Spanien geht erstmals gegen versteckte Buchungsgebühren vor
Ein großes Portal für Bahn- und Flugtickets soll den Endpreis zu spät angezeigt haben. Bei einem Bußgeld drohen bis zu 100.000 Euro.

Reisende vergleicht auf einem Laptop in Spanien die Endpreise verschiedener Bahn- und Flugtickets
Inhaltsverzeichnis
Spaniens Verbraucherschutz geht erstmals auf Grundlage der neuen Preisvorschriften gegen ein Buchungsportal vor. Das Unternehmen soll bei Bahn- und Flugtickets unvermeidbare Gebühren erst am Ende des Bestellvorgangs offengelegt haben.
Der Name der Firma wurde nicht genannt. Sollte das Verfahren mit einer Geldbuße enden, wäre es die erste Sanktion dieser Art seit Inkrafttreten der Regelung.
Dem Unternehmen drohen bis zu 100.000 Euro. Alternativ kann die Sanktion zwischen dem Sechs- und Achtfachen des unrechtmäßig erzielten Vorteils liegen.
Endpreis muss von Anfang an sichtbar sein
Seit Dezember müssen Unternehmen in Spanien den vollständigen Endpreis bereits zu Beginn eines Online-Kaufs anzeigen. Der beworbene Betrag muss dem Gesamtpreis entsprechen, den der Kunde am Ende tatsächlich bezahlt.
Darin müssen Steuern und alle weiteren unvermeidbaren Beträge enthalten sein. Das gilt ausdrücklich auch für Gebühren, die als Verwaltungs-, Bearbeitungs-, Vermittlungs- oder Vertriebskosten berechnet werden.
Solche Aufschläge bleiben grundsätzlich erlaubt. Sie müssen jedoch zu einer erbrachten Leistung gehören und dürfen nicht erst kurz vor dem Bezahlen auftauchen. Falls nötig, kann das Portal die einzelnen Preisbestandteile zusätzlich aufschlüsseln.
Verfahren gegen nicht genanntes Ticketportal
Das Ministerium für Verbraucherschutz hat ein Sanktionsverfahren gegen eines der wichtigsten Portale für Bahn- und Flugtickets eingeleitet. Nach Einschätzung der Behörde zeigt die Plattform weiterhin nicht von Beginn an den vollständigen Preis einer Verbindung.
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das betroffene Unternehmen kann zunächst Stellung nehmen. Erst nach Ablauf dieser Frist steht fest, ob tatsächlich ein Bußgeld verhängt wird.
Die Vorschriften gelten seit acht Monaten. Trotzdem weisen nach wie vor mehrere Internetseiten für Eintrittskarten sowie Bahn- und Flugtickets zusätzliche Kosten erst in einer späten Buchungsphase aus.
So funktioniert das sogenannte Drip Pricing
Die Praxis wird als „Drip Pricing“ bezeichnet. Auf Deutsch lässt sie sich als Preisgestaltung in kleinen Schritten beschreiben. Ein zunächst günstiges Angebot wird während des Bestellvorgangs durch weitere Pflichtkosten teurer.
Ein Ticket kann beispielsweise zuerst mit 30 Euro erscheinen. Auf der letzten Seite kommen dann fünf Euro Servicekosten hinzu. Zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde häufig bereits persönliche Daten eingegeben und steht unmittelbar vor der Zahlung.
Entscheidend ist, ob der Aufschlag von einer freiwilligen Auswahl abhängt. Eine zusätzlich gebuchte Sitzplatzwahl ist etwas anderes als eine Gebühr, die bei jeder Buchung zwingend anfällt.
Nach Auffassung des Ministeriums unter Leitung von Pablo Bustinduy beeinträchtigt diese Praxis die freie Entscheidung der Verbraucher. Sie erschwert außerdem den Vergleich mit Anbietern, die von Anfang an den korrekten Gesamtpreis nennen.
Verschiedene Namen, dieselbe Preispflicht
Zusatzkosten tragen je nach Branche unterschiedliche Bezeichnungen. Dazu gehören Verwaltungs-, Vertriebs-, Abschluss- und Bearbeitungsgebühren. Auch englische Begriffe wie „booking fee“ oder „service fee“ sind verbreitet.
Die Bezeichnung ändert nichts an der Vorschrift. Wird der Betrag zwingend berechnet, muss er bereits im ersten angezeigten Endpreis enthalten sein.
Die zugrunde liegende Reform regelt noch weitere verbraucherrelevante Bereiche. Sie betrifft unter anderem unerwünschte Werbeanrufe, automatische Verlängerungen von Streaming-Abonnements und gefälschte Bewertungen. Beschwerden sollen zudem innerhalb von 15 Tagen bearbeitet werden.
Bedeutung für Urlauber und Residenten
Wer in Spanien online Flüge, Bahnfahrten oder Veranstaltungstickets bucht, sollte den zuerst genannten Preis mit dem Betrag auf der Zahlungsseite vergleichen. Unvermeidbare Bearbeitungs- oder Servicegebühren dürfen den Endpreis nicht erst dort erhöhen.
Freiwillige Extras können weiterhin separat berechnet werden. Dazu zählen etwa Leistungen, die der Kunde bewusst auswählt. Bei einem unerwarteten Pflichtaufschlag empfiehlt es sich, den Buchungsverlauf und die einzelnen Preisanzeigen mit Bildschirmfotos zu dokumentieren.
Quelle
El País – „Adiós a los gastos de gestión ocultos: Consumo actúa por primera vez contra una web que incumple la nueva ley“
https://elpais.com/sociedad/2026-08-27/adios-a-los-gastos-de-gestion-ocultos-consumo-actua-por-primera-vez-contra-una-web-que-incumple-la-nueva-ley.htmlRedaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 27. August 2026
Unsere RedaktionsleitlinienArtikel teilen
Kennst du jemanden, für den dieser Beitrag interessant ist?
Die Spanien-Woche – jeden Sonntag kostenlos im Posteingang
Verpasse keine wichtige Nachricht mehr: Jeden Sonntag senden wir dir die wichtigsten Meldungen aus Spanien. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
