Kanaren: Debatte um Wohnsitz-Gesetz nach Analyse zu Immobilienkäufen
Drago Canarias fordert stärkere Eingriffe in den Wohnungsmarkt. Die Partei will dafür auch Änderungen am spanischen und europäischen Rechtsrahmen anstoßen.

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
Mehrstöckige Wohnhäuser an der Küste von Teneriffa mit Bergen im Hintergrund
Inhaltsverzeichnis
Ausländische Käufer haben zwischen 2007 und 2025 insgesamt 107.965 Wohnungen auf den Kanaren erworben. Das entspricht 36 Prozent aller in diesem Zeitraum auf dem Archipel verkauften Wohnungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Partei Drago Canarias.
Die Regionalpartei sieht darin ein weiteres Argument für ein sogenanntes Wohnsitz-Gesetz. Dieses soll den Immobilienerwerb auf den Inseln stärker regulieren. Wie eine rechtssichere Regelung konkret aussehen könnte, ist jedoch noch offen.
Mehr als jede dritte verkaufte Wohnung
Für ihre Untersuchung wertete Drago Canarias Statistiken des Consejo General del Notariado aus. Der betrachtete Zeitraum umfasst die Jahre 2007 bis 2025 und damit mehrere sehr unterschiedliche Phasen des spanischen Immobilienmarkts.
Dazu gehören das letzte Jahr der Immobilienblase vor dem Einbruch von 2008 und die anschließende Wirtschaftskrise. Auch die Erholung, die Zeit vor der Corona-Pandemie sowie die Pandemie- und Nachpandemiejahre flossen in die Auswertung ein.
Nach den Berechnungen der Partei wurden 36 Prozent der verkauften Wohnungen von ausländischen Personen erworben. Damit weisen die Kanaren laut Drago Canarias den zweithöchsten Anteil unter den autonomen Gemeinschaften Spaniens auf. Nur auf den Balearen sei der Wert höher.
Drago Canarias erhöht den politischen Druck
Die nationale Sprecherin von Drago Canarias, Carmen Peña, kündigte an, ihre Partei werde mit dem Wohnsitz-Gesetz „bis zum Ende“ gehen. Man werde nach der nötigen rechtlichen Einordnung im spanischen und europäischen Recht suchen.
Peña erklärte zugleich, die Umsetzung sei besonders auf europäischer Ebene schwierig. Dennoch seien Gesetze veränderbar. Ihre Partei werde alles in ihrer Macht Stehende unternehmen.
Drago Canarias verbindet die Zahlen direkt mit der angespannten Wohnraumsituation auf den Inseln. Peña wies das Argument zurück, die Lösung liege allein im Bau zusätzlicher Wohnungen. Nach Ansicht der Partei trägt die hohe Nachfrage von außen wesentlich zur Entwicklung des Marktes bei.
Rechtliche Hürden bleiben erheblich
Ein Wohnsitz-Gesetz würde grundlegende Fragen zum freien Kapitalverkehr und zum Erwerb von Eigentum innerhalb der Europäischen Union berühren. Genau deshalb räumt Drago Canarias selbst ein, dass eine solche Regelung juristisch schwer umzusetzen wäre.
Aus der vorgelegten Analyse geht noch nicht hervor, welche Käufergruppen von möglichen Beschränkungen betroffen wären. Ebenfalls offen bleibt, ob zwischen EU-Bürgern und Käufern aus Drittstaaten unterschieden werden soll. Auch mögliche Ausnahmen für Menschen, die dauerhaft auf den Kanaren leben oder dort arbeiten, wurden nicht genannt.
Die Zahlen zeigen zudem zunächst die Staatsangehörigkeit der Käufer. Sie sagen für sich genommen nicht aus, ob die erworbenen Wohnungen als Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz, Ferienimmobilie oder Kapitalanlage genutzt wurden.
Bedeutung für Residenten und Immobilienkäufer
Für ausländische Residenten und Kaufinteressenten ändert sich durch die politische Forderung vorerst nichts. Es wurde bislang keine konkrete neue Vorschrift beschlossen. Immobilienkäufe richten sich weiterhin nach dem geltenden spanischen und europäischen Recht.
Die Debatte dürfte dennoch für Eigentümer, Auswanderer und Kaufinteressenten relevant bleiben. Sollte ein konkreter Gesetzentwurf folgen, wären vor allem der geforderte Wohnsitzstatus, mögliche Mindestaufenthalte und Ausnahmen entscheidend.
Auch für Menschen auf Teneriffa ist das Thema von großer Bedeutung. Die Insel gehört zu den stark nachgefragten Immobilienstandorten des Archipels. Konkrete Zahlen nur für Teneriffa enthält die vorgestellte Auswertung allerdings nicht.
Quelle
Diario de Avisos
https://diariodeavisos.elespanol.com/2026/09/drago-canarias-ley-de-residencia-viviendas/Redaktion Spanienleben.de
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Veröffentlicht am 02. September 2026
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