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Aktuelle Nachrichten 03. September 2026

Neue DGT-Regeln ab Oktober: Das ändert sich auf Spaniens Straßen

Von Redaktion Spanienleben.de

Spanien stellt den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer stärker in den Mittelpunkt. Einige Vorgaben folgen erst 2027.

Motorrad, Auto und Radfahrer auf einer Straße an der Costa del Sol

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

Motorrad, Auto und Radfahrer auf einer Straße an der Costa del Sol

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Spanien ändert zum 1. Oktober 2026 seine Allgemeine Verkehrsordnung. Die Reform bringt neue Pflichten für Auto- und Motorradfahrer sowie für Nutzer von Fahrrädern und Fahrzeugen der persönlichen Mobilität, kurz VMP.

Im Mittelpunkt stehen besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer. Dazu zählen unter anderem Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer und VMP-Nutzer.

Nicht alle Vorgaben beginnen gleichzeitig. Die Pflichtbeleuchtung für VMP und die vorgeschriebene Zulassung von Motorradhelmen gelten erst ab 1. Oktober 2027.

Neue Vorgaben für Motorräder

Wer Motorrad fährt, muss künftig auf allen Straßen geschlossene Schuhe tragen. Die Regel betrifft nach den Berichten sowohl Fahrer als auch Mitfahrer. Sandalen oder Flip-Flops reichen demnach nicht mehr aus.

Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften werden außerdem Schutzhandschuhe vorgeschrieben. Die Pflicht zu technisch zugelassenen Handschuhen greift jedoch erst, wenn eine Ministerialverordnung die genauen Anforderungen festlegt. Bis dahin sind Schutzhandschuhe der bislang üblichen Art vorgesehen.

Motorradhelme müssen künftig homologiert und nicht lediglich zertifiziert sein. Diese Vorgabe tritt wegen der Übergangsfrist erst am 1. Oktober 2027 in Kraft.

Bei entsprechend ausgeschilderten Staus dürfen Motorradfahrer den rechten Seitenstreifen nutzen. Dabei gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Motorradkuriere müssen immer Helm und Warnweste tragen.

Mehr Schutz für Radfahrer

Beim Überholen von Fahrrädern müssen Kraftfahrer ihre Geschwindigkeit um mindestens 20 km/h gegenüber dem jeweils erlaubten Höchsttempo reduzieren. Zudem ist ein seitlicher Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Gibt es mehrere Fahrstreifen in derselben Richtung, muss das überholende Fahrzeug vollständig auf den benachbarten Fahrstreifen wechseln. In Städten sollen Radfahrer in der Mitte ihrer Spur fahren. Nachfolgende Fahrzeuge müssen dort fünf Meter Abstand halten.

Für Radfahrer gilt die Helmpflicht auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften künftig ohne die bisherigen Ausnahmen. Fahrradkuriere müssen unabhängig von Tageszeit und Strecke immer einen Helm und eine Warnweste tragen.

Mindestalter und Schutzkleidung für E-Scooter

Für VMP wie E-Scooter wird ein Mindestalter von 15 Jahren festgelegt. Nutzer müssen einen Schutzhelm tragen. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht kommt eine Warnweste hinzu.

Die verpflichtende Beleuchtung für VMP wird erst am 1. Oktober 2027 wirksam. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen diese Fahrzeuge auf baulich getrennten Wegen wie geeigneten Radwegen fahren.

Verstöße gegen die neuen Schutzvorgaben können als schwere Ordnungswidrigkeit mit 200 Euro geahndet werden. Die konkrete Regelung ist besonders für den dichten Stadt- und Küstenverkehr in Málaga und anderen Orten an der Costa del Sol relevant.

Sicherheitsgurt, Schnee und Wohnmobile

Bisherige Ausnahmen von der Gurtpflicht entfallen weitgehend. Das betrifft unter anderem Taxifahrer, Zusteller und Fahrlehrer. Nur Insassen eines Rettungswagens während eines dringenden Einsatzes dürfen auf den Gurt verzichten.

Bei schneebedingten Verkehrsproblemen ist Überholen verboten. Fahrzeuge dürfen dann ausschließlich die rechte Spur benutzen. Die Reform regelt außerdem Rettungsgassen und enthält erstmals einen eigenen Abschnitt für den Verkehr in Städten.

Für Wohnmobile werden die Bedingungen beim Parken präzisiert. Es dürfen keine Teile über den Fahrzeugumriss hinausragen. Das Fahrzeug darf nur mit den Reifen auf dem Boden stehen. Flüssigkeiten aus dem Wohnbereich dürfen nicht abgelassen werden.

Bedeutung für Urlauber und Residenten

Wer an der Costa del Sol Motorrad fährt, sollte vor dem 1. Oktober geschlossene Schuhe und geeignete Handschuhe bereithalten. Beim Helm besteht dagegen bis Oktober 2027 Zeit, die vorgeschriebene Homologation zu prüfen.

Autofahrer sollten vor allem die neuen Abstände und Geschwindigkeitsvorgaben beim Überholen von Fahrrädern beachten. Nutzer von E-Scootern müssen das Mindestalter, die Helmpflicht und je nach Sichtverhältnissen die Warnwestenpflicht berücksichtigen.

Auch Wohnmobilreisende sollten ihre Parkweise kontrollieren. Markisen, Stützen oder andere über den Fahrzeugumriss hinausragende Elemente sind beim reinen Parken nach den neuen Vorgaben nicht erlaubt.

Redaktion Spanienleben.de

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Veröffentlicht am 03. September 2026

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