Asturien: Neues Dekret für touristische Apartments liegt als Entwurf vor

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
Inhaltsverzeichnis
- Öffentliche Beteiligung ist noch kein Beschluss
- Elektronische Erklärung statt vorheriger Genehmigung geplant
- Welche Unterkünfte der Entwurf erfassen soll
- Vier Kategorien nach Schlüsseln vorgesehen
- Welche Bereiche neu geregelt werden sollen
- Einordnung: Ablösung eines bestehenden Regelwerks
- Was offen bleibt und worauf es jetzt ankommt
Das geplante Asturien Apartment Dekret liegt zur öffentlichen Beteiligung vor: Diese begann am 16. September 2026 und ist auf 20 Werktage angelegt. Das berichten elDiario.es Asturias und La Voz de Asturias. Der Entwurf soll das Decreto 60/1986 ersetzen, dessen bisherige Regelung bei Turismo Asturias Profesional dokumentiert ist. Stand dieses Artikels vom 29. September 2026 handelt es sich um ein Reformvorhaben, nicht um bereits geltendes neues Recht. Vorgesehen sind insbesondere Änderungen am Verfahren vor Betriebsbeginn und an der Einteilung touristischer Apartmentanlagen.
Öffentliche Beteiligung ist noch kein Beschluss
Mit dem Beginn der öffentlichen Beteiligung hat das Vorhaben einen Verfahrensschritt erreicht. Daraus folgt jedoch weder, dass die vorgeschlagenen Regeln bereits beschlossen sind, noch dass sie schon angewendet werden können. Für die Einordnung ist diese Unterscheidung entscheidend: Gegenstand der aktuellen Berichterstattung ist ein Dekretentwurf.
Die vorgestellten Bestimmungen beschreiben damit den geplanten Regelungsrahmen. Ob der Text unverändert verabschiedet wird, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Ebenso wenig belegen die Quellen bereits einen verbindlichen Termin für die Anwendung der neuen Vorschriften.
Ein Enddatum der Beteiligungsfrist wird hier nicht angegeben. Die genannte Dauer wird insbesondere nicht durch eine eigene Kalenderberechnung in einen vermeintlich gesicherten Stichtag übersetzt.
Elektronische Erklärung statt vorheriger Genehmigung geplant
Eine wesentliche Änderung betrifft nach den Berichten von elDiario.es Asturias und La Voz de Asturias den Zugang zum Betrieb. Der Entwurf sieht eine telematische declaración responsable vor. Gemeint ist eine elektronisch übermittelte Erklärung in eigener Verantwortung, die vor Aufnahme der Tätigkeit abgegeben werden soll.
Nach dem vorgesehenen Verfahren könnte die Tätigkeit nach Abgabe dieser Erklärung beginnen. Eine vorherige Genehmigung soll an dieser Stelle nicht mehr erforderlich sein. Diese Aussage beschreibt ausschließlich das geplante Verfahren und darf nicht als bereits bestehende Erlaubnis zum Betriebsstart auf Grundlage des Entwurfs verstanden werden.
Der Wechsel des Verfahrens bedeutet zudem nicht, dass der Entwurf auf Anforderungen an den Betrieb verzichtet. Registrierung, Ausstattung und Kontrollen gehören weiterhin zu den angekündigten Regelungsbereichen. Die Erklärung vor Betriebsbeginn und die materiellen Anforderungen an die Unterkunft sind deshalb getrennt zu betrachten.
Für die praktische Bewertung ist somit nicht allein entscheidend, wann eine Erklärung abgegeben werden könnte. Ebenso wichtig bleibt, welche Anforderungen der spätere verbindliche Text tatsächlich enthalten wird.
Welche Unterkünfte der Entwurf erfassen soll
Der Begriff apartamentos turísticos bezeichnet im Entwurf eine bestimmte Unterkunftsform. Nach den zum 29. September 2026 vorliegenden Angaben von elDiario.es Asturias und La Voz de Asturias ist ein Block oder Komplex mit mindestens zwei Einheiten vorgesehen. Jede Einheit soll über Wohnbereich beziehungsweise Essraum, Schlafzimmer, Küche und Bad verfügen.
Damit richtet sich der geplante Rahmen auf zusammengefasste Apartmentangebote. Der Begriff sollte in diesem Zusammenhang nicht ohne Weiteres mit jeder einzeln angebotenen Ferienwohnung gleichgesetzt werden. Für die Zuordnung ist die im Entwurf beschriebene Struktur maßgeblich, nicht allein die Bezeichnung einer Unterkunft in einer Anzeige.
Eine weitergehende rechtliche Abgrenzung anderer touristischer Wohnformen lässt sich aus der hier zugrunde gelegten Quellenbasis nicht belastbar darstellen. Der Artikel überträgt die geplanten Vorgaben deshalb nicht pauschal auf sämtliche Ferienunterkünfte in Asturien.
Vier Kategorien nach Schlüsseln vorgesehen
Die beiden Medienberichte beschreiben zum Stand vom 29. September 2026 ein System mit vier Kategorien von einem bis vier Schlüsseln. Dieses soll die touristischen Apartments innerhalb des neuen Regelungsrahmens einteilen.
Belegt ist damit die vorgesehene Kategorienstruktur. Daraus lässt sich aber noch keine vollständige Übersicht darüber erstellen, welche einzelne Ausstattung welcher Kategorie zugeordnet werden soll. Eine solche Tabelle würde zusätzliche, verlässlich belegte Angaben voraussetzen.
