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Aktuelle Nachrichten 02. August 2026

ITV in Spanien: Für ältere Campervans gilt die Prüfung alle sechs Monate

Die DGT stellt die ITV-Fristen für Wohnmobile und ausgebaute Kastenwagen klar. Bei Campervans über zehn Jahren ist die Prüfung halbjährlich fällig.

ITV in Spanien: Für ältere Campervans gilt die Prüfung alle sechs Monate

Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

Inhaltsverzeichnis

Für ältere Campervans gelten in Spanien strengere Fristen bei der technischen Fahrzeugprüfung ITV. Ausgebaute Kastenwagen der Kategorie N müssen nach mehr als zehn Jahren alle sechs Monate zur Kontrolle.

Für klassische Wohnmobile der Kategorie M gilt diese halbjährliche Pflicht dagegen nicht. Bei ihnen ist die ITV nach mehr als zehn Jahren einmal jährlich vorgesehen.

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Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat die unterschiedlichen Fristen in der Anweisung PROT 2026/04 klargestellt. Sie ersetzt eine frühere Fassung aus dem Jahr 2023 und bezieht nun auch ausgebaute Kastenwagen ausdrücklich ein.

Fahrzeugkategorie entscheidet über die Frist

Maßgeblich ist nicht allein, ob ein Fahrzeug zum Reisen und Übernachten genutzt wird. Entscheidend ist die offizielle Einstufung in den Fahrzeugpapieren.

Wohnmobile gehören zur Kategorie M. Für sie ist ab einem Alter von mehr als vier Jahren alle zwei Jahre eine ITV vorgesehen. Nach mehr als zehn Jahren muss die technische Prüfung jährlich erfolgen.

Ausgebaute Kastenwagen, auf Spanisch häufig als „furgones vivienda“ oder „camperizadas“ bezeichnet, fallen in die Kategorie N. Bis zu einem Alter von zehn Jahren müssen sie jährlich geprüft werden. Danach verkürzt sich der Abstand auf sechs Monate.

Grundlage für die Fristen ist das Real Decreto 920/2017 zur technischen Überwachung von Fahrzeugen. Die neue DGT-Anweisung erläutert, wie diese Vorgaben auf Wohnmobile und Campervans anzuwenden sind.

Parken grundsätzlich wie mit anderen Fahrzeugen

Die DGT befasst sich in der Anweisung auch mit dem Halten und Parken. Wohnmobile dürfen diese Manöver grundsätzlich unter denselben Bedingungen und mit denselben Einschränkungen ausführen wie andere Fahrzeuge.

Auf innerörtlichen Straßen gelten jedoch zusätzlich die Regeln und Verkehrszeichen der jeweiligen Gemeinde. Kommunen können die Parkdauer begrenzen. Sie dürfen außerdem das Campen auf Straßen und angrenzenden Flächen untersagen und dafür bestimmte genehmigte Zonen vorsehen.

Die DGT verweist dabei auf ein Urteil des Tribunal Supremo vom 13. März 2018. Danach können kommunale Verkehrsverordnungen solche zeitlichen Begrenzungen und Campingverbote festlegen.

Regionale Regeln für Stellplätze

Neben kommunalen Vorgaben spielen auch die Vorschriften der autonomen Gemeinschaften eine Rolle. Diese können Flächen für Wohnmobile als besondere Form touristischer Unterkunft regeln.

Die neue Anweisung berücksichtigt unter anderem neuere Vorschriften aus Navarra, Extremadura und der Comunidad de Madrid. Reisende müssen deshalb neben den allgemeinen Verkehrsregeln auch regionale und örtliche Bestimmungen prüfen.

V-16 bleibt nach DGT-Angaben Pflicht

Parallel zur neuen Camper-Regelung hält die DGT an der vernetzten Warnleuchte V-16 fest. DGT-Direktor Pere Navarro bezeichnete sie als wichtiges und verpflichtendes Sicherheitselement. Sie solle verhindern, dass Menschen zum Aufstellen von Warndreiecken aussteigen und dabei überfahren werden.

Vox hat im Kongress einen Änderungsantrag eingebracht. Danach sollte die V-16 als Alternative zu den Warndreiecken dienen, ohne dass diese nach dem 1. Januar 2026 ihre Gültigkeit verlieren. Navarro erklärte jedoch, die Warnleuchte sei gekommen, um zu bleiben, und es gebe kein Zurück.

Bedeutung für Camper-Reisende

Halter sollten in den Fahrzeugpapieren prüfen, ob ihr Fahrzeug als Kategorie M oder N eingetragen ist. Ein mehr als zehn Jahre alter Campervan der Kategorie N benötigt alle sechs Monate eine gültige ITV. Bei einem Wohnmobil der Kategorie M genügt in diesem Alter die jährliche Prüfung.

Vor dem Abstellen oder Übernachten sollten Reisende zudem die örtliche Beschilderung und Gemeindeverordnung kontrollieren. Erlaubtes Parken bedeutet nicht automatisch, dass auch Campen zulässig ist. Für Pannen und Unfälle ist außerdem die geltende Pflicht zur V-16-Warnleuchte zu beachten.

Quelle

La Nueva España – „La DGT confirma la ITV cada seis meses para los vehículos con más de 10 años de antigüedad: entra en vigor la normativa para estos vehículos“

https://www.lne.es/motor/2026/08/02/dgt-confirma-itv-seis-meses-133019327.html

Redaktion Spanienleben.de

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Veröffentlicht am 02. August 2026

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