Kanaren planen neue Regeln für Wohnungen in Touristengebieten
Die Regionalregierung will die Interessen von Bewohnern, Eigentümern und Tourismusunternehmen zusammenführen. Der erste Entwurf wird noch mit den Betroffenen beraten.

Apartmentanlage in einem Feriengebiet auf Gran Canaria mit Balkonen, Palmen und Pool
Inhaltsverzeichnis
Die kanarische Regionalregierung bereitet ein neues Dekret zur Nutzung touristisch ausgewiesener Flächen vor. Es soll die Interessen von Bewohnern, Wohnungseigentümern und Tourismusunternehmen miteinander vereinbaren.
Im Mittelpunkt stehen Apartmentanlagen, in denen touristische und dauerhafte Wohnnutzung aufeinandertreffen. Die zuständige Tourismusbehörde arbeitet bislang an einem ersten Entwurf.
Das Vorhaben betrifft auch Eigentümer von Ferienwohnungen. Zugleich will die Regierung Anreize schaffen, damit Einheiten wieder als klassische Touristenapartments betrieben werden.
Eigentümerrechte sollen geschützt bleiben
Die kanarische Regierung will nach eigener Aussage die Rechte heutiger Eigentümer strikt beachten. Zwei bestehende Gesetze schützen bereits Personen, die in touristischen Apartmentanlagen wohnen.
Das neue Dekret soll diese Rechtslage nicht einfach außer Kraft setzen. Vielmehr sucht die Tourismusbehörde nach einer Regelung für das Nebeneinander verschiedener Nutzungsformen.
Tourismusministerin Jéssica de León spricht in diesem Zusammenhang von der notwendigen Koexistenz beim Wohnen. Die unterschiedlichen Interessen sollen in eine gemeinsame Ordnung für touristische Flächen einbezogen werden.
Anreize für eine touristische Nutzung
Ein weiterer Teil des Vorhabens betrifft Wohnungen, die derzeit nicht mehr touristisch bewirtschaftet werden. Die Regionalregierung möchte konkrete Anreize schaffen, um solche Einheiten wieder in echte Touristenapartments umzuwandeln.
Details zu diesen Anreizen enthält der bisher öffentlich beschriebene Arbeitsstand noch nicht. Offen ist daher, welche finanziellen, steuerlichen oder verwaltungsrechtlichen Instrumente letztlich vorgesehen werden.
Die Pläne könnten vor allem Anlagen berühren, in denen einige Eigentümer dauerhaft wohnen, während andere ihre Apartments touristisch vermieten. Gerade diese gemischte Nutzung sorgt seit Langem für unterschiedliche Erwartungen an Verwaltung und Betrieb.
Prinzip der einheitlichen Bewirtschaftung
Das Dekret soll außerdem das Prinzip der sogenannten „unidad de explotación“ stärken. Danach werden die touristischen Einheiten einer Anlage grundsätzlich gemeinsam durch einen Betreiber bewirtschaftet.
Nach Angaben von Jéssica de León funktioniert das heutige Modell jedoch nicht ausreichend. Als Grund nennt sie die Vorgabe, dass 100 Prozent der Einheiten einbezogen sein müssen.
Wie dieser Anteil künftig geregelt werden könnte, ist noch nicht bekannt. Der Entwurf befindet sich weiterhin in der Bearbeitung. Eine endgültige Fassung liegt damit noch nicht vor.
Verbände fordern unterschiedliche Lösungen
Die betroffenen Organisationen bringen bereits ihre Forderungen ein. Doris Borrego, Präsidentin des Ferienwohnungsverbands Ascav, verlangt vollständige Entscheidungsfreiheit für die Eigentümer.
Nach dieser Position sollen Besitzer selbst wählen dürfen. Sie könnten ihre Immobilie dann entweder als Ferienwohnung anbieten oder einem touristischen Betreiber überlassen.
Maribé Doreste, Präsidentin der PALT, vertritt eine andere Sicht. Sie setzt sich dafür ein, den nicht touristischen Status der betreffenden Wohnungen zu erhalten.
Die Tourismusbehörde will das Dekret nach eigenen Angaben im Konsens verabschieden. Angesichts der gegensätzlichen Forderungen dürfte die konkrete Ausgestaltung entscheidend sein.
Bedeutung für Eigentümer und Bewohner
Für Eigentümer und Bewohner in touristisch ausgewiesenen Anlagen auf Gran Canaria und den übrigen Kanaren gibt es noch keine unmittelbar geltenden Änderungen. Der derzeitige Text ist lediglich ein Arbeitsentwurf der Tourismusbehörde.
Betroffene sollten daher zunächst die weitere Ausarbeitung und die endgültigen Regelungen abwarten. Besonders relevant werden die Voraussetzungen für Dauerwohnen, Ferienvermietung und die Übergabe an einen gemeinsamen touristischen Betreiber sein.
Auch die angekündigten Anreize könnten die Entscheidung über die künftige Nutzung einer Wohnung beeinflussen. Solange keine endgültige Fassung vorliegt, bleiben Umfang, Fristen und mögliche Ausnahmen jedoch offen.
Quelle
Radio Televisión Canaria
https://rtvc.es/canarias-prepara-nuevo-decreto-regular-uso-suelo-turistico-25-agosto-2026/Redaktion Spanienleben.de
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Veröffentlicht am 26. August 2026
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