Barcelona erhöht Zuschüsse für ein Verbot von Ferienwohnungen
Eigentümergemeinschaften können bis zu 2.500 Euro erhalten. Wegen der hohen Nachfrage wächst das Förderbudget von 56.000 auf 256.000 Euro.

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
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Barcelona weitet seine Zuschüsse für Eigentümergemeinschaften deutlich aus. Gefördert werden Gebäude, in denen die touristische Nutzung von Wohnungen über die Gemeinschaftssatzung ausgeschlossen wird.
Das Gesamtbudget steigt von ursprünglich 56.000 auf 256.000 Euro. Die Frist für Anträge wird zugleich bis zum 31. Dezember verlängert.
Seit der ersten Ausschreibung im Februar gingen mehr als 80 Anträge ein. Nach Angaben der Stadt lag die Nachfrage damit 30 Prozent über den Erwartungen.
Bis zu 2.500 Euro pro Eigentümergemeinschaft
Mit dem Programm übernimmt die Stadt bis zu 50 Prozent der Kosten, die bei einer Änderung der Gemeinschaftssatzung entstehen. Dazu zählen Ausgaben für Notare, das Grundbuch und professionelle Honorare.
Ändert eine Eigentümergemeinschaft ihre bereits bestehende Satzung, kann sie höchstens 1.500 Euro beantragen. Wird erstmals eine Satzung erstellt, liegt der maximale Zuschuss bei 2.500 Euro.
Die Förderung soll den formalen und finanziellen Aufwand verringern. Denn ein Beschluss der Eigentümer allein reicht für eine dauerhafte Regelung nicht immer aus. Die vereinbarte Einschränkung muss rechtlich korrekt formuliert und gegebenenfalls notariell sowie im Grundbuch abgesichert werden.
Stadt will Wohnnutzung in Gebäuden stärken
Eigentümergemeinschaften können ihre Satzung neu fassen oder vorhandene Regeln ändern. Auf diesem Weg lässt sich die Nutzung einzelner Wohnungen als touristische Unterkunft innerhalb des Gebäudes beschränken.
Die Stadt verfolgt damit das Ziel, den vorwiegenden Wohncharakter von Gebäuden zu erhalten. Zugleich sollen klare Regeln Konflikte vermeiden, die durch häufig wechselnde Feriengäste entstehen können.
Jordi Valls, Barcelonas stellvertretender Bürgermeister für Wirtschaft, Wohnen, Finanzen und Tourismus, bezeichnete die Unterstützung als Beitrag zur „Abschaffung der Ferienwohnungen in der Stadt“. Die Förderung war zunächst mit der Partei ERC vereinbart worden.
Programm läuft mit Verbänden der Immobilienbranche
Grundlage der Initiative ist eine im vergangenen Jahr geschlossene Vereinbarung. Beteiligt sind neben der Stadt das Col·legi d'Administradors de Finques de Barcelona-Lleida und die Cambra de la Propietat Urbana de Barcelona.
Die erste Ausschreibung startete im Februar. Obwohl die bisher eingegangenen Anträge nur einen kleinen Teil des gesamten Wohnungsbestands betreffen, übertrafen sie die Erwartungen der Verwaltung. Die Regierungskommission des Rathauses beschloss deshalb die Aufstockung.
Rechnerisch wird der Fördertopf nicht exakt verfünffacht: Er wächst von 56.000 auf 256.000 Euro und damit auf rund das 4,6-Fache. Die Stadt und spanische Medien sprechen dennoch von einer Verfünffachung.
Aus für mehr als 10.000 Lizenzen ab 2028 geplant
Die Zuschüsse sind Teil der umfassenderen Wohnungspolitik Barcelonas. Die Stadt hält an ihrem Plan fest, die Lizenzen der derzeit mehr als 10.000 touristisch genutzten Wohnungen, der sogenannten HUT-Unterkünfte, über das Jahr 2028 hinaus nicht zu verlängern.
Laut dem jüngsten städtischen Barometer unterstützen 75 Prozent der Bevölkerung Barcelonas diesen Kurs. Eine Untersuchung des Institut d’Economia de Barcelona aus dem vergangenen Jahr schätzte zudem mögliche Folgen einer Rückkehr der Ferienwohnungen auf den regulären Wohnungsmarkt.
Danach könnten die Mieten um 8 bis 13,4 Prozent sinken. Bei den Kaufpreisen rechnete das Institut mit einem Rückgang von 6,1 Prozent. Das Bruttoinlandsprodukt der Stadt würde der Studie zufolge nicht beeinträchtigt.
Bedeutung für Eigentümer und Bewohner
Für Eigentümergemeinschaften in Barcelona ist vor allem die Antragsfrist bis zum 31. Dezember wichtig. Wer die touristische Vermietung im eigenen Gebäude ausschließen möchte, sollte zunächst prüfen, ob bereits eine Gemeinschaftssatzung besteht und welche Änderung nötig ist.
Die Förderung deckt höchstens die Hälfte der anerkannten Ausgaben. Auch bei einem Zuschuss bleibt daher ein Eigenanteil. Vor einer Antragstellung empfiehlt sich die Abstimmung mit der Hausverwaltung sowie eine rechtliche Prüfung des geplanten Beschlusses.
Für Bewohner kann ein wirksam eingetragenes Verbot mehr Klarheit schaffen. Wohnungseigentümer, die eine touristische Vermietung erwägen, sollten dagegen vorab die Satzung ihres Gebäudes und die geltenden kommunalen Vorgaben prüfen.
Quelle
El Periódico de Catalunya – Barcelona, Metrópoli Abierta – „Barcelona amplía las ayudas para prohibir pisos turísticos: hasta 2.500 euros por comunidad de vecinos“
https://www.elperiodico.com/es/barcelona/20260818/barcelona-ayudas-prohibir-pisos-turisticos-2500-euros-133458875?utm_source=rss-noticias&utm_medium=feed&utm_campaign=barcelonaRedaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 19. August 2026
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