Kette gegen Touristen: Wann ein Eigentümer die Zufahrt sperren darf
Ein französischer Rechtsstreit zeigt, wo die Grenzen beim Schutz eines Privatwegs liegen. Für vergleichbare Fälle auf Gran Canaria ist das spanische Zivilgesetzbuch maßgeblich.

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
Kette an einer privaten Grundstückszufahrt in einer ländlichen Gegend auf Gran Canaria
Inhaltsverzeichnis
Wer sein Grundstück vor Touristen oder Ausflüglern schützen will, darf eine Zufahrt grundsätzlich sichern. Besteht dort jedoch ein anerkanntes Wegerecht, darf eine Kette die berechtigten Nutzer nicht aussperren oder den Zugang unzumutbar erschweren.
Ein Rechtsstreit an der französischen Riviera verdeutlicht dieses Spannungsfeld. Der Fall spielte zwar in Frankreich, könnte aber in ähnlicher Form auch auf Gran Canaria auftreten. Gerade in ländlichen und küstennahen Gebieten führt die einzige Autozufahrt zu einem Haus mitunter über ein fremdes Grundstück.
Kette blockierte die einzige Autozufahrt
Die betroffenen Mieter waren 2019 in eine Villa gezogen. Mit dem Auto ließ sich das Haus nur über das Nachbargrundstück erreichen. Für diesen Weg bestand seit 1999 ein Wegerecht.
Etwa zwei Jahre lang konnten die Bewohner die Zufahrt ohne Probleme nutzen. Im Jahr 2021 sperrte der Eigentümer des Nachbargrundstücks den Weg jedoch mit einer Kette. Zusätzlich stellte er ein Schild mit dem Hinweis „Durchgang verboten“ auf.
Der Eigentümer wollte damit Touristen und Ausflügler davon abhalten, sein Grundstück auf dem Weg zur Küste zu überqueren. Die Sperre traf allerdings auch die Mieter der Villa. Sie konnten ihr Zuhause nicht mehr ungehindert mit dem Auto erreichen oder verlassen.
Eigentümer verwies auf einen Fußweg
Die Bewohner dokumentierten die Sperre mehrfach und verlangten die Entfernung des Hindernisses. Der Grundstückseigentümer lehnte dies ab. Nach seiner Auffassung durfte nur der Eigentümer der Villa, nicht aber dessen Mieter, das Wegerecht gerichtlich verteidigen.
Zudem verwies er auf eine andere Verbindung zum Haus. Dabei handelte es sich jedoch um einen Fußweg mit Treppen. Die gesperrte Strecke blieb damit die einzige Zufahrt für Fahrzeuge.
Der Eigentümer argumentierte außerdem, die Kette lasse sich über Karabinerhaken leicht öffnen. Die Bewohner hätten dafür aber bei jeder Ein- und Ausfahrt anhalten, aussteigen und die Absperrung von Hand öffnen müssen.
Gerichte geben den Mietern recht
Im März 2022 entschied ein Gericht in Nizza zugunsten der Mieter. Es ordnete an, die Kette und das Schild zu entfernen. Für jeden Tag verspäteter Umsetzung wurde ein Zwangsgeld von 100 Euro festgesetzt.
Der Eigentümer legte Rechtsmittel ein. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence bestätigte jedoch die Position der Bewohner. Nach Ansicht der Richter waren sie unmittelbar von der Blockade betroffen, obwohl ihnen weder die Villa noch das Wegerecht selbst gehörten.
Auch der französische Kassationsgerichtshof bestätigte diese Linie. Die Mieter durften zwar keine Anerkennung oder Änderung des Wegerechts verlangen. Sie konnten aber die Bedingungen des Zugangs zu ihrer gemieteten Wohnung verteidigen.
Welche Regeln in Spanien gelten
Bei einem vergleichbaren Streit auf Gran Canaria wäre vor allem das spanische Zivilgesetzbuch entscheidend. Artikel 545 bestimmt, dass der Eigentümer des belasteten Grundstücks die Nutzung einer Grunddienstbarkeit nicht beeinträchtigen darf.
Ist ihm der bisherige Verlauf oder die Art der Nutzung besonders lästig, kann er eine andere Lösung vorschlagen. Diese muss gleichwertig sein, darf den Berechtigten nicht schaden und ist auf seine Kosten umzusetzen.
Artikel 564 betrifft Grundstücke, die von fremdem Land umgeben sind und keinen Ausgang zu einem öffentlichen Weg haben. Deren Eigentümer können einen Durchgang über Nachbargrundstücke verlangen. Dafür ist grundsätzlich eine entsprechende Entschädigung zu zahlen.
Bedeutung für Eigentümer, Mieter und Käufer
Eine Tür oder Kette an einem Privatweg ist nicht automatisch unzulässig. Besteht ein Wegerecht, muss der Zugang für berechtigte Personen aber praktisch nutzbar bleiben. Denkbar sind etwa ein Schlüssel, eine Fernbedienung oder ein Zugangscode.
Beim Kauf oder bei der Miete eines abgelegenen Hauses sollte deshalb geprüft werden, wie die Zufahrt rechtlich abgesichert ist. Wichtig sind der Eintrag im Grundbuch, der genaue Verlauf des Weges und die erlaubte Nutzungsart. Ein bloßer Fußweg ersetzt nicht ohne Weiteres eine bestehende Autozufahrt.
Quelle
La Provincia
https://www.laprovincia.es/sociedad/2026/08/31/vecino-bloquea-cadena-unico-acceso-133743740.htmlRedaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 31. August 2026
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