Flexible Rente in Spanien: Neue Regeln gelten nun auch für Selbstständige
Spanien erweitert die Möglichkeiten, Arbeit und Altersbezüge zu verbinden. Auch der Umfang einer Teilzeitbeschäftigung wurde neu geregelt.

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
Älterer Selbstständiger arbeitet an einem Schreibtisch in einem Büro in Barcelona
Inhaltsverzeichnis
Spanien hat die flexible Rente ausgeweitet. Erstmals können auch Rentner, die wieder als Selbstständige arbeiten, diese Form der Verbindung von Pension und Erwerbseinkommen nutzen.
Die Änderungen traten laut dem Bericht am 27. August 2026 in Kraft. Sie sollen ältere Menschen dazu ermutigen, freiwillig in den Arbeitsmarkt zurückzukehren, ohne vollständig auf ihre Rente verzichten zu müssen.
Für angestellte Rentner gelten zugleich neue Grenzen bei der Teilzeitarbeit. Eine Vollzeitbeschäftigung bleibt innerhalb dieses Modells ausgeschlossen.
Bis zu 25 Prozent der Rente für Selbstständige
Wer nach dem Eintritt in den Ruhestand eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, kann künftig die daraus erzielten Einkünfte mit einem Teil der staatlichen Rente kombinieren. Der weitergezahlte Rentenanteil beträgt bis zu 25 Prozent.
Entscheidend ist nicht, ob die betreffende Person vor der Pensionierung selbstständig oder angestellt war. Die Öffnung gilt für Rentner, die nach ihrem Ruhestand wieder als Autónomo tätig werden möchten.
Die Regel kann besonders für Freiberufler interessant sein. Dazu zählen etwa Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten, die über Kontakte verfügen und einzelne Aufträge übernehmen können. Sie könnte zudem Selbstständigen helfen, deren Altersbezüge niedriger ausfallen als die vieler Angestellter.
Neue Grenzen für Teilzeitarbeit
Auch Rentner, die mit einem Teilzeitvertrag in ein Angestelltenverhältnis zurückkehren, erhalten mehr Spielraum. Bislang durfte die Arbeitszeit zwischen 25 und 75 Prozent einer Vollzeitstelle liegen. Nun reicht der Korridor von 33 bis 80 Prozent.
Der ausgezahlte Rentenanteil wird entsprechend der Arbeitszeit gekürzt. Arbeitet beispielsweise ein pensionierter Arzt wieder halbtags, erhält er die Hälfte seiner bisherigen Rente sowie das neue Gehalt.
Eine Rückkehr in Vollzeit ist über die flexible Rente weiterhin nicht möglich. Für andere Kombinationen von Erwerbstätigkeit und Altersbezügen gibt es gesonderte Modelle.
Bisher nur rund 3.000 Nutzer
Die flexible Rente gab es in Spanien bereits vor der Reform. Sie war jedoch auf Rentner beschränkt, die mit einem Teilzeitvertrag wieder als Arbeitnehmer tätig wurden.
Nach den jüngsten Daten, welche die Sozialversicherung Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vorlegte, nutzten das Modell landesweit nur rund 3.000 Menschen. Mit den neuen Anreizen will das Ministerium für Inklusion, Sozialversicherung und Migration diese Zahl erhöhen.
Eine im September 2025 veröffentlichte Funcas-Studie deutet auf größeres Interesse hin. Demnach würden fast 30 Prozent der Rentner wieder arbeiten, um ihr Einkommen zu erhöhen.
Zuschläge und soziale Absicherung bleiben erhalten
Wer erst nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in den Ruhestand gegangen ist, behält nach Angaben des Berichts den dafür gewährten Zuschlag. Im bisherigen Verlauf des Jahres 2026 gingen 12 Prozent der neuen Rentner erst nach dem gesetzlichen Mindestalter in den Ruhestand.
Die flexible Rente kann außerdem Menschen helfen, die unfreiwillig aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind. Neue Beitragszeiten können dazu führen, dass ihre spätere volle Rente höher ausfällt. Allerdings sind ihre Chancen auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt häufig begrenzter.
Die neuen Nutzer des Modells behalten zudem die mit dem Rentnerstatus verbundenen sozialen und unterstützenden Leistungen.
Bedeutung für Residenten in Spanien
Für deutsche und andere ausländische Residenten kann die Reform relevant sein, wenn sie eine spanische Rente beziehen und wieder in Spanien arbeiten möchten. Das betrifft sowohl eine Teilzeitstelle als auch den Start einer selbstständigen Tätigkeit.
Vor der Aufnahme der Arbeit sollten Betroffene prüfen lassen, welches Rentenmodell zu ihrer Situation passt. Neben der flexiblen Rente besteht weiterhin die aktive Rente. Dabei wird die berufliche Tätigkeit beim Erreichen des Rentenalters nicht unterbrochen, sondern parallel zum Rentenbezug fortgesetzt.
Bei Rentenansprüchen aus mehreren Ländern können zusätzliche Regeln greifen. Eine individuelle Prüfung durch die spanische Sozialversicherung oder eine fachkundige Beratung ist daher sinnvoll.
Quelle
Redaktion Spanienleben.de
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Veröffentlicht am 05. September 2026
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