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Aktuelle Nachrichten 26. August 2026

Balearen erstatten Selbstständigen Beiträge bei Krankschreibung

Der „Escudo del Autónomo“ soll eine finanzielle Lücke zu Beginn einer Arbeitsunfähigkeit schließen. Pro Person sind bis zu 800 Euro vorgesehen.

Selbstständige arbeitet in einem kleinen Geschäft auf Mallorca an einem Laptop

Selbstständige arbeitet in einem kleinen Geschäft auf Mallorca an einem Laptop

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Die Balearen-Regierung will Selbstständige bei einer Krankschreibung finanziell entlasten. Eine neue Förderung erstattet Beiträge zur spanischen Sozialversicherung für höchstens zwei Monate.

Pro Person können bis zu 800 Euro zurückgezahlt werden. Der „Escudo del Autónomo“ verfügt über insgesamt 600.000 Euro. Davon sind jeweils 300.000 Euro für dieses und das folgende Jahr vorgesehen.

Die Unterstützung richtet sich nach der tatsächlichen Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Selbstständige müssen die Beiträge zunächst weiterzahlen und können das Geld anschließend über die Förderung zurückerhalten.

Erstattung richtet sich nach der Dauer

Die neue Hilfe deckt den Zeitraum ab, in dem Selbstständige trotz einer Krankschreibung weiterhin ihre Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Gleichzeitig können sie ihre Tätigkeit nicht oder nur eingeschränkt ausüben. Dadurch sinken häufig die Einnahmen, während die laufenden Kosten bestehen bleiben.

Bei einer Krankschreibung von 15 Tagen wird nur der entsprechende Anteil der Beiträge bezuschusst. Dauert die Arbeitsunfähigkeit zwei Monate oder länger, können die Beiträge für die ersten beiden Monate vollständig berücksichtigt werden. Es gilt jedoch immer die Obergrenze von 800 Euro pro Person.

Ab dem dritten Monat entfällt die Beitragszahlung für Selbstständige nach den staatlichen Vorschriften. Deshalb konzentriert sich das Förderprogramm ausschließlich auf die Anfangsphase einer längeren Krankschreibung.

Govern spricht von Schutzschild für Selbstständige

Balearen-Präsidentin Marga Prohens stellte die Förderung unter dem Namen „Escudo del Autónomo“ vor. Nach ihren Worten soll damit die bisherige Belastung zu Beginn einer Krankschreibung beendet werden.

„Wenn ein Selbstständiger krank ist, spielt es keine Rolle, dass er nicht arbeiten kann, er muss den Sozialversicherungsbeitrag weiterzahlen. Nun, damit ist auf den Balearen Schluss“, sagte Prohens bei der Vorstellung.

Auf den Balearen sind nach Angaben der Regionalregierung derzeit 109.549 Selbstständige registriert. Die Inselgruppe führt demnach in Spanien sowohl beim Wachstum gegenüber dem Vorjahr als auch gegenüber dem Vormonat.

Neue Anlaufstelle bündelt Beratung

Zeitgleich hat der Govern eine neue Anlaufstelle für Selbstständige vorgestellt. Die „Oficina del Autónomo“ befindet sich am Sitz der Conselleria de Empresa, Autónomos y Energía.

Sie soll als zentrale Stelle Informationen zu Förderungen, Zuschüssen und Ausschreibungen bündeln. Dazu gehören Programme speziell für Selbstständige sowie Hilfen für Unternehmen und den Handel, die ebenfalls infrage kommen können.

Die Stelle bietet außerdem persönliche Beratung an. Sie soll bei Anträgen helfen, administrative Fragen klären und Selbstständige bei Vorgängen rund um ihre berufliche Tätigkeit begleiten.

Wirtschaftsminister Alejandro Sáenz de San Pedro bezeichnete Selbstständige als einen der wichtigsten Motoren der Wirtschaft auf den Inseln. Die Verwaltung müsse ihnen zuhören und den beruflichen Alltag erleichtern.

Teil eines größeren Förderpakets

Der „Escudo del Autónomo“ ergänzt bereits bestehende Programme der Balearen-Regierung. Dazu zählt die „Cuota Cero“ für Menschen, die eine selbstständige Tätigkeit neu aufnehmen. Dieses Programm übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge in der Anfangsphase.

Daneben bestehen Hilfen für bereits etablierte Selbstständige. Diese sollen die Wettbewerbsfähigkeit laufender Betriebe stärken. Mit der Beitragserstattung bei Krankheit und der neuen Beratungsstelle erweitert der Govern dieses Angebot.

Bedeutung für Selbstständige auf Mallorca

Wer auf Mallorca oder einer anderen Baleareninsel selbstständig arbeitet, muss die Beiträge während der ersten Monate einer Krankschreibung weiterhin zunächst selbst bezahlen. Die neue Leistung ist eine nachträgliche Erstattung und keine direkte Befreiung von der Zahlung.

Die Höhe hängt von der Dauer der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ab. Erstattet werden höchstens zwei Monatsbeiträge und maximal 800 Euro. Bei kürzeren Ausfallzeiten fällt der Zuschuss entsprechend geringer aus.

Betroffene sollten Belege über die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und die Dauer der Krankschreibung aufbewahren. Die neue „Oficina del Autónomo“ soll Informationen zur Förderung zentral bereitstellen und bei der Abwicklung unterstützen.

Redaktion Spanienleben.de

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Veröffentlicht am 26. August 2026

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