit einer verpflichtenden touristischen Nutzung verbinden könnten. Die Eigentümer lehnen auch die Einordnung als Teil einer einheitlichen touristischen Betreibereinheit ab.
PALT sieht darin mehr als eine formale Frage. Eine Nutzungsbindung könne den Marktwert einer Immobilie verändern. Sie könne außerdem die Möglichkeiten einschränken, das Objekt selbst zu nutzen oder später zu verkaufen.
Die Plattform beruft sich auf Eigentumsrechte, Rechtssicherheit und Vertrauensschutz. Ihr Standpunkt lautet, dass die Bedingungen nicht Jahre nach einem ordnungsgemäß abgewickelten Kauf grundlegend verändert werden dürften.
Streit um Formulare der Grundbuchämter
Für zusätzliche Kritik sorgen Unterlagen, die den Betroffenen bei der Abgabe ihrer Widersprüche vorgelegt wurden. Nach Angaben der PALT unterschieden sich die Dokumente des Grundbuchamts Nummer 1 von früheren Unterlagen des Amts Nummer 2 in San Bartolomé de Tirajana.
Die Eigentümer befürchten, mit einer Unterschrift Erklärungen abzugeben, die ihrem Widerspruch entgegenstehen könnten. Sie sprechen von einem „Blankoscheck“ und wollen keine Formulare akzeptieren, die aus ihrer Sicht eine touristische Bindung begünstigen.
Diego Hermoso, Leiter des Grundbuchamts Nummer 2 und Dekan des Berufsverbands in der Provinz Las Palmas, weist diese Interpretation zurück. Das beanstandete Dokument entspreche dem geltenden Recht und berücksichtige die Vorgaben aus Artikel 23. Den umstrittenen Abschnitt „E“ bezeichnete er als Formalität. Er könne unbeantwortet bleiben oder gestrichen werden.
Ausnahmen und kommunale Regeln
Hermoso verweist zugleich auf mögliche Ausnahmen. Eigentümer könnten sich darauf berufen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt und belegt seien. Genannt wird unter anderem eine touristische Nutzung von mindestens sechs Monaten und einem Tag pro Jahr.
Auch eine nachweisbare Wohnnutzung der Anlage könne eine Rolle spielen. Dafür komme ein entsprechendes Dokument der Gemeinde infrage.
Parallel arbeitet San Bartolomé de Tirajana an einer Verordnung. Sie soll Anlagen mit Wohnnutzung von ausschließlich touristisch genutzten Komplexen abgrenzen und damit mehr Klarheit schaffen.
Bedeutung für Eigentümer und Kaufinteressenten
Betroffene sollten Kaufurkunden, Grundbuchauszüge und Nachweise über die bisherige Nutzung sorgfältig prüfen lassen. Entscheidend ist der konkrete rechtliche Status der einzelnen Immobilie und der gesamten Anlage.
PALT will weitere Vorfälle in den verschiedenen Grundbuchämtern dokumentieren. Gemeinsam mit ihren Rechtsberatern prüft die Plattform mögliche Schritte, falls Einträge den Wert oder die Nutzungs- und Verfügungsrechte ihrer Mitglieder beeinträchtigen.
Quelle
elDiario.es Canarias Ahora, La Provincia
https://www.eldiario.es/canariasahora/sociedad/afectados-ley-turistica-acuden-avalancha-registro-propiedad-residencial_1_13469123.htmlRedaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 27. August 2026
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