Kanaren wollen dauerhaftes Wohnen in Touristenanlagen legalisieren
Ein geplanter Erlass soll einen jahrelangen Nutzungskonflikt entschärfen. Betroffene müssen nachweisen, dass sie bereits vor 2017 in der Unterkunft lebten.

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
Inhaltsverzeichnis
Die kanarische Regierung will das dauerhafte Wohnen in touristischen Apartmentanlagen für langjährige Bewohner rechtlich absichern. Entscheidend soll sein, ob jemand bereits vor dem 1. Januar 2017 in der jeweiligen Unterkunft lebte.
Betroffene sollen dieses frühere Wohnen bei ihrer Gemeinde nachweisen können. Anschließend soll die Verwaltung eine Bescheinigung ausstellen, die die Wohnnutzung dauerhaft anerkennt.
Die geplante Regelung steht im Entwurf eines Gesetzesdekrets. Dieses soll zugleich die Vorschriften zur gemeinsamen touristischen Bewirtschaftung von Ferienanlagen ändern.
Nachweis bei der Gemeinde soll genügen
Bislang sorgt die dauerhafte Nutzung touristischer Apartments seit Jahren für Konflikte. Viele Eigentümer haben einzelne Einheiten in Ferienanlagen gekauft und zu ihrem gewöhnlichen Wohnsitz gemacht. Gleichzeitig sind die Anlagen nach den geltenden Planungs- und Tourismusregeln häufig für eine touristische Nutzung vorgesehen.
Nach dem Entwurf sollen Bewohner geschützt werden, wenn sie ihre Nutzung vor dem 1. Januar 2017 belegen können. Der Stichtag knüpft an die damals geltende frühere Bodengesetzgebung an.
Eine wichtige Neuerung betrifft die Rolle der Gemeinden. Das Wohnrecht soll auch dann anerkannt werden können, wenn das jeweilige Rathaus noch keine formelle Spezialisierung beziehungsweise Trennung der Nutzungsarten beschlossen hat.
Jahrelanger Streit um touristische Anlagen
Die sogenannte Residencialización, also die Umwandlung touristischer Unterkünfte in dauerhaft bewohnte Einheiten, beschäftigt Politik, Eigentümer und Betreiber seit Langem. Der Streit führte zu zahlreichen Klagen und Sanktionen.
Beteiligt sind unter anderem Betreiber touristischer Anlagen, dauerhaft dort lebende Eigentümer und Besitzer frei vermarkteter Einheiten. Tourismusministerin Jéssica de León hatte die unübersichtliche Lage bereits als „Dschungel des Tourismus“ bezeichnet.
Die Regierung verbindet mit der Neuregelung die Hoffnung auf mehr Rechtssicherheit und sozialen Frieden. Forderungen von Interessenverbänden wie der Plataforma de Afectados por la Ley Turística, kurz Palt, sollen damit aufgegriffen werden. Auch der Ferienvermieterverband Ascav spielt in der Debatte eine Rolle.
San Bartolomé de Tirajana prüft weitergehende Lösung
Besonders relevant ist das Thema im Süden von Gran Canaria. In San Bartolomé de Tirajana setzt sich Tourismusstadtrat Alejandro Marichal für eine weitergehende Lösung ein.
Ein von der Gemeinde beauftragtes Gutachten stammt von José Francisco Villar Rojas. Er ist Professor für Verwaltungsrecht an der Universidad de La Laguna und war an mehreren Gesetzesvorhaben der Regierung von Fernando Clavijo beteiligt.
Geprüft wird demnach die Argumentation, dass vor 1996 weder eine touristische noch eine wohnwirtschaftliche Nutzung eindeutig festgelegt gewesen sei. Eigentümer könnten daraus möglicherweise das Recht ableiten, selbst über die Nutzung zu entscheiden. Dieses Prinzip müsste jedoch zunächst rechtlich belegt werden.
Politischer Zeitdruck vor den Wahlen
Die geplante Reform kommt in einer politisch sensiblen Phase. Bis zu den nächsten Wahlen bleibt weniger als ein Jahr. Gerade in San Bartolomé de Tirajana besitzt der Konflikt um dauerhaft bewohnte Ferienanlagen erhebliche lokale Bedeutung.
Noch handelt es sich um einen Entwurf. Die endgültige Ausgestaltung kann sich bis zur Verabschiedung des Gesetzesdekrets daher ändern.
Bedeutung für Bewohner und Eigentümer
Betroffene sollten Unterlagen zusammentragen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor dem 1. Januar 2017 belegen. Welche Dokumente die Gemeinden konkret anerkennen werden, geht aus dem bislang bekannten Entwurf nicht hervor.
Ein automatisches Wohnrecht allein durch den Besitz eines Apartments ist nicht vorgesehen. Maßgeblich ist der nachweisbare Aufenthalt vor dem Stichtag und die anschließende Bescheinigung der zuständigen Gemeinde.
Eigentümer sollten deshalb die endgültige Fassung des Erlasses und die Vorgaben ihres Rathauses abwarten. Erst nach der Verabschiedung steht fest, wie das Verfahren in der Praxis abläuft.
Quelle
Canarias7 – „Los residentes en complejos turísticos antes del 1 de enero de 2017 podrán, al fin, vivir en ellos“
https://www.canarias7.es/politica/residentes-complejos-turisticos-enero-2017-podran-fin-20260823070000-nt.htmlRedaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 24. August 2026
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