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Aktuelle Nachrichten 06. September 2026

Alcoy: Mann soll Ausländer für 250 Euro angemeldet haben

Von Redaktion Spanienleben.de

Die Polizei stieß bei der Prüfung einer Einladung auf mehrere verdächtige Melderegistereinträge. Dem 59-Jährigen werden zwei Straftaten vorgeworfen.

Wohnhäuser in Alcoy, wo die Polizei wegen mutmaßlicher Scheinanmeldungen ermittelt hat

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

Wohnhäuser in Alcoy, wo die Polizei wegen mutmaßlicher Scheinanmeldungen ermittelt hat

Inhaltsverzeichnis
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Die Policía Nacional hat in Alcoy einen 59 Jahre alten Mann festgenommen. Er soll ausländische Staatsangehörige gegen jeweils 250 Euro an seiner Wohnadresse angemeldet haben, obwohl sie dort nicht lebten.

Die Einträge sollten den Betroffenen nach Angaben der Polizei dabei helfen, erforderliche Dokumente zu beantragen. Gegen den Mann wird wegen mutmaßlicher Straftaten gegen die Rechte ausländischer Bürger sowie wegen Urkundenfälschung ermittelt.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Unterlagen an das diensthabende Untersuchungsgericht in Alcoy übergeben. Über eine Anklage oder gerichtliche Entscheidung ist bislang nichts bekannt.

Verdacht entstand bei Prüfung einer Einladung

Ausgangspunkt der Ermittlungen war zunächst ein anderer Verwaltungsvorgang. Der 59-Jährige erschien bei der Polizei, um sich über die Voraussetzungen für eine Einladung an einen ausländischen Staatsangehörigen zu informieren.

Bei der Prüfung seiner Unterlagen fiel den Beamten die Meldebescheinigung auf. Darin waren zu verschiedenen Zeitpunkten mehrere ausländische Personen unter derselben Anschrift eingetragen worden.

Die Polizei ging diesen Einträgen nach. Dabei stellte sich nach ihren Erkenntnissen heraus, dass keine der registrierten Personen tatsächlich in der betreffenden Wohnung lebte. Der Verdächtige selbst bewohnte die Immobilie zur Miete.

250 Euro für einen Eintrag im Melderegister

Die weiteren Ermittlungen ergaben laut Polizei, dass zumindest einige der gemeldeten Personen jeweils 250 Euro gezahlt hatten. Dafür sollten sie im kommunalen Melderegister, dem Padrón municipal, unter der Adresse des Mannes erscheinen.

Die Behörden werfen dem 59-Jährigen vor, aus Gewinnabsicht gehandelt zu haben. Durch die mutmaßlich fingierten Anmeldungen soll er Menschen bei ihrem irregulären Aufenthalt unterstützt und ihnen ausländerrechtliche Formalitäten erleichtert haben.

Welche Personen unter der Anschrift geführt wurden und wie viele Einträge insgesamt betroffen sind, geht aus den veröffentlichten Angaben nicht hervor. Auch zu möglichen Verfahren gegen die angemeldeten Personen wurden keine Einzelheiten genannt.

Was das Empadronamiento bedeutet

Das Empadronamiento ist die Eintragung einer Person in das Melderegister ihrer spanischen Gemeinde. Es dokumentiert, an welchem Ort jemand gewöhnlich lebt. Die daraus ausgestellte Bescheinigung heißt certificado de empadronamiento.

Der Eintrag wird bei zahlreichen Verwaltungswegen verlangt. Je nach Verfahren kann er etwa als Nachweis des Wohnorts oder der Aufenthaltsdauer dienen. Das Empadronamiento selbst ist jedoch weder eine Aufenthaltserlaubnis noch ein automatischer Nachweis für einen legalen Aufenthaltsstatus.

Entscheidend ist, dass die angegebene Adresse den tatsächlichen Wohnverhältnissen entspricht. Wer nur auf dem Papier unter einer fremden Anschrift geführt wird, riskiert Prüfungen und mögliche rechtliche Folgen.

Risiken einer Scheinanmeldung

Eine bezahlte Anmeldung an einer Adresse, an der die betreffende Person nicht wohnt, kann weit mehr als ein formaler Verstoß sein. Im Fall von Alcoy ermittelt die Polizei unter anderem wegen Urkundenfälschung und wegen eines mutmaßlichen Delikts im Zusammenhang mit den Rechten ausländischer Bürger.

Für Betroffene kann eine falsche Anschrift zudem spätere Anträge belasten. Behörden können Angaben abgleichen und Nachweise zum tatsächlichen Wohnsitz verlangen. Unstimmigkeiten können Verfahren verzögern oder weitere Prüfungen auslösen.

Bedeutung für Residenten und Auswanderer

Wer nach Spanien zieht, sollte sich ausschließlich bei der Gemeinde seines tatsächlichen Wohnorts anmelden. Welche Nachweise nötig sind, legt die jeweilige Kommune fest. Häufig werden ein Ausweisdokument sowie Unterlagen zur Nutzung der Wohnung verlangt.

Von Angeboten, gegen Geld eine fremde Adresse für das Empadronamiento bereitzustellen, ist abzuraten. Bei Unsicherheiten sollten sich Betroffene direkt an das zuständige Rathaus oder eine seriöse Beratungsstelle wenden. Eine Meldebescheinigung ersetzt in keinem Fall die notwendigen Schritte für einen geregelten Aufenthalt.

Redaktion Spanienleben.de

Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.

Veröffentlicht am 06. September 2026

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