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Aktuelle Nachrichten 23. August 2026

Kanaren: Eigentümer wehren sich gegen touristische Zweckbindung

Dutzende Wohnungseigentümer haben erneut Widerspruch beim Grundbuchamt eingelegt. Sie fürchten Einschränkungen und Wertverluste ihrer Immobilien.

Kanaren: Eigentümer wehren sich gegen touristische Zweckbindung

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

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Dutzende Eigentümer auf den Kanaren haben erneut Schreiben bei Grundbuchämtern eingereicht. Damit widersprechen sie möglichen Einträgen, die ihre Wohnungen dauerhaft an eine touristische Nutzung binden könnten.

Der Protest betrifft auch die jeweiligen Gesamtanlagen. In diesen sind die Eigentümer nach den Regeln des Wohnungseigentums Miteigentümer gemeinschaftlicher Flächen und Bestandteile.

Hinter der Aktion steht die Plataforma de Afectados por la Ley Turística, kurz PALT. Sie fordert Rechtssicherheit und den Schutz des Eigentums.

Streit um nachträgliche Grundbucheinträge

Viele Betroffene kauften ihre Apartments oder Bungalows bereits vor Jahrzehnten. Nach Darstellung der Plattform stützten sie sich dabei auf die damaligen Grundbuchauskünfte und ihre notariellen Kaufverträge.

Vor einem Immobilienkauf fragt der Notar beim Grundbuchamt unter anderem den eingetragenen Eigentümer, bestehende Hypotheken, Pfändungen und weitere Belastungen ab. Käufer sollen dadurch erkennen können, welchen rechtlichen Beschränkungen ein Objekt unterliegt.

Die PALT beanstandet Fälle, in denen die damaligen Auskünfte keine touristische Zweckbindung oder verpflichtende Zugehörigkeit zu einer sogenannten „unidad de explotación“ auswiesen. Eine solche Bindung solle nun offenbar beim späteren Einreichen der Urkunde in die Grundbuchhistorie aufgenommen werden.

„Der Käufer kauft nicht blind“, erklärt die Plattform. Er vertraue auf die offiziellen Angaben und die vom Notar beurkundete Urkunde.

Eigentümer berufen sich auf Vertrauensschutz

Die Betroffenen wollen verhindern, dass sich der rechtliche Status ihrer Immobilien im Nachhinein verändert. Sie berufen sich auf die Eigentumsgarantie der spanischen Verfassung sowie auf Rechtssicherheit und berechtigtes Vertrauen.

„Die Regeln können nicht geändert werden, nachdem der Bürger gekauft hat“, betont die PALT. Die Eigentümer hätten ihre Objekte unter bestimmten rechtlichen Bedingungen erworben.

Nach Ansicht der Plattform müsste eine bereits beim Kauf bestehende Beschränkung damals in den Grundbuchinformationen erkennbar gewesen sein. Falls sie dort nicht aufgeführt war, stelle sich die Frage, auf welcher Grundlage sie Jahre später eingetragen werden könne.

Die Plattform weist zugleich jede Forderung nach einer Sonderbehandlung zurück. Es gehe um die Anerkennung der Eigentumstitel und der Informationen, die beim Kauf offiziell vorlagen.

Sorge vor sinkendem Immobilienwert

Der Konflikt ist aus Sicht der Betroffenen nicht nur eine formale Grundbuchfrage. Eine verpflichtende touristische Nutzung könnte auch den Marktwert und die Verfügbarkeit einer Immobilie beeinflussen.

Ein Objekt, das rechtlich an einen bestimmten touristischen Zweck und eine einheitliche Bewirtschaftung gebunden ist, könne einen anderen Wert haben als frei nutzbares und übertragbares Eigentum. Käufer hätten deshalb bereits vor dem Erwerb von einer solchen Einschränkung wissen müssen, argumentiert die PALT.

Die Eigentümer befürchten zudem Auswirkungen auf ihre Möglichkeiten, über die Wohnung zu verfügen. Dazu können je nach rechtlicher Ausgestaltung die eigene Nutzung, die Vermietung oder ein späterer Verkauf gehören. Welche Folgen tatsächlich eintreten, hängt jedoch vom jeweiligen Grundbucheintrag und Einzelfall ab.

Unterschiedliche Unterlagen bei den Grundbuchämtern

Bei der jüngsten Aktion erhielten die Eigentümer nach eigenen Angaben beim Grundbuchamt Nummer 1 in San Bartolomé andere Unterlagen als zuvor beim Amt Nummer 2. Diese Dokumente sollten nach Darstellung der Betroffenen mit der Annahme ihrer Widerspruchsschreiben verbunden werden.

Die Eigentümer lehnten dies ab. „Wir werden keinen Blankoscheck für unsere Immobilien unterschreiben“, erklärten sie.

Die Plattform will weitere Vorfälle bei den verschiedenen Grundbuchämtern dokumentieren. Gemeinsam mit ihren juristischen Beratern prüft sie mögliche Schritte, falls Eintragungen den Wert, den rechtlichen Inhalt oder die Nutzungs- und Verfügungsrechte ihrer Mitglieder berühren.

Bedeutung für Eigentümer auf den Kanaren

Wer ein Apartment oder einen Bungalow in einer touristischen Anlage besitzt oder kaufen möchte, sollte die aktuelle Grundbuchlage genau prüfen lassen. Entscheidend sind sowohl der Eintrag der einzelnen Einheit als auch mögliche Bindungen der Gesamtanlage.

Bei neuen Schreiben oder Formularen des Grundbuchamts empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung vor der Unterschrift. Wichtig sind außerdem die ursprüngliche Kaufurkunde, frühere Grundbuchauszüge und alle Angaben, die beim Erwerb vorlagen.

Quelle

Canarias Ahora (elDiario.es) – „Afectados por la Ley Turística vuelven al Registro de la Propiedad para impedir que sus viviendas sean vinculadas al uso turístico“

https://www.eldiario.es/canariasahora/sociedad/afectados-ley-turistica-vuelven-registro-propiedad-impedir-viviendas-sean-vinculadas-turistico_1_13461629.html

Redaktion Spanienleben.de

Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.

Veröffentlicht am 23. August 2026

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