Eine Million Euro Bußgeld für Avis wegen Gebühr bei Verkehrsstrafen
Spaniens Verbraucherschutz wertet die zusätzliche Bearbeitungsgebühr des Autovermieters als missbräuchlich. Avis kann die Entscheidung noch gerichtlich anfechten.

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
Inhaltsverzeichnis
Das spanische Verbraucherschutzministerium hat gegen den Autovermieter Avis ein Bußgeld von einer Million Euro verhängt. Grund ist eine zusätzliche Gebühr im Zusammenhang mit Verkehrsstrafen während der Mietzeit.
Avis verlangte dafür nach Angaben des Ministeriums zwischen 33,88 und 45 Euro. Dieser Betrag kam zur eigentlichen Verkehrsgeldbuße hinzu.
Die Behörde hält die Vertragsklausel für missbräuchlich. Avis kann die Sanktion noch vor Gericht anfechten.
Gebühr für die Meldung des Fahrers
Avis berechnete den Aufschlag als Kosten für die Bearbeitung einer Verwaltungssanktion. Er fiel an, wenn mit einem Mietwagen während der Vertragsdauer ein Verkehrsverstoß begangen worden war.
In einem solchen Fall muss die Autovermietung der zuständigen Verwaltung mitteilen, wer das Fahrzeug gemietet hatte. Falls erforderlich, kann sie auch den Mietvertrag übermitteln, damit der verantwortliche Fahrer festgestellt wird.
Nach Auffassung des Ministeriums darf Avis die Kosten dieses Vorgangs nicht zusätzlich auf den Kunden abwälzen. Die Identifizierung des Fahrers sei eine gesetzliche Pflicht des Fahrzeughalters. Grundlage ist das spanische Gesetz über Verkehr, Kraftfahrzeuge und Verkehrssicherheit.
Verbraucherschutz sieht Vertragsgleichgewicht verletzt
Die Behörde bewertet die Gebühr als unangemessene finanzielle Belastung. Sie verschiebe das vertragliche Gleichgewicht zum Nachteil der Verbraucher.
Der Kunde zahle damit für eine Tätigkeit, die das Unternehmen ohnehin erfüllen müsse. Nach der Entscheidung verstößt die Praxis gegen mehrere Bestimmungen des allgemeinen spanischen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern.
Das Ministerium stufte den Verstoß als sehr schwer ein. Die Geldbuße wurde im höchsten für diese Art von Verstoß vorgesehenen Umfang festgesetzt.
Gericht erklärte Klausel schon 2020 für unwirksam
Bei der Höhe der Sanktion spielte eine frühere Gerichtsentscheidung eine wichtige Rolle. Das erstinstanzliche Gericht Nummer 1 in Vitoria-Gasteiz hatte die Klausel bereits im September 2020 für missbräuchlich erklärt.
Das Urteil betraf mehrere von Avis verwendete allgemeine Geschäftsbedingungen. Dazu gehörte auch die Provision für die Bearbeitung von Verkehrsstrafen.
Das Gericht ordnete damals an, die betroffenen Bedingungen zu entfernen. Avis sollte sie in laufenden Verträgen nicht weiter anwenden und künftig nicht erneut aufnehmen. Das Ministerium geht nun davon aus, dass das Unternehmen an einer bereits für rechtswidrig erklärten Praxis festgehalten habe.
Verfahren begann nach Beschwerde eines Verbands
Auslöser des Verwaltungsverfahrens war eine Beschwerde der baskischen Verbraucherorganisation EKA/ACUV. Die aktuelle Entscheidung beendet den Verwaltungsweg.
Rechtskräftig im gerichtlichen Sinne ist die Sanktion damit jedoch noch nicht. Avis kann gegen den Bescheid vor Gericht vorgehen.
Bedeutung für Mietwagenkunden in Spanien
Wer in Spanien einen Mietwagen nutzt, muss eine tatsächlich verhängte Verkehrsgeldbuße grundsätzlich weiterhin bezahlen. Die Entscheidung betrifft nicht die Strafe selbst, sondern eine zusätzliche Gebühr für die Übermittlung der Fahrer- oder Mieterdaten.
Mietwagenkunden sollten ihre Abrechnung deshalb genau prüfen. Besonders wichtig sind Positionen wie Bearbeitungskosten, Verwaltungskosten oder Gebühren für die Abwicklung einer Verkehrssanktion.
Bei einer solchen Belastung sollten Betroffene den Mietvertrag, die Rechnung und den zugehörigen Schriftverkehr aufbewahren. Sie können die Autovermietung um eine genaue Begründung bitten und sich bei Bedarf an eine spanische Verbraucherberatungsstelle wenden. Ob bereits gezahlte Beträge im Einzelfall zurückverlangt werden können, geht aus der Entscheidung nicht hervor.
Quelle
elDiario.es, El País, La Vanguardia – „Consumo sanciona a la compañía de coches de alquiler Avis con un millón de euros por una tasa para gestionar multas“
https://www.eldiario.es/economia/consumo-sanciona-compania-coches-alquiler-avis-millon-euros-tasa-gestionar-multas_1_13453049.htmlRedaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 19. August 2026
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