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Aktuelle Nachrichten 29. August 2026

Flexible Rente in Spanien: Neue Regeln für Selbstständige

Von Redaktion Spanienleben.de

Seit dem 28. August gelten erweiterte Regeln für die „jubilación flexible“. Neu ist vor allem die Öffnung für Tätigkeiten auf eigene Rechnung.

Älterer Selbstständiger arbeitet in Spanien an einem Schreibtisch mit Laptop und Unterlagen

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

Älterer Selbstständiger arbeitet in Spanien an einem Schreibtisch mit Laptop und Unterlagen

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In Spanien gelten seit Freitag, dem 28. August, neue Regeln für die flexible Rente. Erstmals können auch Rentner mit einer selbstständigen Tätigkeit diese Form des gleitenden Ruhestands nutzen.

Sie dürfen arbeiten und zugleich einen Teil ihrer gesetzlichen Altersrente beziehen. Bei einer Tätigkeit auf eigene Rechnung sind bis zu 25 Prozent der Rente möglich.

Die Reform erweitert außerdem den zulässigen Arbeitsumfang für abhängig Beschäftigte. Bereits vor dem 28. August begonnene flexible Renten richten sich weiterhin nach den bisherigen Vorschriften.

Was die flexible Rente ermöglicht

Die spanische „jubilación flexible“ richtet sich an Menschen, deren beitragsabhängige Altersrente bereits anerkannt wurde. Sie können danach in den Arbeitsmarkt zurückkehren, ohne vollständig auf ihre Rentenzahlung zu verzichten.

Bislang war dieses Modell auf eine abhängige Teilzeitbeschäftigung beschränkt. Die neue Regelung nimmt nun auch Tätigkeiten auf eigene Rechnung auf.

Ein Mindestzeitraum zwischen dem Rentenbeginn und dem Einstieg in die flexible Rente ist nicht mehr vorgeschrieben. Der Wechsel kann damit grundsätzlich jederzeit erfolgen, sobald die Altersrente anerkannt ist.

Voraussetzung für Selbstständige

Für frühere Autónomos gilt eine wichtige Einschränkung. Sie dürfen in den drei Jahren vor dem Datum ihres Renteneintritts nicht als Selbstständige bei der Sozialversicherung angemeldet gewesen sein.

Wer diese Voraussetzung erfüllt und wieder auf eigene Rechnung tätig wird, kann währenddessen bis zu 25 Prozent seiner Rente erhalten. Die Quelle nennt für diese Gruppe keine Abstufung nach Arbeitszeit oder Einkommen.

Während der flexiblen Rente behalten die Betroffenen ihren Status als Rentner. Das gilt insbesondere für die Gesundheitsversorgung und den sozialen Schutz.

Neue Grenzen für angestellte Rentner

Bei einer abhängigen Beschäftigung darf die Arbeitszeit künftig zwischen 33 und 80 Prozent einer Vollzeitstelle liegen. Zuvor reichte der zulässige Rahmen von 25 bis 75 Prozent.

Die Rente wird grundsätzlich umgekehrt proportional zum Arbeitsumfang gekürzt. Wer mehr Stunden arbeitet, erhält zunächst einen entsprechend kleineren Teil der Rente.

Zusätzlich sieht die Reform finanzielle Anreize vor. Voraussetzung ist, dass seit dem Eintritt in den Ruhestand mindestens sechs Monate vergangen sind.

Bei einer Arbeitszeit von 55 bis 80 Prozent kommt ein zusätzlicher Rentenanteil von 25 Prozent in Betracht. Bei mindestens 33 und weniger als 55 Prozent beträgt der zusätzliche Anteil 15 Prozent.

Verbesserungen nach vorzeitigem Ruhestand

Auch Menschen, die unfreiwillig vorzeitig in Rente gegangen sind, können profitieren. Kehren sie nach einer Phase der flexiblen Rente in den vollständigen Ruhestand zurück, kann ihre Leistung neu berechnet werden.

Dabei können die Berechnungsgrundlage und der anwendbare Prozentsatz anhand der zusätzlich geleisteten Beitragszeit angepasst werden. Das kann die spätere volle Rente verbessern.

Die Reform gilt in verschiedenen Systemen der spanischen Sozialversicherung. Ausgenommen sind jedoch die Sondersysteme für zivile Staatsbeamte, die Streitkräfte und Beschäftigte der Justizverwaltung.

Bedeutung für Residenten in Spanien

Wer bereits eine spanische beitragsabhängige Altersrente bezieht und wieder arbeiten möchte, hat nun mehr Möglichkeiten. Besonders für eine geplante selbstständige Tätigkeit ist aber die Drei-Jahres-Regel vor dem Renteneintritt entscheidend.

Betroffene sollten vor der Anmeldung als Autónomo prüfen lassen, ob sie alle Voraussetzungen erfüllen und wie hoch ihr konkreter Rentenanteil ausfällt. Für abhängige Teilzeitkräfte sind außerdem der vereinbarte Arbeitsumfang und der Zeitpunkt der Rückkehr maßgeblich.

Die Neuregelung ist Teil der 2024 zwischen Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vereinbarten Rentenreform. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums stieg der Anteil der Menschen mit aufgeschobenem Renteneintritt von 4,8 Prozent im Jahr 2021 auf 10,9 Prozent im Jahr 2025.

Redaktion Spanienleben.de

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Veröffentlicht am 29. August 2026

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