Insbesondere dürfen die Schlüsselkategorien nicht mit frei ergänzten Qualitätsversprechen verbunden werden. Für eine konkrete Unterkunft lässt sich aus der Ankündigung des Systems allein weder die spätere Einstufung noch ein bestimmter Leistungsumfang ableiten.
Welche Bereiche neu geregelt werden sollen
Der Entwurf beschränkt sich laut elDiario.es Asturias und La Voz de Asturias nicht auf das Verfahren vor der Eröffnung. Er soll mehrere Bereiche des laufenden Betriebs und der Darstellung touristischer Apartments erfassen:
- Registrierung: Die Erfassung der Betriebe gehört zum vorgesehenen Regelungsrahmen. Einzelne Nachweise oder Verfahrensschritte werden hier mangels gesicherter Detailangaben nicht aufgelistet.
- Werbung: Auch die Bewerbung der Unterkünfte soll geregelt werden. Welche Angaben in welcher Form erscheinen müssten, wird hier nicht über die belegten Informationen hinaus konkretisiert.
- Abmessungen und Ausstattung: Der Entwurf soll Anforderungen an die räumliche Gestaltung und Einrichtung enthalten. Eine belastbare Übersicht konkreter Mindestflächen liegt dieser Darstellung nicht zugrunde.
- Preise: Preisbezogene Vorgaben sind als Regelungsbereich genannt. Daraus wird keine bestimmte Berechnungsregel oder Verpflichtung zu einem bestimmten Preis abgeleitet.
- Kontrollen und Nutzungsregeln: Auch die Überprüfung der Betriebe und Regeln für die Nutzung sollen Bestandteil des neuen Rahmens sein.
Diese Übersicht zeigt den Umfang des Vorhabens, ersetzt aber keine Darstellung verbindlicher Einzelpflichten. Die Unterscheidung zwischen angekündigtem Themenbereich und bestätigter Detailregel ist gerade bei einem noch offenen Entwurf wichtig.
Einordnung: Ablösung eines bestehenden Regelwerks
Als bisheriger Bezugspunkt ist das Decreto 60/1986 durch das bei Turismo Asturias Profesional bereitgestellte Regelwerk dokumentiert. Nach den zum 29. September 2026 vorliegenden Medienberichten soll der neue Entwurf dieses Dekret ersetzen. Geplant ist damit eine Ablösung des bestehenden Rahmens für touristische Apartments.
Der dokumentierte bisherige Text und die Berichte über den Entwurf haben jedoch unterschiedliche Funktionen: Das bestehende Regelwerk belegt den bisherigen Bezugspunkt, die Medienberichte beschreiben das Reformvorhaben. Beide Ebenen dürfen nicht zu einer Darstellung vermischt werden, die geplante Bestimmungen bereits als geltende Pflichten ausgibt.
Die Entwicklung gehört zu den regionalen Regulierungsthemen in den Spanien-Nachrichten. Im Zusammenhang mit einem Urlaub in Nordspanien ist vor allem die klare Benennung der betroffenen Unterkunftsform hilfreich. Der Entwurf betrifft den beschriebenen Apartmentbereich, nicht automatisch jedes touristische Angebot.
Was offen bleibt und worauf es jetzt ankommt
Die zugängliche belastbare Quellenbasis bestätigt keine konkreten Mindestflächen einzelner Zimmer und Bäder. Auch bestimmte Detailpflichten zur Standortangabe in der Werbung, eine besondere Niedrigstpreisregel oder eine konkrete Frist zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten werden hier nicht als gesichert dargestellt.
Diese Grenzen bedeuten nicht, dass entsprechende Fragen für das Vorhaben unwichtig wären. Sie bedeuten lediglich, dass eine veröffentlichungsfähige Darstellung zwischen belegten Angaben und nicht hinreichend bestätigten Einzelheiten unterscheiden muss.
Fazit: Asturien plant einen neuen Rahmen für touristische Apartmentanlagen. Der Entwurf verbindet ein elektronisches Erklärungsverfahren vor Betriebsbeginn mit einer neuen Kategorienstruktur und Regelungen zum Betrieb. Sicher ist derzeit der eingeleitete Beteiligungsschritt. Ein Beschluss, eine endgültige Fassung und das Inkrafttreten neuer Vorschriften sind durch die hier vorliegenden Angaben nicht belegt.
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Quelle
elDiario.es Asturias – „Asturias cambia después de 40 años las reglas de los apartamentos turísticos“
https://www.eldiario.es/asturias/asturias-cambia-despues-40-anos-reglas-apartamentos-turisticos-limpieza-nuevas-categorias_1_13513533.htmlLa Voz de Asturias – „Así cambiarán los apartamentos turísticos en Asturias“
https://www.lavozdeasturias.es/noticia/asturias/2026/09/17/cambiaran-apartamentos-turisticos-asturias-lavadora-wifi-seguro-obligatorio/00031789663992131729531.htmTurismo Asturias Profesional – „Decreto 60/1986: Reglamento de apartamentos turísticos“
https://www.turismoasturiasprofesional.es/documents/39917/530517/ReglamentoApartamentosTuristicos.pdf
Redaktion Spanienleben.de
Wir berichten aus Spanien über Auswandern, Alltag, Immobilien und aktuelle Nachrichten – recherchiert anhand offizieller Quellen und spanischer Medien.
Veröffentlicht am 29. September 2026
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