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Aktuelle Nachrichten 25. August 2026

La Palma: Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für Wohnungssanierungen

Tijarafe unterstützt private Eigentümer, Mieter und Nießbraucher bei Renovierungen. Gefördert werden auch Barrierefreiheit und energetische Verbesserungen.

Wohnhäuser in der Gemeinde Tijarafe im Nordwesten der Kanareninsel La Palma

Wohnhäuser in der Gemeinde Tijarafe im Nordwesten der Kanareninsel La Palma

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Die Gemeinde Tijarafe auf La Palma hat ein neues Förderprogramm für die Sanierung privater Wohnungen aufgelegt. Pro Immobilie sind Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro möglich.

In der Regel übernimmt die Förderung höchstens 50 Prozent der anerkannten Kosten. Bei als vulnerabel eingestuften Haushalten kann sie bis zu 100 Prozent erreichen. Auch dann gilt die Obergrenze von 10.000 Euro.

Das Programm ist mit insgesamt 98.397,59 Euro ausgestattet. Davon kommen 63.397,59 Euro vom kanarischen Wohnungsinstitut und 35.000 Euro von der Gemeinde Tijarafe.

Diese Arbeiten werden gefördert

Förderfähig sind Renovierungen von Küchen, Badezimmern und Toiletten. Auch Arbeiten an den internen Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen können bezuschusst werden.

Die Ausschreibung umfasst zudem Dächer, Dachterrassen, Fassaden und Trennwände. Ebenfalls berücksichtigt werden die Verstärkung oder der teilweise Austausch tragender Bauteile.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Barrierefreiheit. Unterstützt werden Maßnahmen, die Wohnungen für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität besser zugänglich machen.

Auch energetische Verbesserungen sind Teil des Programms. Dazu zählen Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern und Verglasungen sowie die Schließung bereits überdachter Terrassen. Förderfähig sind außerdem Anlagen für die Warmwasserbereitung, einschließlich Solarthermie.

Hauptwohnsitz ist eine zentrale Voraussetzung

Die Wohnung muss grundsätzlich der gewöhnliche und dauerhafte Wohnsitz des Eigentümers, Mieters oder Nießbrauchers sein. Die begünstigten Personen müssen in Tijarafe gemeldet sein und dort tatsächlich wohnen oder sich unter den Bedingungen der Ausschreibung dazu verpflichten.

Auch derzeit leer stehende Immobilien können einbezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer sie spätestens zwei Monate nach Abschluss der Arbeiten als gewöhnlichen und dauerhaften Wohnsitz nutzt.

Die Wohnung darf weder touristisch vermietet noch für einen anderen Zweck als den dauerhaften Hauptwohnsitz verwendet werden. Sie darf außerdem nicht länger als sechs Monate pro Jahr unbewohnt bleiben.

In der Regel muss das Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein. Ausnahmen sind bei bestimmten Maßnahmen möglich. Das gilt unter anderem für Arbeiten zur Barrierefreiheit, wenn dort Menschen über 65 Jahre oder Personen mit eingeschränkter Mobilität leben.

Zusätzliche Unterstützung für vulnerable Haushalte

Bestimmte Haushalte können die gesamten anerkannten Investitionskosten erstattet bekommen. Der Höchstbetrag bleibt auf 10.000 Euro je Wohnung begrenzt.

Zu den berücksichtigten Gruppen zählen Haushalte mit bestimmten Einkommensverhältnissen, kinderreiche Familien sowie Haushalte mit Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf. Auch Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden in den Förderbedingungen genannt.

In diesen Fällen kann die Gemeinde die Arbeiten auf Antrag auch direkt ausführen lassen. Dafür müssen die jeweiligen Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllt sein.

Auswahl und wichtige Vorgaben

Die Anträge werden in einem Wettbewerbsverfahren bewertet. Dabei zählen unter anderem der Zustand der Wohnung in Bezug auf Sicherheit und Bewohnbarkeit sowie die wirtschaftliche und soziale Lage des Haushalts.

Wichtig ist der Zeitpunkt des Baubeginns. Die Arbeiten dürfen nicht vor der technischen Besichtigung der betreffenden Wohnung begonnen werden. Wer vorher mit der Sanierung startet, riskiert damit die Förderfähigkeit.

Bedeutung für Bewohner von Tijarafe

Interessierte haben 20 Werktage Zeit, ihren Antrag einzureichen. Die Frist läuft ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt der Provinz Santa Cruz de Tenerife.

Die Unterlagen können persönlich beim allgemeinen Register der Gemeinde Tijarafe abgegeben werden. Alternativ ist die Einreichung über den elektronischen Verwaltungssitz der Gemeinde möglich.

Vor einer Beauftragung sollten Antragsteller prüfen, ob die geplanten Arbeiten förderfähig sind und welche Nachweise verlangt werden. Wegen des begrenzten Gesamtbudgets führt ein fristgerechter Antrag nicht automatisch zu einer Bewilligung.

Quelle

Diario de Avisos – „La Palma ofrece ayudas de hasta 10.000 euros para reformar viviendas: estos son los requisitos“

https://diariodeavisos.elespanol.com/2026/08/la-palma-ayudas-reforma-viviendas-tijarafe/

Redaktion Spanienleben.de

Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.

Veröffentlicht am 25. August 2026

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