Mallorca: Govern muss Gramina Homes für zwei ausgesetzte Räumungen entschädigen

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
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Mallorca: Govern muss Gramina Homes für zwei ausgesetzte Räumungen entschädigen. Die Balearenregierung muss die Immobiliengesellschaft Gramina Homes S.L. wegen zweier ausgesetzter Räumungen auf Mallorca entschädigen. Das berichtet Última Hora am 5. Oktober 2026. Die Forderungen summieren sich demnach auf rund 40.000 Euro. Entscheidend war laut Bericht, dass die zuständige Verwaltung die Anträge nicht beantwortete und die einschlägige Regelung dieses Schweigen als Zustimmung wertet. Die Rechtsvertretung der Autonomen Gemeinschaft erkannte die Zahlung vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen, dem TSJIB, an.
Was entschieden wurde
Nach Darstellung von Última Hora vom 5. Oktober 2026 hatte Gramina Homes vor dem TSJIB zwei Verwaltungsklagen gegen den Govern erhoben. Anlass waren Räumungen auf Mallorca, die wegen der Verwundbarkeit der Bewohner ausgesetzt worden waren. Die Gesellschaft verlangte dafür die im damaligen sozialen Schutzschild vorgesehene Entschädigung.
Wichtig ist die Art des Verfahrensausgangs: Laut Última Hora gab die Anwaltschaft der Autonomen Gemeinschaft, die Abogacía de la Comunitat, dem Anspruch nach und erkannte die Zahlung vor Gericht an. Der spanische Begriff dafür lautet allanamiento. Der Bericht beschreibt damit kein streitiges Urteil zur Sache, bei dem das Gericht nach gegensätzlichem Vortrag die Entschädigungsfrage entschieden hätte.
Gegenstand der Klagen war nach dem Bericht die Untätigkeit der Verwaltung. Es ging darum, dass die Consellería die Anträge weder beschieden noch die daraus folgende Verpflichtung erfüllt hatte. Die Verfahren sind deshalb von den gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Räumungen selbst zu unterscheiden.
Warum die Verwaltung zahlen muss
Gramina Homes hatte die Entschädigungen nach Angaben von Última Hora im Jahr 2025 beim Govern beantragt. Als Grundlage nennt der Bericht vom 5. Oktober 2026 ein königliches Dekret aus dem Jahr 2020. Dieses gehörte zum während der Pandemie eingeführten sozialen Schutzschild, dem escudo social, und regelte Entschädigungen im Zusammenhang mit ausgesetzten Räumungen.
Die zuständige Consellería beantwortete die Anträge laut Zeitung nicht. Das Dekret sieht dem Bericht zufolge für diese Anträge ein positives Verwaltungsschweigen vor. Bezogen auf die beschriebenen Verfahren bedeutet das: Das Ausbleiben einer Antwort wurde als Zustimmung gewertet. Genau diese Regelung war nach Darstellung der Zeitung ausschlaggebend für die Anerkennung der Zahlung.
Die Klage verlangte laut Última Hora, die Untätigkeit der Verwaltung als rechtswidrig festzustellen und die aus dem Entschädigungsantrag folgende Verpflichtung zu erfüllen. Der Bericht stellt damit nicht eine neue gerichtliche Auslegung der Schutzbedürftigkeit in den Vordergrund, sondern die Folgen der unbeantworteten Anträge.
Nach Darstellung von Última Hora unterscheidet das betreffende Dekret nicht zwischen kleinen Eigentümern und großen Fonds. Das erklärt im berichteten Fall, warum auch Gramina Homes die Regelung in Anspruch nehmen konnte. Daraus lässt sich jedoch kein pauschaler Entschädigungsanspruch für andere Vermieter oder andere Fallkonstellationen ableiten.
Wer hinter Gramina Homes steht
Gramina Homes S.L. gehört laut Última Hora mehrheitlich einem US-amerikanischen Fonds. Hinter der Gesellschaft steht dem Bericht zufolge Lone Star, ein auf Immobilien und Finanzanlagen spezialisierter Fonds. Ein großer Teil der von Gramina auf den Balearen verwalteten Objekte stammt nach Darstellung der Zeitung aus Zwangsvollstreckungen und aus dem früheren Bestand von Bankia.
Für Mallorca nennt Última Hora mit Stand vom 5. Oktober 2026 mehr als 20 Räumungen, hinter denen die Gesellschaft steht, insbesondere in Palma. Überwiegend handelte es sich laut Bericht um Verfahren wegen Wohnens ohne Rechtstitel, im Spanischen desahucio por precario. Die betreffenden Immobilien waren demnach häufig über Bestände aus der Bankenkrise an den Fonds gelangt.
