Ryanair-Flug nach Málaga verspätet: Diese Rechte haben Passagiere
Fluggäste mussten in Bologna stundenlang im Flugzeug warten. Ob ihnen Geld zusteht, hängt vor allem vom Grund und der Verspätung am Ziel ab.

Ryanair-Flugzeug auf dem Vorfeld eines Flughafens vor einem bewölkten Himmel
Inhaltsverzeichnis
Ein Ryanair-Flug von Bologna nach Málaga ist am 19. August erst nach einer stundenlangen Wartezeit gestartet. Der Abflug war für 17:00 Uhr vorgesehen. Das Boarding begann nach Angaben eines Passagiers gegen 16:45 Uhr.
Die Reisenden blieben anschließend über viele Stunden im Flugzeug. Ryanair erklärte, die Maschine sei um 1:07 Uhr nach Málaga gestartet. Das entspricht einer Verzögerung von gut acht Stunden gegenüber der geplanten Abflugzeit.
Die Fluggesellschaft nennt widrige Wetterbedingungen als Ursache. Für mögliche Ansprüche sind der genaue Verspätungsgrund und die tatsächliche Ankunftszeit in Málaga entscheidend.
Unterschiedliche Angaben zur Situation an Bord
Passagier Massimo Cedrini berichtete, die Reisenden hätten von 16:45 Uhr bis etwa 2:00 Uhr an Bord ausgeharrt. Ein Aussteigen sei nicht möglich gewesen. Lebensmittel seien während der Wartezeit weitgehend ausgegangen, pro Person habe es nach seiner Darstellung nur ein Glas Wasser gegeben.
Cedrini zufolge wurden drei Menschen ohnmächtig und der Rettungsdienst kam zum Flugzeug. Ryanair schildert den Vorfall anders. Nach Angaben der Airline fühlte sich ein Passagier unwohl und wurde von medizinischem Personal des Flughafens untersucht. Die Person sei als flugtauglich eingestuft worden.
Auch zur Versorgung gibt es unterschiedliche Darstellungen. Ryanair erklärte, die Besatzung habe die Bereiche mit Erfrischungen geöffnet, sodass Fluggäste Zugang zu Snacks und Getränken hatten. Die Passagiere seien an Bord geblieben, damit das Flugzeug bei einem freien Startfenster sofort abheben konnte.
Betreuung ist auch bei schlechtem Wetter Pflicht
Auf die Verbindung von Bologna nach Málaga findet die europäische Fluggastrechte-Verordnung Anwendung. Bei einer langen Verzögerung muss die Airline grundsätzlich eine angemessene Betreuung anbieten. Dazu gehören Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Kommunikationsmöglichkeiten.
Wird ein Abflug auf den nächsten Tag verschoben, können außerdem Hotelunterbringung und Transfers zwischen Flughafen und Unterkunft erforderlich sein. Diese Betreuungspflichten bestehen grundsätzlich auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände wie problematisches Wetter die Verspätung verursacht haben.
Wer notwendige Verpflegung selbst bezahlt, sollte die Ausgaben angemessen halten. Alle Belege müssen aufgehoben werden. Sie können anschließend bei der Fluggesellschaft eingereicht werden.
Wann eine pauschale Entschädigung möglich ist
Eine Geldentschädigung richtet sich in der Regel nach der Verspätung bei der Ankunft, nicht allein nach dem verspäteten Start. Erreicht ein Flug sein Ziel mindestens drei Stunden zu spät, kann nach EU-Recht grundsätzlich ein Anspruch entstehen.
Für eine Strecke innerhalb der EU von mehr als 1.500 Kilometern beträgt die vorgesehene Ausgleichszahlung 400 Euro pro Person. Ob diese Entfernungskategorie bei der konkreten Verbindung greift, sollte anhand der Buchungsdaten und der maßgeblichen Flugdistanz geprüft werden.
Keine pauschale Zahlung ist geschuldet, wenn die Airline nachweist, dass außergewöhnliche Umstände ursächlich waren und sich die Verzögerung trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließ. Schlechtes Wetter kann ein solcher Umstand sein. Der allgemeine Hinweis auf Wetter reicht bei einem Streit jedoch nicht automatisch aus. Entscheidend sind die konkreten Verhältnisse und der Zusammenhang mit diesem Flug.
Rücktritt nach fünf Stunden Wartezeit
Verzögert sich ein Abflug um mindestens fünf Stunden, können Reisende grundsätzlich auf den Flug verzichten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Bei einer bereits begonnenen Reise kann außerdem ein Rückflug zum ersten Abflugort relevant werden, wenn die Reise ihren Zweck verloren hat.
Wer den verspäteten Flug trotzdem antritt, kann nicht zusätzlich den vollen Ticketpreis allein wegen der Wartezeit zurückverlangen. Ein möglicher Anspruch auf Ausgleichszahlung und die Erstattung angemessener Betreuungskosten sind davon getrennt zu betrachten.
Bedeutung für Urlauber und Residenten
Betroffene sollten Bordkarte, Buchungsbestätigung und Mitteilungen der Airline sichern. Wichtig sind auch Fotos der Anzeigetafeln, Uhrzeiten von Abflug und Ankunft sowie Quittungen für Essen, Getränke, Hotel oder Transport.
Der Anspruch sollte zunächst schriftlich direkt bei Ryanair gestellt werden. Dabei helfen Flugnummer, Reisedatum, geplante und tatsächliche Zeiten sowie eine klare Auflistung der verlangten Beträge. Lehnt die Airline ab, können Reisende den Fall bei der zuständigen Schlichtungs- oder Durchsetzungsstelle weiterverfolgen.
Für diesen Flug lässt sich allein aus der langen Wartezeit noch keine sichere Entschädigung ableiten. Reisende sollten besonders die tatsächliche Ankunftsverspätung dokumentieren und eine genaue Begründung für die behaupteten Wetterumstände verlangen.
Quelle
El Mundo – „El calvario de los viajeros de un vuelo de Ryanair que se retrasó ocho horas con los pasajeros ya embarcados: "Tres personas se desmayaron y vinieron los servicios de emergencias"“
https://www.elmundo.es/economia/2026/08/26/6a8e8090e9cf4aca088b45ad.htmlRedaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 26. August 2026
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