Ibiza: 275.000 Euro Strafe für illegale Ferienvermietung in Santa Eulària
Die Gemeinde Santa Eulària des Riu hat ein Wohnhaus versiegelt, das illegal an Urlauber vermietet wurde. Den Verantwortlichen droht eine Geldbuße von bis zu 275.000 Euro – Eigentümern, Vermittlern und Mietern gleichermaßen.

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
Versiegelte Ferienvilla mit Pool auf Ibiza mit amtlichem Aushang an der Tür
Inhaltsverzeichnis
Die Balearen verschärfen ihren Kurs gegen illegale Touristenvermietung: Das Rathaus von Santa Eulària des Riu auf Ibiza hat ein Wohnhaus versiegelt, das ohne Lizenz tageweise an Urlauber vermietet wurde. Die Verantwortlichen müssen mit einer Strafe von bis zu 275.000 Euro rechnen.
Das Verfahren richtet sich nicht nur gegen die beiden Eigentümer. Belangt werden auch die Person, die das Objekt seit 2025 vermarktet hat, der Gastgeber, der die Unterkunft auf einer Online-Buchungsplattform inseriert hatte, sowie die Personen, die das Haus angemietet und an der illegalen Vermarktung mitgewirkt haben.
Versiegelung als Sofortmaßnahme
Zusätzlich zur Geldbuße hat die Gemeinde das Haus als vorsorgliche Maßnahme versiegelt. Damit soll verhindert werden, dass die Vermietung während des laufenden Verfahrens einfach weitergeht – ein Vorgehen, das die Balearen zuletzt immer häufiger anwenden.
Illegale Ferienvermietung gilt auf den Inseln als einer der Treiber für knappen und teuren Wohnraum. Wohnungen, die dauerhaft im Kurzzeitmarkt landen, fehlen Einheimischen und Saisonkräften.
Wer haftet – und wofür
Bemerkenswert an dem Fall ist die Breite der Verantwortlichkeit. Die Behörden nehmen die gesamte Kette in den Blick: Eigentum, Vermarktung, Plattform-Inserat und Zwischenmiete.
Für Immobilienbesitzer bedeutet das: Wer sein Objekt an Dritte vermietet und nicht kontrolliert, was damit geschieht, kann selbst Teil eines Bußgeldverfahrens werden.
Bedeutung für Immobilienbesitzer und Urlauber
Wer auf den Balearen Ferienvermietung plant, braucht zwingend eine gültige Vermietungslizenz (ETV-Nummer). Ohne diese Registrierung ist jede tageweise Vermietung an Urlauber unzulässig – unabhängig von der Plattform.
Urlauber sollten bei der Buchung auf eine angegebene Lizenznummer achten. Wird eine Unterkunft während des Aufenthalts versiegelt, stehen Gäste im schlimmsten Fall ohne Bleibe da.
Quelle
IB3 Notícies – „L’Ajuntament de Santa Eulària sanciona amb 275.000 euros els responsables del lloguer turístic il·legal d’un habitatge“
https://ib3.org/lajuntament-de-santa-eularia-sanciona-amb-275-000-euros-els-responsables-del-lloguer-turistic-illegal-dun-habitatge
Redaktion Spanienleben.de
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Veröffentlicht am 18. August 2026
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