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Aktuelle Nachrichten 24. August 2026

Spanien plant neue Pflichtangaben für Mietanzeigen

Ein geplanter Erlass soll mehr Transparenz auf dem spanischen Mietmarkt schaffen. Ob die Regeln tatsächlich beschlossen werden, ist noch offen.

Spanien plant neue Pflichtangaben für Mietanzeigen

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

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Spaniens Regierung will die Angaben in Mietanzeigen deutlich erweitern. Immobilienagenturen sollen künftig unter anderem die Miete des vorherigen Vertrags und den staatlichen Referenzwert für die jeweilige Wohnung veröffentlichen.

In offiziell angespannten Wohnungsmärkten soll zusätzlich die geltende Mietpreisobergrenze in der Anzeige stehen. Der Plan ist Teil des Entwurfs für einen königlichen Erlass, den PSOE und Sumar im September in den Ministerrat bringen wollen.

Ob die Regelung tatsächlich kommt, ist noch offen. Für das Vorhaben fehlen bislang ausreichende politische Mehrheiten.

Vormiete und Referenzwert sollen sichtbar werden

Nach dem Entwurf müssten Mietangebote den staatlichen Referenzindex für die betreffende Wohnung nennen. Dieser Wert wird vom spanischen Wohnungsministerium veröffentlicht und berücksichtigt unter anderem Lage und Merkmale der Immobilie.

Außerdem soll die Miete aus dem letzten Vertrag über den gewöhnlichen Wohnsitz angegeben werden. Maßgeblich wäre ein Vertrag, der innerhalb der vergangenen fünf Jahre gültig war.

Diese beiden Angaben wären dem Entwurf zufolge unabhängig davon erforderlich, ob die Wohnung in einem angespannten Wohngebiet liegt. Die Regierung will damit verhindern, dass wichtige Informationen ausgelassen oder so dargestellt werden, dass sie Interessenten in die Irre führen können.

Zusätzliche Angaben in angespannten Gebieten

Für Wohnungen in offiziell ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten wären weitere Informationen vorgeschrieben. Dort müsste die Anzeige die jeweils geltende Mietpreisobergrenze ausweisen.

Zudem soll sie auf die Rechtsgrundlage und die Parameter hinweisen, aus denen sich der Höchstbetrag ergibt. Dazu zählen etwa die Lage sowie Eigenschaften der Wohnung und des Gebäudes.

Falls vorhanden, müssten auch Nummer, Code oder eine andere Identifikation der vermieteten Wohnung genannt werden. Die Anzeige soll ebenfalls ausweisen, ob der Eigentümer als großer Wohnungsbesitzer gilt. Grundsätzlich liegt diese Schwelle bei mehr als zehn Wohnungen. Einige autonome Gemeinschaften haben sie jedoch auf mehr als fünf Immobilien abgesenkt.

Portale, soziale Netzwerke und Schaufenster betroffen

Die geplanten Pflichten richten sich nach dem Bericht vor allem an professionelle Immobilienanbieter. Sie könnten Anzeigen auf Portalen wie Idealista, Fotocasa oder Pisos.com ebenso erfassen wie Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken und Angebote in den Schaufenstern von Maklerbüros.

Der Entwurf unterscheidet allerdings nicht ausdrücklich zwischen den einzelnen Kommunikationswegen. Das könnte die Kontrolle erschweren. Viele Agenturen verbreiten Mietangebote inzwischen über WhatsApp, um die große Zahl an Anrufen nach einer Veröffentlichung auf Immobilienportalen zu vermeiden.

Auch die Überwachung großer Plattformen gilt als aufwendig. José María Alfaro, Präsident der Federación de Asociaciones Inmobiliarias, warnt, die Verbraucherschutzstellen der autonomen Gemeinschaften seien „absolut überlastet“.

Maklerverband kritisiert den Regierungsplan

Alfaro fordert, die Behörden sollten bestehende Regeln wirksamer kontrollieren, statt neue Pflichtangaben einzuführen. Nach seiner Einschätzung liegt das Hauptproblem des Mietmarktes nicht bei den Anzeigen, sondern beim unzureichenden Wohnungsangebot.

Der Verbandspräsident sieht in dem Entwurf eine Ausweitung der Politik für angespannte Wohngebiete auf das gesamte Land. Staatliche Eingriffe würden zudem den Wechsel vermieteter Wohnungen auf dem Markt bremsen. Das erschwere nach seiner Darstellung die berufliche oder studienbedingte Mobilität vieler Menschen.

Bedeutung für Mieter und Vermieter

Für Wohnungssuchende könnten die Angaben einen direkteren Vergleich ermöglichen. Interessenten würden erkennen, wie hoch die frühere Miete war, welchen Referenzwert der Staat berechnet und ob eine gesetzliche Obergrenze gilt.

Professionelle Vermieter und Makler müssten ihre Anzeigen entsprechend ergänzen. Noch besteht jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da es sich um einen Entwurf handelt.

PSOE und Sumar wollten den Erlass bereits im Juli beschließen, gaben den Plan aber wegen fehlender Unterstützung auf. Nun strebt die Regierung eine Behandlung im September an. Zuvor will sie eine Einigung mit anderen Parteien suchen, darunter Junts und Podemos, die einzelne Vorschläge des Entwurfs ablehnen.

Quelle

ABC – „El Gobierno quiere que las inmobiliarias publiquen el precio límite y el del alquiler anterior en internet“

https://www.abc.es/economia/gobierno-quiere-inmobiliarias-informen-precio-limite-alquiler-20260819013129-nt.html

Redaktion Spanienleben.de

Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.

Veröffentlicht am 24. August 2026

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