Spanische Rente im Ausland: Lebensnachweis wird häufiger verlangt
Für 2026 gilt eine neue zusätzliche Frist im September. Ab 2027 müssen Betroffene ihren Lebensnachweis dreimal jährlich einreichen.

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
Ältere Person nutzt zu Hause ein Smartphone für den digitalen Lebensnachweis der spanischen Rentenversicherung
Inhaltsverzeichnis
Wer eine spanische Rente bezieht und im Ausland lebt, muss regelmäßig nachweisen, dass er noch lebt. Ohne diesen sogenannten Lebensnachweis kann die Seguridad Social die Rentenzahlung aussetzen.
Die reguläre Frist für 2026 lief vom 1. Januar bis zum 31. März. In diesem Jahr gibt es jedoch eine Neuerung: Betroffene müssen den Nachweis im September ein weiteres Mal erbringen.
Für Rentner mit gewöhnlichem Wohnsitz in Spanien gilt diese Pflicht nicht. Sie müssen wegen dieser Regelung nichts unternehmen.
Zusätzlicher Termin im September
Der Lebensnachweis ist für Empfänger einer spanischen Rente im Ausland kein neues Verfahren. Bislang war er einmal pro Jahr erforderlich, damit die Rentenversicherung den Anspruch prüfen und die Auszahlung fortsetzen konnte.
2026 verlangt die Seguridad Social nun eine weitere Bestätigung im September. Ab 2027 soll der Nachweis sogar dreimal jährlich erfolgen.
Der Bericht nennt für den zusätzlichen September-Termin keinen konkreten Stichtag innerhalb des Monats. Betroffene sollten deshalb nicht bis zum Monatsende warten und ihre persönliche Mitteilung oder die Angaben in VIVESS prüfen.
Wer den Nachweis vorlegen muss
Die Regel betrifft ausschließlich Personen, die eine Rente der spanischen Sozialversicherung beziehen und ihren Wohnsitz in einem anderen Land haben. Entscheidend ist damit nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Wohnort und der Bezug einer spanischen Rente.
Auch Ehepartner können seit 2026 die App nutzen, wenn für sie ein Zuschlag zur Mindestrente wegen eines unterhaltsberechtigten Ehepartners gezahlt wird. Die entsprechende Funktion heißt „Gestión Vivencia cónyuge“ und befindet sich unter „+Gestiones“.
Diese Wege stehen zur Verfügung
Als klassischer Nachweis dient eine Lebensbescheinigung. Sie wird von der zuständigen Behörde im jeweiligen Wohnsitzland ausgestellt und bestätigt, dass die berechtigte Person lebt.
Alternativ kann die Bestätigung bei den Verantwortlichen des konsularischen Zivilstandsregisters erfolgen. Möglich ist außerdem eine persönliche oder digitale Vorsprache bei den spanischen Stellen für Arbeit, Migration und Sozialversicherung im Ausland.
Eine weitere Möglichkeit bietet die kostenlose App VIVESS. Damit lässt sich der Lebensnachweis elektronisch und ohne Anreise erledigen. Die Anwendung steht sowohl Rentnern des Instituto Nacional de la Seguridad Social, kurz INSS, als auch des Instituto Social de la Marina, kurz ISM, offen.
So funktioniert VIVESS
Bei der ersten Nutzung ist eine Registrierung erforderlich. Diese kann mit DNI oder NIE, über Cl@ve oder mit der jeweiligen Aktennummer erfolgen.
Für den eigentlichen Nachweis wählen Nutzer in der App die Funktion „acreditar vivencia“. Anschließend fordert die Anwendung eine Gesichtserkennung über die Kamera. Nach erfolgreichem Abschluss stellt VIVESS sofort einen Beleg aus. Später folgt die Bestätigung des INSS, ohne dass weitere Schritte erforderlich sind.
Über VIVESS können Nutzer zudem ihren steuerlichen Wohnsitz nachweisen. Auch persönliche Daten, Bankangaben, die Anschrift und die Zahlungsweise per Banküberweisung lassen sich aktualisieren.
Bedeutung für Rentner im Ausland
Betroffene sollten kontrollieren, ob sie den ersten Lebensnachweis bis zum 31. März 2026 erbracht haben. Unabhängig davon ist nach den vorliegenden Angaben im September ein erneuter Nachweis nötig.
Wer die Pflicht versäumt, riskiert eine Unterbrechung der Rentenzahlung. Sinnvoll ist daher, den erfolgreichen Abschluss zu dokumentieren und den von VIVESS oder der zuständigen Stelle ausgestellten Beleg aufzubewahren.
Bei Unklarheiten sollten Rentner frühzeitig das INSS, das ISM oder die zuständige spanische Auslandsvertretung kontaktieren. Das ist besonders wichtig, wenn keine digitale Identifizierung möglich ist oder persönliche Daten geändert wurden.
Redaktion Spanienleben.de
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Veröffentlicht am 01. September 2026
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