Rund 20 solcher Verfahren auf Mallorca endeten nach dem Bericht mit Urteilen der Audiencia Provincial zugunsten der Gesellschaft. Strittig war häufig der Grundbucheintrag, weil die Umschreibung auf den Fonds noch nicht formalisiert war. In mehreren Fällen ging es zudem um die Frage, ob die Bewohner als verwundbar einzustufen waren.
Diese Angaben beschreiben den weiteren Hintergrund der Gesellschaft auf Mallorca. Die von Última Hora berichteten Entschädigungsklagen betreffen dagegen konkret die ausgesetzten Räumungen und die anschließende Nichtbearbeitung der Anträge durch den Govern. Die verschiedenen Verfahren dürfen deshalb nicht gleichgesetzt werden.
Kosten des Schutzschilds auf den Balearen
Nach den von Última Hora am 5. Oktober 2026 veröffentlichten Angaben haben die Entschädigungen den Govern seit 2021 auf den Balearen rund 1,2 Millionen Euro für 477 Fälle gekostet. Die Zeitung beschreibt diese Zahlungen als Ausgleich für Zeiträume, in denen Eigentümer im Zusammenhang mit der Schutzbedürftigkeit der Bewohner keine Mieteinnahmen erhielten.
Die Zentralregierung erstattet diese Mittel nach Darstellung der Zeitung anschließend. Zum Berichtsstand vom 5. Oktober 2026 warteten die Balearen jedoch noch auf rund 300.000 Euro aus Madrid. Damit unterscheidet der Bericht zwischen den zunächst vom Govern getragenen Kosten und der nachfolgenden Erstattung durch den Staat.
Die auf Mallorca geltend gemachten Forderungen von Gramina Homes beziffert Última Hora zum selben Datum auf zusammen rund 40.000 Euro. Wie sich dieser Betrag auf die einzelnen ausgesetzten Räumungen verteilt, geht aus dem Bericht nicht hervor. Eine Aufteilung in gleich hohe Teilbeträge wäre deshalb nicht belegt.
Einordnung
Gramina Homes Entschädigung: Im Mittelpunkt des berichteten Falls steht das Zusammenspiel von ausgesetzter Räumung, Entschädigungsantrag und fehlender Verwaltungsantwort. Nach der Darstellung von Última Hora war für die Anerkennung des Anspruchs entscheidend, welche Wirkung das Dekret dem Schweigen der zuständigen Behörde gab.
Das königliche Dekret wurde laut dem Bericht vom 5. Oktober 2026 im Pandemiejahr 2020 beschlossen. Nach Beginn des Ukrainekriegs wurden ähnliche Regelungen in neuen Maßnahmenpaketen fortgeführt. Im Jahr 2026 lief der Schutzschild nach Angaben der Zeitung schließlich endgültig aus. Die hier beschriebenen Anträge hatte die Gesellschaft bereits zuvor gestellt.
Das spätere Auslaufen der Regelung und die Anerkennung der konkreten Zahlungsansprüche sind daher getrennt darzustellen. Der Bericht bietet keine Grundlage dafür, aus dem Verfahrensausgang eine allgemeine Aussage über heutige Entschädigungsmöglichkeiten abzuleiten. Thematisch ergänzt der Fall die Berichterstattung zum Wohnungsmarkt auf den Balearen. Weitere regionale Berichte bündelt die Übersicht Nachrichten aus Mallorca.
Was offen ist
Zum Stand des Berichts von Última Hora vom 5. Oktober 2026 bleiben wesentliche Einzelheiten offen. Nicht bekannt ist die genaue Entschädigungshöhe je Fall. Ebenso wenig nennt die Zeitung einen Zeitpunkt, zu dem der Govern die Zahlung leisten soll oder geleistet hat. Die Anerkennung vor Gericht darf deshalb nicht als Beleg für eine bereits erfolgte Überweisung dargestellt werden.
Auch Stellungnahmen des Govern und von Gramina Homes sind im vorliegenden Bericht nicht enthalten. Insbesondere bleibt offen, weshalb die zuständige Consellería die Anträge unbeantwortet ließ. Gesichert ist nach Darstellung von Última Hora die Anerkennung der Zahlung im Verfahren vor dem TSJIB, nicht aber die praktische Abwicklung oder eine darüber hinausgehende Bewertung durch die Beteiligten.
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Quelle
Última Hora – „El Govern, forzado a indemnizar a fondos buitre por desahucios paralizados“
https://www.ultimahora.es/noticias/local/2026/10/05/2721377/govern-forzado-indemnizar-fondos-buitre-por-desahucios-paralizados.html
Redaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 05. Oktober 2026
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