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Aktuelle Nachrichten 27. August 2026

Mijas regelt Übernahme von 96 historischen Urbanisationen

Rund 30.000 Menschen leben in den betroffenen Wohnanlagen. Eine neue Verordnung schafft nun den rechtlichen Rahmen für deren schrittweise kommunale Übernahme.

Wohnanlage mit Straßen, Grünflächen und Häusern in der Hügellandschaft von Mijas an der Costa del Sol

Wohnanlage mit Straßen, Grünflächen und Häusern in der Hügellandschaft von Mijas an der Costa del Sol

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Der Stadtrat von Mijas hat die neue Verordnung zur Übernahme historischer Urbanisationen endgültig beschlossen. Sie betrifft 96 Wohnanlagen mit rund 30.000 Bewohnern.

Damit entsteht erstmals ein einheitlicher Rahmen für die sogenannte Rezeption dieser Siedlungen durch die Gemeinde. Im Mittelpunkt stehen Straßen, Grünflächen, Beleuchtung sowie Netze für Wasser und Abwasser.

Für Eigentümer ist der Beschluss wichtig. Er bedeutet jedoch nicht, dass Mijas sofort sämtliche Anlagen übernimmt oder alle privaten Unterhaltskosten unmittelbar entfallen.

Jahrzehntelange ungeklärte Verhältnisse

Rund 87 Prozent der städtischen Fläche von Mijas entfallen auf Urbanisationen. Dazu gehören neben den 96 historischen Anlagen auch später entstandene Siedlungen.

Bei den älteren Urbanisationen war die rechtliche Zuordnung von Flächen und Infrastruktur häufig nicht eindeutig. Bewohner zahlten nach Angaben der Gemeinde zwar die Grundsteuer IBI und weitere kommunale Abgaben. Sie erhielten aber nicht überall dieselben Leistungen wie Menschen in den geschlossenen Ortskernen.

Teilweise blieben Eigentümergemeinschaften für den Unterhalt von Straßen, Beleuchtung, Grünanlagen oder Versorgungsnetzen verantwortlich. Einige Gemeinschaften konnten die damit verbundenen Belastungen nicht mehr tragen. Die Gemeinde verweist in diesem Zusammenhang auf Probleme bei Hygiene, Umwelt und Verkehrssicherheit.

Was die neue Verordnung ermöglicht

Die Regelung legt den kommunalen Weg für die Übernahme der historischen Urbanisationen fest. Dabei geht es insbesondere um die Klärung, wer öffentliche Infrastruktur künftig erhält und instand hält.

Betroffen sein können die Wasserversorgung, die Kanalisation, Straßen, Wege, Straßenlaternen und Grünflächen. Zudem soll es möglich werden, Flächen der Urbanisationen auf den Namen der Stadt Mijas eintragen zu lassen. Dadurch sollen bestehende rechtliche Streitfragen geklärt werden.

Die Verordnung stützt sich auf die Instrumente der andalusischen Raumordnungsgesetzgebung. Maßgeblich ist die Ley de Impulso para la Sostenibilidad del Territorio de Andalucía, kurz LISTA. Sie bietet einen Rahmen für die Ordnung bereits bestehender und dauerhaft verfestigter Situationen.

Beschluss gegen die Stimmen der Opposition

Das Verfahren begann am 26. Januar mit einer öffentlichen Konsultation. Diese lief über 15 Werktage. Dabei sollten die Probleme der historischen Urbanisationen und mögliche regulatorische sowie andere Lösungen ermittelt werden.

Im März billigte der Stadtrat den Text zunächst vorläufig. Danach konnten Einwände eingereicht werden. Nach deren Bearbeitung folgte im August die endgültige Abstimmung.

Für die Verordnung stimmten die Parteien der Stadtregierung: PP, Vox und Por Mi Pueblo. PSOE und Ciudadanos lehnten sie ab. Die Stadtverwaltung sieht darin einen Schritt zu mehr Gleichbehandlung, unabhängig davon, in welchem Teil von Mijas jemand wohnt.

Bedeutung für Eigentümer und Residenten

Der Ratsbeschluss schafft zunächst die rechtliche Grundlage. Die konkrete Übernahme einzelner Urbanisationen dürfte weitere Verfahren und technische Prüfungen erfordern. Der Beschluss allein überträgt daher nicht automatisch alle Straßen, Leitungen oder Grünflächen an die Stadt.

Eigentümer sollten bei ihrer Gemeinschaft oder Verwaltung nachfragen, ob ihre Urbanisation zu den 96 erfassten Anlagen gehört. Ebenso wichtig ist, welche Flächen und Einrichtungen bislang im Eigentum der Gemeinschaft stehen und welche Unterhaltspflichten bestehen.

Für Eigentümergemeinschaften kann die kommunale Übernahme langfristig finanzielle Auswirkungen haben. Werden bestimmte öffentliche Anlagen tatsächlich von Mijas übernommen, könnten sich bisher privat getragene Aufgaben verändern. Ob und wann Beiträge sinken, lässt sich aus der Verordnung allein jedoch nicht ableiten.

Bis zum Abschluss des jeweiligen Übernahmeverfahrens sollten Gemeinschaften bestehende Wartungs-, Versicherungs- und Verkehrssicherungspflichten weiter erfüllen. Eigentümer sollten außerdem Protokolle, Lagepläne, Grundbuchunterlagen und Verträge ihrer Anlage prüfen lassen, sobald die Gemeinde konkrete Schritte für ihre Urbanisation ankündigt.

Quelle

Diario SUR – Costa del Sol (Küste), alsoldelacosta.com, Andalucía Información – „Mijas aprueba la ordenanza para recepcionar sus 96 urbanizaciones históricas“

https://www.diariosur.es/costadelsol/mijas-aprueba-ordenanza-recepcionar-urbanizaciones-historicas-20260826191239-nt.html

Redaktion Spanienleben.de

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Veröffentlicht am 27. August 2026

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