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Aktuelle Nachrichten 24. August 2026

Kanaren lockern Regeln für die Vermietung touristischer Apartments

Ein geplantes Dekret soll private Vermarktung und gemeinsamen Betrieb touristischer Anlagen verbinden. Für bestehende Ferienvermietungen gelten klare Voraussetzungen.

Kanaren lockern Regeln für die Vermietung touristischer Apartments

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

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Die kanarische Tourismusverwaltung bereitet eine Lockerung der Regeln für touristische Apartmentanlagen vor. Bestimmte Eigentümer sollen ihre Unterkunft künftig selbst vermarkten dürfen, obwohl die Anlage weiterhin einem gemeinsamen Betreiber untersteht.

Der Entwurf ändert damit die sogenannte „unidad de explotación“. Dieses seit 1995 geltende Prinzip bündelt den touristischen Betrieb einer Anlage bei einem einzigen Unternehmen.

Das Dekret ist noch nicht beschlossen. Es soll im Herbst dem Regierungsrat der Kanaren vorgelegt werden.

Eigene Vermarktung nur unter Bedingungen

Die neue Regelung richtet sich vor allem an Eigentümer, die ihr Apartment bereits als Ferienunterkunft anbieten. Das betrifft auch Angebote über Plattformen wie Airbnb, die sich in Anlagen mit gemeinsamer Betreibereinheit befinden.

Nach geltendem Recht ist diese individuelle Vermarktung in solchen Anlagen nicht zulässig. Deshalb wurden in der Vergangenheit zahlreiche Verfahren und Sanktionen eingeleitet.

Der Entwurf sieht nun eine Übergangslösung vor. Eigentümer dürfen ihre Apartments weiter selbst anbieten, wenn sie vor dem 14. Dezember 2025 im Register für Ferienwohnungen eingetragen waren und ihre verantwortliche Erklärung vor diesem Datum vorlag. An diesem Tag trat das neue kanarische Gesetz über Ferienvermietungen in Kraft.

Zusätzlich ist eine Vereinbarung mit dem Betreiber der Anlage notwendig. Ohne dessen Zustimmung soll eine individuelle Vermarktung nicht möglich sein.

Gemeinsamer Betreiber bleibt erhalten

Die Lockerung schafft die „unidad de explotación“ nicht ab. Die gesamte Anlage soll weiterhin nur einen touristischen Betreiber und einen einheitlichen Außenauftritt haben.

Selbst vermarktete Apartments müssen sich an die gemeinsamen Standards halten. Ihre Eigentümer müssen zudem die anteiligen Kosten zentraler Dienstleistungen tragen. Dazu können Rezeption, Bar oder Rettungsschwimmer gehören.

Die kanarische Regierung und die Tourismusverbände betrachten das gemeinsame Betreibermodell als unverzichtbar. Es soll Qualität, Wettbewerbsfähigkeit, Rechtssicherheit, Investitionen, Arbeitsplätze und Dienstleistungen für Gäste sichern. Die Tourismusunternehmen stehen der Lockerung zwar zurückhaltend gegenüber, grundsätzlich bleibt ihr gefordertes Modell aber bestehen.

Keine Mindestzahl von Apartments mehr

Das Dekret soll außerdem die bisherigen Mindestquoten beseitigen. Für Anlagen aus der Zeit vor 1995 musste der Betreiber bislang mindestens die Hälfte plus eine der Einheiten verwalten. Bei später entstandenen Anlagen waren 100 Prozent vorgesehen.

Künftig soll es genügen, dass alle Apartments demselben Betreiber und derselben betrieblichen Einheit zugeordnet sind. Einzelne Eigentümer könnten ihre Unterkunft trotzdem selbst vermarkten, sofern sie die neuen Voraussetzungen erfüllen.

Der Verlust einzelner Einheiten aus dem Betrieb soll zudem nicht mehr automatisch sanktioniert werden. Betreiber müssen der Verwaltung jedoch melden, dass sie versucht haben, sämtliche Eigentümer in die gemeinsame Bewirtschaftung einzubeziehen. Auch die außerhalb des Modells verbleibenden Eigentümer müssen genannt werden.

Eigennutzung bis zu sechs Monate

Ein weiterer Punkt betrifft die private Nutzung. Eigentümer sollen ihr Apartment für einen selbst gewählten Zeitraum reservieren können, solange die Eigennutzung insgesamt sechs Monate nicht überschreitet.

Diese sogenannte Nutzungsreserve war besonders von Eigentümern mit Wohnsitz auf den Kanaren gefordert worden. Sie schafft eine klarere Trennung zwischen touristischer Vermietung und zeitweiser persönlicher Nutzung.

Bedeutung für Eigentümer und Urlauber

Für betroffene Eigentümer auf Gran Canaria und den übrigen Inseln wäre der Stichtag entscheidend. Die Öffnung gilt nach dem vorliegenden Entwurf nicht automatisch für neue Ferienvermietungen, sondern für Angebote, deren Registrierung und verantwortliche Erklärung bereits vor dem 14. Dezember 2025 bestanden.

Auch berechtigte Eigentümer könnten nicht völlig unabhängig handeln. Sie müssten sich mit dem Betreiber einigen, gemeinsame Standards erfüllen und sich an den Kosten der Anlage beteiligen.

Für Urlauber soll der einheitliche Betrieb erhalten bleiben. Rezeption, Sicherheitsleistungen und andere gemeinsame Angebote sollen auch dann gesichert sein, wenn ein Apartment direkt durch seinen Eigentümer vermarktet wird. Bis zur Verabschiedung können sich Details des Entwurfs jedoch noch ändern.

Quelle

Canarias7 – „Turismo avanza en un decreto que relaja la unidad de explotación y se abre a la libre comercialización“

https://www.canarias7.es/politica/turismo-avanza-decreto-relaja-unidad-explotacion-abre-20260823070000-nt.html

Redaktion Spanienleben.de

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Veröffentlicht am 24. August 2026

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